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Taxistand

Letzte Änderung: 10.08.2010

Wenden Sie sich an den Taxifahrer. Nächster Ansprechpartner ist die Kommune. Möglicherweise handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (s.u.) nach § 30 der Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde.

Hinweise

 

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