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Letzte Änderung: 10.08.2010
Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine Lüftungsanlage in der Nachbarschaft oder in einem Gewerbebetrieb handelt.
Wenden Sie sich im ersten Fall an Ihren Nachbarn. Lesen Sie die Information zum Nachbarschaftslärm.
Handelt es sich um eine Lüftungsanlage eines gewerblichen Betriebes, wenden Sie sich an den Gewerbetreibenden. Nächster Ansprechpartner ist das Gewerbe- und Umweltamt.