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Schießlärm

Letzte Änderung: 10.08.2010

Zu unterscheiden sind Schießanlagen, auf denen Munition mit Kalibern unter 20 mm und über 20 mm verwendet wird.

Werden kleine Kaliber verwendet, wenden Sie sich an den Betreiber und an ihre Kommune bzw. das Umweltamt. Die Beurteilung erfolgt nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm PDF / 75 KB.

Bei großkalibriger Munition (verwendet nur die Bundeswehr) wenden Sie sich an den Standortkommandanten oder an das Bundesverteidigungsministerium.

Hinweis

 

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