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Lärm
Laufen lassen von Motoren
Letzte Änderung: 10.08.2010
Wenden Sie sich an den Verursacher. Möglicherweise handelt
es sich um eine Ordnungswidrigkeit (s.u.) nach § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung. Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde.
Hinweise
- Ordnungswidrigkeit: Geräusche können durch
unsachgemäßes Verhalten oder missbräuchliche Nutzung
von Gegenständen störend wirken.
Möglicherweise liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Im Ordnungswidrigkeitengesetz
§ 117 Unzulässiger Lärm (1) heißt es dazu: "Ordnungswidrig
handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigem
oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm
erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen
zu schädigen."
- Straßenverkehrs-Ordnung, s. § 30