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Letzte Änderung: 10.08.2010
Zu unterscheiden sind Freibäder, die allein der Sportausübung dienen und Freibäder, die als Freizeitanlagen zur Gestaltung der Freizeit genutzt werden. Wenden Sie sich an den Betreiber des Freibades. Nächster Ansprechpartner ist die Kommune bzw. das Umweltamt.
Lesen Sie die Information zum Sport- und Freizeitlärm.
Wird ein Schwimmbad gewerblich genutzt, so handelt es sich um eine Anlage. Lesen Sie hierzu die Information zum Industrie- und Gewerbelärm.
Der private Pool des Nachbarn ist keine Sport- oder Freizeitanlage. Hinweise zu nachbarschaftlichen Problemen enthält die Information zum Nachbarschaftslärm.