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Letzte Änderung: 22.05.2013
Bei der Festlegung von Flugrouten und -verfahren ist das UBA zu beteiligen. So sieht es § 32 des Luftverkehrsgesetzes vor. Die nun veröffentlichte Studie macht Vorschläge, wie die Fluglärmauswirkungen verschiedener Routenalternativen ermittelt und bewertet sowie mit Auswirkungen auf die Kapazität des Flughafens und die Fliegbarkeit der Routen abgewogen werden können. Elemente der beschriebenen Methodik sind 2012 in die lärmfachliche Stellungnahme des UBA zu den geplanten Flugrouten für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eingeflossen.
Elektroautos scheinen leiser zu sein. Tatsächlich sind sie jedoch nur bei niedrigen Geschwindigkeiten leiser als Fahrzeuge mit klassischem Verbrennungsmotor. Sie stellen deshalb kein alleiniges Mittel zur Minderung des Straßenverkehrslärms dar. Gleichzeitig gibt es aber auch Fahrzeugklassen, bei denen elektrische Antriebe eine deutliche Lärmentlastung bringen, allen voran Mopeds und Motorräder, aber auch Müllsammelfahrzeuge und ÖPNV-Busse.
Die im Jahr 2007 durchgeführte Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie zeigt, dass in vielen Städten und Gemeinden die Aufstellung eines Aktionsplanes für zu hoch belastete Gebiete notwendig ist. Die Studie „Lärmbilanz 2010“ stellt den Stand der Lärmaktionsplanung in Deutschland dar, analysiert die bisherigen Erfahrungen und gibt Empfehlungen. Beispielsweise sollten Kommunen weiterhin bei der Durchführung der Lärmaktionsplanung und der Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen unterstützt werden.
Viele Lärmaktionspläne schlagen Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen als eine Maßnahme zur Lärmminderung - vor allem zum Schutz der Nachtruhe - vor. Manche Kommunen haben dies bereits umgesetzt, andere beginnen jetzt Versuche mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Auf einer Fachtagung des UBA und des ALD wurden die bisherigen Erfahrungen ausgetauscht und das Pro und Contra diskutiert.
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die hierfür erstellten Lärmkarten sind jedoch von Bürgerinnen und Bürgern nicht immer einfach zu verstehen. In einem Forschungsvorhaben des UBA wurden daher diese Karten analysiert und Vorschläge zur besseren Gebrauchstauglichkeit erarbeitet.
Fluglärm ab einem Dauerschallpegel von 40 Dezibel in der Nacht kann Herz- Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Schlaganfall oder Herzinfarkt verursachen. Das Umweltbundesamt fordert daher, insbesondere nächtlichen Fluglärm zu reduzieren und darüber zu diskutieren, wie viel Verkehr tatsächlich gebraucht wird. Notwendig ist eine nationale Flugverkehrsplanung. In diese gesamtheitliche Betrachtung sollten dann auch die Kosten einfließen, die durch Lärm verursachte Krankheiten entstehen.
Wie sich der Fluglärm rund um den neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg
verteilen wird und wo er wann am stärksten auftritt, kann derzeit noch nicht sicher gesagt werden. Daher werden die Flugverläufe ein Jahr lang evaluiert und der dabei entstehende Lärm gemessen. Diese Evaluierung sowie weitere Vorschläge zur Lärmminderung hatte das Umweltbundesamt Anfang Januar dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in seiner lärmfachlichen Bewertung unterbreitet. Ziel der Bewertung ist es, die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen in der Region Berlin Brandenburg möglichst gering zu halten.
Der Baulärm bei der Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee kann das Gehör von Meeressäugern irreversibel schädigen. Um zukünftig eine Verletzung der Tiere zu vermeiden, empfiehlt das UBA die Einhaltung von Lärmschutzwerten. Es sollte kontrolliert werden, dass es bei Rammarbeiten nicht lauter wird. Weiterhin sollte sichergestellt werden, dass sich keine Tiere in der Nähe der Rammstelle aufhalten.
Die Geers-Stiftung hat ein von der Presse vielzitiertes „Städtelärmranking“ zu den „lautesten Städten“ in Deutschland erstellt. Im Editorial für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Lärmbekämpfung“ hat Uwe Brendle, Abteilungsleiter im UBA, die Ergebnisse bewertet und das Städteranking als nicht fundiert eingestuft. „Es ist … zu befürchten, dass die Studie der Geers-Stiftung, bei allen guten Absichten, für die Sache des Lärmschutzes mehr Schaden als Nutzen gebracht hat.“
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Die Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Erarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen und bei der Festsetzung schützenswerter ruhiger Gebiete angemessen zu beteiligen sind. Im Rahmen eines UBA-geförderten Projekts „Mach's leiser – Mitwirken bei der Lärmaktionsplanung in Leipzig“ des Ökolöwen wurden neue Verfahren der Bürgerbeteiligung an einem konkreten Projektgebiet erprobt.
Schienenlärm ist die Achillesferse des umweltfreundlichen Bahnverkehrs. Für neue Züge gibt es europaweite Geräuschgrenzwerte. Jedoch ist bislang wenig über die Lärmbelastung durch kürzlich zugelassene Fahrzeuge bekannt. Eine Studie des UBA gibt nun einen Überblick über den Stand der Technik: Viele Fahrzeuge liegen deutlich unter den Grenzwerten. Allerdings sind die nachgewiesenen Unterschiede bei neuen Güterwagen nicht vollständig erklärbar.
Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil. Im Rahmen des UBA-geförderten Projekts „Leuchttürme zur Umgebungslärmrichtlinie“ trägt die Grüne Liga gute Beispiele zu verschiedenen Aspekten der Lärmaktionsplanung zusammen. Diese in Faltblättern dokumentierten Beispiele zeigen den Kommunen und der interessierten Öffentlichkeit u.a. Wege zur erfolgreichen Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen auf.
Die WHO und die EEA haben sich verstärkt mit den Wirkungen von Lärm beschäftigt. Ergebnis dessen sind Empfehlungen für Richtwerte sowie für Verfahren zur Quantifizierung von Risiken durch Umweltlärm. Eine Übersicht zu den Grundsatzdokumenten finden Sie im UMID-Sonderheft „Quantifizierung des Einflusses von Lärm auf Lebensqualität und Gesundheit”.
Damit Städte und Gemeinden fristgerecht bis 18. Juli 2013 ihre Lärmaktionsplanung fertig haben, bietet der Zukunftsrat Hamburg UBA- geförderte Workshops an. Bis zum Termin ist zwar noch etwas Zeit, aber die Bevölkerung soll angemessen beteiligt werden, um Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten und schützenswerte ruhige Gebiete auszuweisen.
Das Regionalbüro für Europa der WHO hat den Bericht "Burden of Disease from Environmental Noise – Quantification of Healthy Life Years Lost in Europe" veröffentlicht, der die Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Umweltlärm und speziellen gesundheitlichen Wirkungen, wie kardiovaskuläre Krankheiten, Schlafstörungen, kognitive Leistungseinschränkungen und Tinnitus (Ohrgeräusche), zusammenfasst.
Nach fast 20 Jahren Stillstand will die EU neue Lärm-Grenzwerte für Autos und Lastwagen einführen. Das UBA ließ untersuchen, welche Lärmminderung die neuen Grenzwerte bringen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Selbst ohne Berücksichtigung von Verkehrswachstum liegt die Lärmminderung deutlich unter 2 dB(A). Dabei wäre mit schärferen Grenzwerten eine Minderung von 3 dB(A) möglich, was einer Halbierung der Verkehrsmenge entspräche.
Schon seit 2002 können Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Lärm belästigt fühlen, dies in der Online-Lärmumfrage des UBA per Mausklick anzeigen. Die neue Auswertung der Umfrage bestätigt, dass Straßen- und Flugverkehr die übelsten Krachmacher sind, gefolgt von der Nachbarschaft. Sehr lästig ist es auch, wenn die Fenster wegen des Lärms geschlossen werden müssen.
Die EEA hat Ergebnisse der Lärmkartierung in Europa veröffentlicht. Erstmals zeigt sich ein objektives Bild der Lärmbelastung, das allein für ca. 56 Millionen Menschen, die in großen Ballungsräumen leben, einen Straßenverkehrslärmpegel von LDEN > 55 dB(A) ausweist. Damit sind ungefähr 53 % der Stadtbevölkerung von Lärm betroffen. Die EU- Mitgliedsstaaten müssen diese Belastung nun mittels Lärmaktionsplanung verringern.