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Lärm
Manipulierte Motorräder, Mofas und Mopeds
Letzte Änderung: 10.08.2010
Wenden Sie an den Fahrer oder die Fahrerin. Möglicherweise
handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (s.u.). Wenden Sie sich
an die Ordnungsbehörde.
Hinweise
- Ordnungswidrigkeit: Geräusche können durch
unsachgemäßes Verhalten oder missbräuchliche Nutzung
von Gegenständen störend wirken.
Möglicherweise liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Im Ordnungswidrigkeitengesetz
§ 117 Unzulässiger Lärm (1) heißt es dazu: "Ordnungswidrig
handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigem
oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm
erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen
zu schädigen."
- Straßenverkehrs-Ordnung, s. § 30
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Anlagen enthalten Hinweise zu
Geräuschemissionen beim Kfz