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Letzte Änderung: 10.08.2010
Als Sportlärm werden Geräusche bezeichnet, die durch den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zweck der Sportausübung betrieben werden, ausgehen.
Lärm von Freizeitanlagen (Anlagen, die von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden, z.B. Vergnügungsparks, Abenteuer-Spielplätze, Musikdarbietungen auch auf Anlagen, die sonst der Sportausübung dienen) ist kein Sport-, sondern Freizeitlärm.
Bei Geräuschen aus kulturellen Einrichtungen und Diskotheken, die gewerblich betrieben werden und damit in den Geltungsbereich des Gaststättengesetzes fallen, handelt es sich nicht um Freizeitlärm, sondern um Gewerbelärm. Dieser wird nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm PDF / 75 KB beurteilt.
Geräusche von Kinderspielplätzen, die die Wohnnutzung im betroffenen Gebiet ergänzen, fallen ebenfalls nicht unter den Begriff Freizeitlärm. Sie sind i.d.R. zu tolerieren. Persönlicher Musikkonsum z.B. in einer Diskothek ist kein Freizeitlärm, wobei hier jedoch oft fälschlicherweise der Begriff Freizeitlärm verwendet wird. Im "klassischen" Sinn ist Freizeitlärm ein Geräusch, dass von einer Anlage ausgeht und die Nachbarschaft beeinträchtigen bzw. belästigen kann.
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Gefahren, erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen) durch Lärm von Sportanlagen wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV geregelt. Die Verordnung enthält neben Immissionsrichtwerten auch das Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren (Beurteilungspegel).
Lärm von Freizeitanlagen, die nicht unter die 18. BImSchV fallen, wird nach der Freizeitlärmrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes beurteilt. Als Hilfe zur Beurteilung wird in manchen Fällen auch die TA-Lärm herangezogen.
Einfluss auf die Emission von Sport- aber auch Freizeitanlagen haben Größe, Anzahl der Teilanlagen, Anzahl der Spieler, Anzahl und Verhalten der Zuschauer sowie die technische Ausrüstung z.B. mit Lautsprechern. Die Geräuschemission von Sport- und Freizeitanlagen wird durch den Schallleistungspegel gekennzeichnet. Er ist unabhängig von den äußeren Abmessungen der Anlage und unabhängig von der gewählten Messentfernung. Bei der Nutzung technischer Geräte (z.B. Motorsport oder Lautsprecher zur Zuschauerinformation) treten meistens die höchsten Pegel auf. Aus den Schallleistungspegeln kann unter Berücksichtigung der Einflüsse auf dem Schallausbreitungsweg der Schalldruckpegel am Immissionsort errechnet werden. Bei der Berechnung des Beurteilungspegels müssen die Nutzungszeiten der Anlage berücksichtigt werden.