Letzte Änderung: 01.08.2011
Nachhaltige, dauerhaft umweltgerechte Landwirtschaft leistet einen Beitrag zum Erhalt und Schutz natürlicher Ressourcen. Ziel der Agrar-Umweltpolitik ist es, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft zu verringern und eine Landnutzung zu verwirklichen, die zum Erreichen von Umweltqualitätszielen beiträgt und sämtliche Nutzungspotenziale für die Zukunft erhält. Dabei spielen das Ordnungs- und Förderrecht wichtige Rollen: Die gute fachliche Praxis wird bereichsweise festgelegt und der Erhalt von Direktzahlungen an deren Einhaltung gekoppelt (Cross Compliance). Das Agrar-Umweltaudit stellt ein freiwilliges Instrument zur beständigen Verbesserung der Umweltleistungen von landwirtschaftlichen Betrieben dar.
Einzelne Bundesländer haben eigene Systeme zur Bewertung der Umweltwirkungen ihrer Landwirtschaft eingeführt (etwa USL in Thüringen oder REPRO in Sachsen-Anhalt). Ökologische Leistungen der Landwirtschaft, die über die gute fachliche Praxis hinaus gehen, werden über die so genannten Agrar-Umweltprogramme gefördert. Die Agrar-Umweltprogramme sind eine wichtige Achse bei der Entwicklung ländlicher Räume, die im Rahmen der so genannten „Zweiten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik“ gefördert wird. Ein „Nationaler Strategieplan“ für die ländliche Entwicklung wurde unter Beteiligung des Umweltbundesamtes erarbeitet und soll von der Frühjahrskonferenz der AgrarministerInnen verabschiedet werden.