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Letzte Änderung: 10.08.2010
Bei Bautätigkeiten ist zu unterscheiden, ob es sich um gewerbliche Bauarbeiten handelt oder ob sie im nachbarschaftlichen Bereich als private Bauarbeiten stattfinden.
Handelt es sich um gewerbliche Bauarbeiten, wenden Sie sich an den Bauunternehmer. Der nächste Ansprechpartner ist die Kommune bzw. das Umweltamt. Weitere Hinweise finden Sie unter der Information zum Baulärm.
Handelt es sich um Bauarbeiten im nachbarschaftlichen Bereich, wenden Sie sich an ihren Nachbarn. Lesen Sie die Information zum Nachbarschaftslärm.