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Baulicher Schallschutz in Mehrfamilienhäusern

Letzte Änderung: 10.08.2010

Der bauliche Schallschutz umfasst zwei Aspekte:

Haustechnik

Zum Gebäude gehören technische Anlagen wie Wasser- und Abwasseranlagen, Energieversorgungsanlagen, Heizung, Aufzug, Lüftung, Klimatisierung, Gemeinschaftswaschanlagen, Müllbeseitigungsanlagen, ortsfeste Schwimm- und Spielanlagen. Maßnahmen zur Verhinderung von Lärmproblemen durch die Haustechnik sind:

Dem Schutz vor Lärm durch Anlagen der Haustechnik dient die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau". Der in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" festgelegte zulässige Immissionswert für Geräusche von Sanitäranlagen erfüllt nicht die Erwartungen an einen wirksamen Lärmschutz und ist zur Wahrung der Intimsphäre und zum Schutz vor Belästigungen unzureichend. Weitere Information enthält die VDI - Richtlinie 4100 "Schallschutz von Wohnungen".

Schallschutz im Hochbau

Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18,2 MBO). Diese Forderung der Landesbauordnungen werden durch die als Technische Baubestimmung eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" konkretisiert. Sie stellt die baurechtlich eingeführte Anforderungs- und Bewertungsgrundlage für alle an der Bauplanung und -ausführung Beteiligten dar. Bei Beachtung der in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" aufgeführten Grundsätze und Ausführungsanweisungen ist davon auszugehen, dass der nach dem Bauordnungsrecht geschuldete Mindestschallschutz eingehalten wird.

Die Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" sollen sicherstellen, dass Menschen, die sich in Wohn- und Arbeitsräumen innerhalb von Gebäuden aufhalten, vor "unzumutbaren Belästigungen" durch Schallübertragung geschützt werden. Bei Einhaltung der Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" sind Belästigungen durch Geräusche aus benachbarten Wohnungen, von haustechnischen Einrichtungen und Installationen nicht auszuschließen. Wirksamer Schallschutz lässt sich mit Hilfe der VDI 4100 "Schallschutz von Wohnungen" erreichen.

 

 

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