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Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie

Weiterentwicklung von technischen Regelwerken

Letzte Änderung: 01.08.2011

VDI-Richtlinie zu „Emissionen aus der Nutztierhaltung“

In der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN (KRdL) erarbeiten Fachleute aus Wissenschaft, Industrie und Verwaltung selbstverantwortlich VDI-Richtlinien und DIN-Normen zum Umweltschutz. Die Arbeit des KRdL wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unterstützt. Die Richtlinien und Normen beschreiben den Stand der Technik bzw. Stand der Wissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland und dienen als Entscheidungshilfen bei der Erarbeitung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die Arbeitsergebnisse der KRdL fließen ferner als gemeinsamer deutscher Standpunkt in die europäische technische Regelsetzung bei CEN (Europäisches Komitee für Normung) und in die internationale technische Regelsetzung bei ISO (Internationale Organisation für Normung) ein.

Sau mit Ferkeln im Stall

Foto: UBA, Eichler

Gegenwärtig ist die neue Richtlinie mit dem Arbeitstitel „Emissionen aus der Nutztierhaltung“ (Richtlinie VDI 3894) in Vorbereitung. Sie stellt eine Neufassung auf der Basis der Richtlinien VDI 3471 „Emissionsminderung - Tierhaltung - Schweine (06/1986)“ und VDI 3472 „Emissionen – Hühner (06/1986)“ dar.

Die in der Richtlinie beschriebenen Emissionsminderungsmaßnahmen beziehen sich nicht nur auf die Haltung von Schweinen und Hühnern, sondern auch von Rindern, Enten, Puten, Pferden und gemischten Beständen. Die Richtlinie berücksichtigt bei der Beschreibung des Standes der Technik veränderte Anlagengrößen sowie Veränderungen der Gebäudegestaltung. Gleichzeitig erfolgt die Darstellung und Bewertung von Möglichkeiten zur Emissions- und Immissionsminderung.

Eine wesentliche Aufgabe der zu erarbeitenden Richtlinie ist die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren bei Tierhaltungsanlagen. Dies gilt besonders für kleine Anlagen (unterhalb der Genehmigungsschwelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes [BImSchG] und der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung [BImSchV]), bei denen die VDI-Richtlinie als vereinfachtes Instrument zur Immissionsbeurteilung z. B. mit einer Abstandsregelung herangezogen werden kann.

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