Letzte Änderung: 22.08.2012
Deutschland und die EU setzen bei der energetischen Versorgung mit Strom und Kraftstoffen auf die konsequente Nutzung von Biomasse. Unter Biomasse sind alle Reststoffe biogenen Ursprungs und gezielt angebaute Energiepflanzen zu verstehen.
Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 % bis zum Jahr 2010 und mindestens 20 % bis zum Jahr 2020 in Deutschland auszubauen. Biogene Kraftstoffe sollen EU-weit bis Ende 2010 einen Anteil von 5,75 % haben. Die gesetzliche Grundlage ist das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) PDF / 152 KB, welches die Abnahme und Vergütungspflicht der Netzbetreiber regelt. Mit der in 2001 in Kraft getretenen Biomasseverordnung und den Verbesserungen der Vergütung im Rahmen der EEG-Novelle wurde der Weg für die Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen sowie biogenen Rest- und Abfallstoffen bereitet. Der im Dezember 2005 verabschiedete Biomasse -Aktionsplan der EU sieht vor, dass Europa seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert, die Emission von Treibhausgasen senkt und die Wirtschaftstätigkeit in ländlichen Gebieten belebt.
Das Spektrum von Restbiomassen aus der Landwirtschaft und aus Pflegemaßnahmen in Naturschutz und Landschaftspflege ist groß. Da diese Mengen mittelfristig nicht ausreichen, setzt die Bundesregierung unterstützend auf den Energiepflanzenanbau. Nachwachsende Rohstoffe, bislang hauptsächlich Raps und Mais, werden in Deutschland bereits auf ca. 1 Mio Hektar angebaut und genutzt. Die entscheidenden Faktoren für das nutzbare Biomasse-Potenzial sind neben Bevölkerungswachstum und der Produktivität des Landes vor allem die Verfügbarkeit brachliegender Böden und die Nahrungspräferenzen der Menschen, auch außerhalb Europas. Die künftigen Flächenpotentiale liegen nach Schätzungen bei ca. 4 Mio Hektar. Zahlreiche Studien zu den natürlichen, technischen und wirtschaftlichen Potenzialen der Energieerzeugung aus Biomasse liegen inzwischen vor. Der Anbau von Biomasse muss nach guter fachlicher Praxis erfolgen, das bedeutet, dass der Anbau schutzgutorientiert erfolgen muss. Dabei sind die vorsorgenden Anforderungen des Umweltschutzes zu beachten.
Obwohl Nutzung und Ausbau der Biomasse zur Energie- und Rohstoffgewinnung aus Umweltschutzsicht grundsätzlich zu begrüßen sind – als Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz und zur nachhaltigen Energieversorgung – sind weder die derzeitige Nutzung noch der Ausbau insgesamt, - über den treibhausmindernden Effekt hinausgehend – per se umweltverträglich. Für eine nachhaltige Biomassebereitstellung durch die Landwirtschaft ist die Umsetzung von Anbaukonzepten erforderlich, die eine große Pflanzenvielfalt, den Schutz vor Bodendegradation, eine ausgeglichene Humusbilanz sowie die Vermeidung von Schäden durch Nährstoff- und Pflanzenschutzmittelausträge sicherstellen. Die Perspektiven einer nachhaltigen Biomassebereitstellung liegen in der effizienten und umweltgerechten Erzeugung und Bereitstellung. Dabei sind solche Optionen zu bevorzugen, die die sog. Vermeidungskosten, d. h. die Kosten je eingesparte Tonne CO2, minimieren. Ein ökologisch orientierter Energiepflanzenanbau kann dazu beitragen, die Agrarlandschaft arten- und strukturreicher zu gestalten und die Belastung von Ökosystemen zu verringern.
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