Letzte Änderung: 01.08.2011
Nach den internationalen Konventionen (Klimarahmenkonvention/Kyoto Protokoll, Genfer Luftreinhaltekonvention) müssen die Vertragsstaaten Emissionsinventare erstellen. Für die Ermittlung und Dokumentation der Emissionssituation in Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Die Emissionsinventare werden nach den international festgelegten Vorgaben erstellt. Es ist vorgegeben, über welche Aktivitäten berichtet wird und welche Schadstoffe und/oder Treibhausgase innerhalb einer Branche zu berücksichtigen sind. Die Nahrungsmittelindustrie ist einer der berichtspflichtigen Branchen. Besonders relevante prozessbedingte Emissionen der Nahrungsmittelindustrie sind die sog. NMVOC (leichtflüchtige organische Kohlenwasserstoffe ohne Methan). Für das Jahr 2005 werden die prozessbedingten Emissionen der Nahrungsmittelindustrie auf 25,5 Gg geschätzt. Bei der Schätzung wurden - gemäß der internationalen Vorgaben – die Produktion von Brot; Kuchen, Kekse und Frühstückscerealien; Zucker; Fleisch- und Fischverarbeitung; Margarine und harte sowie gehärtete Fette; Tierfutter; Kaffee(röstung); Wein; Bier und Spirituosen berücksichtigt.
Für eine möglichst realistische Schätzung von Emissionen ist es wichtig, die der Schätzung zugrunde liegenden Daten möglichst genau zu ermitteln. Um die bestehenden Daten zur Ermittlung der prozessbedingten Emissionen zu aktualisieren und zu verbessern, wurde ein Projekt für den Umweltforschungsplan 2006 eingebracht.