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Lärm
Altglascontainer
Letzte Änderung: 20.04.2011
Altglascontainer sind als Anlagen anzusehen. Bei Lärmbelästigungen
wenden Sie sich an den Betreiber des Altglascontainers. Die Anschrift
finden Sie manchmal auf dem Container.
Befindet sich der Altglascontainer im öffentlichen Straßenland,
wenden Sie sich an die Kommune. Bei Altglascontainern auf privaten
Grundstücken wenden Sie sich an den Grundstückseigentümer.
Eine Nutzung eines Altglascontainers kann eine Ordnungswidrigkeit
(s.u.) darstellen. In diesem Fall wenden Sie sich dann an den Nutzer
des Altglascontainers, wenn dies ohne Erfolg bleibt an die Ordnungsbehörde.
Hinweise
- Lärmgeminderte Altglascontainer mit dem Umweltzeichen UZ 21 "Lärmarm"
- Ordnungswidrigkeit: Geräusche können durch
unsachgemäßes Verhalten oder missbräuchliche Nutzung
von Gegenständen störend wirken.
Möglicherweise liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Im Ordnungswidrigkeitengesetz
§ 117 Unzulässiger Lärm (1) heißt es dazu: "Ordnungswidrig
handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigem
oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm
erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen
zu schädigen."
- Vermeidung
von Lärmproblemen bei der Altglassammlung in Wohngebieten
- Technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA LärmPDF /
75 KB