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Letzte Änderung: 10.08.2010
Zu unterscheiden sind Kegelbahnen, die der Sportausübung dienen und Kegelbahnen, die als Freizeitanlagen zur Gestaltung der Freizeit genutzt werden oder Gaststätten angeschlossen sind.
Wenden Sie sich an den Betreiber der Kegelbahn. Nächster Ansprechpartner ist die Kommune bzw. das Umweltamt.
Lesen Sie die Information zum Sport- und Freizeitlärm und zum Industrie- und Gewerbelärm.