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Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie

Umweltmanagement in der Landwirtschaft nach EMAS II

Letzte Änderung: 01.08.2011

Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Abläufe im Betrieb zu erfassen, zu verfolgen und zu dokumentieren, um Umweltbelastungen zu reduzieren und Kosten zu sparen. Ziel von Umweltmanagementsystemen in der Landwirtschaft (und damit auch ihrer Förderung durch den Staat) ist die freiwillige Verbesserung des Umweltschutzes in der Landwirtschaft, indem die Landwirtschaftsbetriebe zu umweltbewussterem Handeln motiviert werden und sich eigene Ziele setzen. Das Umweltmanagement unterstützt die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten.

Die Anforderungen an die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte sowie die Anforderungen an den Landwirt zur Dokumentation im Sinne der Rückverfolgbarkeit sind in den letzten Jahren gestiegen. So ist seit dem 1. Januar 2005 für alle Landwirte der Bezug von Direktzahlungen (öffentliche Gelder für die Produktion) an bestimmte Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz geknüpft (cross compliance). Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert, bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt. Auch hierbei ist ein Umweltmangementsystem hilfreich.

Seit dem Inkrafttreten von EMAS II (Environmental Management and Audit Scheme), der novellierten europäischen Öko-Audit Verordnung sind auch Landwirtschaftsbetriebe berechtigt, am europäischen Umweltmanagementsystem EMAS teilzunehmen. Die novellierte EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS II) gilt für "alle Organisationen mit Umweltauswirkungen", dazu gehören auch landwirtschaftliche Betriebe. Die EG-Verordnung ermöglicht es Organisationen jeder Art, nach einem festgelegten Schema innerbetriebliche Schwachstellen aufzudecken (internes Audit), dadurch Kosteneinsparungen zu erzielen und letztlich auch mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Die zu erstellende Umwelterklärung ist für die Öffentlichkeit bestimmt, sie muss Aussagen treffen über die innerbetrieblichen Verfahrensabläufe, die Umweltauswirkungen und Umweltziele (Umweltpolitik) der Organisation (hier: des landwirtschaftlichen Betriebes). Besonderes Gewicht gewinnt diese Umwelterklärung aufgrund der obligatorischen Begutachtung des Unternehmens durch einen staatlich zugelassenen Umweltgutachter, der den Betrieb begutachten muss und die Umwelterklärung offiziell für gültig erklärt, d.h. validiert (externes Audit). Dadurch wird die Umwelterklärung zu einem glaubwürdigen Instrument in der Kommunikation mit Bürgern, Medien und Behörden. Sodann wird das Unternehmen in das europäische Register der EMAS-Standorte eingetragen.

Aus Sicht der europäischen Umweltpolitik ist die Ausweitung von EMAS auf den Agrarbereich konsequent und zeitgemäß, denn mit fast jeder landwirtschaftlichen Produktion sind Umweltwirkungen verbunden. Diese  zu minimieren, ist ein wichtiges Ziel des Umweltmanagements. Mit technischen und organisatorischen Maßnahmen soll eine weitgehende Entkoppelung von Ressourcenverbrauch und Produktion erreicht werden. Wichtig ist hierbei die Einhaltung des geltenden Rechts (legal compliance) und die Anwendung der besten verfügbaren Technik (BAT-Standard: best available technology)

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