Letzte Änderung: 22.08.2012
Die Landwirtschaft in Deutschland wurde nach dem Ende des 2. Weltkrieges, seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957 Agrarverträge) bis Anfang der 90er Jahre, hoch subventioniert. Seit ca. 20 Jahren steht die starre, produktionsorientierte Subventionspolitik der Landwirtschaft bei gleichzeitiger Überproduktion (Rindfleisch-, Getreideberge, Milchseen) und Umweltzerstörung (SRU-Gutachten 1985 „Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft)“ sowie Handelsverzerrungen auf dem Weltmarkt in der öffentlichen Kritik. Eine erste Reform der Agrar-Umweltpolitik erfolgte 1992 (hier hauptsächlich, Umstellung von Preisstützung auf Direktzahlung, konjunkturelle Flächenstilllegungen und Extensivierungsprogramme zur Reduktion der Produktionsüberschüsse und zur Verbesserung der Umweltsituation).
Seit dem Auftreten von BSE in Deutschland (2001) ist eine sehr kritische Diskussion über die Art der Nahrungsmittelproduktion in Gang gekommen, in der außer der Lebensmittelqualität und -sicherheit auch ethische und ökologische Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Dies hat eine deutliche Richtungsänderung in der europäischen Agrar-Umweltpolitik ausgelöst. Mit der Agenda 2000 und den darauf folgenden Reformpaketen werden erstmalig verstärkt ökologische und soziale Aspekte in die Agrar-Umweltpolitik eingebaut (grüne Evolution). Die EU führt neben der Marktordnung eine umfassende ländliche Entwicklungspolitik nach dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ein (als so genannte „Zweite Säule der Gemeinsamen Agrar-Umweltpolitik“). Die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung dieser neuen Politik obliegt nun den Mitgliedsstaaten. Hauptinstrument dafür in Deutschland ist die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
In Deutschland werden die verbindlichen Programme zur ländlichen Entwicklung von den Ländern aufgelegt, die auf einer vom Bund erarbeiteten nationalen Strategie beruhen.
Die entsprechenden Verordnungen des Rates sind: