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Letzte Änderung: 10.08.2010
Lärm von Kinderspielplätzen, die die Wohnnutzung im betroffenen Gebiet ergänzen, ist i.d.R. zu tolerieren. Für Spielplätze, die Kinder aus einer größeren Umgebung anziehen, z.B. Abenteuerspielplätze, Bolzplätze haben viele Kommunen Regelungen zur zeitlichen Nutzung getroffen.
Wenden Sie sich an Ihre Kommune.