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Letzte Änderung: 10.08.2010
Geräusche bei der Belieferung von Supermärkten, Geschäften, Läden oder beim Transport von und zu Industrie- und Gewerbebetrieben sind als Anlagengeräusche zu betrachten und als Gewerbelärm nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm PDF / 75 KB zu beurteilen. Lärmprobleme, die durch die Belieferung von Privatpersonen auftreten, können eine Ordnungswidrigkeit (s.u.) darstellen.
Wenden Sie sich an den Gewerbetreibenden. Der nächste Ansprechpartner ist die Kommune bzw. das Umweltamt. Bestimmte Verhaltensweisen können eine Ordnungswidrigkeit (s.u.) darstellen.
Hinweise: