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Letzte Änderung: 19.03.2012
Das Kyoto-Protokoll hat Emissionsreduktionsziele für den Zeitraum 2008 bis 2012 festgelegt. Wie es danach weitergehen soll, wie Schwellen- oder Entwicklungsländer einbezogen werden können oder wie die USA mit ins Boot geholt werden kann, sollen weitere Verhandlungen klären. In zukünftigen Verhandlungen müssen die Staaten dazu aufgefordert werden, sich zu umfangreicheren Minderungsmaßnahmen zu bekennen, um die Auswirkungen der globalen Erwärmung auf Mensch und Umwelt in einem akzeptablen Rahmen zu halten.
Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls ist ein erster Schritt zum Schutz des globalen Klimas getan. Im Kyoto-Protokoll wurden allerdings nur Emissionsreduktionen für die erste Verpflichtungsperiode, den Zeitraum zwischen 2008 und 2012, festgelegt. Zudem gelten diese nur für die Industriestaaten, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben.
Bei der Fortentwicklung der internationalen Klimaschutzbemühungen stehen deshalb noch viele Fragen offen: Wie können verbindliche Reduktionsziele nach 2012 aussehen? Welche Rolle spielen die USA, die sich als einziges Industrieland nicht zu den Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll bekennen, in einer zukünftigen Klimaarchitektur? In welcher Weise können Schwellen- und Entwicklungsländer in die globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen einbezogen werden?
Einen ersten wegweisenden Beitrag zur Beantwortung dieser Fragen erarbeitete die Staatengemeinschaft während der Klimakonferenz auf Bali im Dezember 2007. Der Bali-Aktionsplan stellt zentrale Weichen für die Verhandlungen eines Klimaregimes für die Zeit nach 2012. Die zum Erreichen dieses Ziels gesetzte Frist, die Vertragsstaatenkonferenz in Kopenhagen 2009, verstrich ergebnislos und auch in Cancún wurde kein umfangreiches internationales Klimaschutzabkommen verabschiedet.
In den Entscheidungen von Cancún wurde jedoch ein wichtiger Rahmen für ein zukünftiges Klimaregime definiert, insbesondere durch die Anerkennung der Zwei-Grad-Obergrenze als übergreifendes Ziel und dem Beschluss, den Entwicklungsländern längerfristig jährlich 100 Milliarden Euro in einem Klimafonds zur Verfügung zu stellen. Trotzdem ist es wichtig, dass sich in Zukunft nicht nur die Industrieländer zu höheren Minderungsmaßnahmen verpflichten, sondern auch die Entwicklungsländer entsprechend ihrer Verantwortung und ihren Kapazitäten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
In der am 8. März 2011 von der EU-Kommission veröffentlichten „Roadmap for moving to a competitive low carbon economy in 2050“ beschreibt die Kommission einen Weg zur Reduktion der EU-internen Emissionen um 80% bis 2050 im Vergleich zu 1990. Durch Verwendung von Gutschriften aus CDM- und JI-Maßnahmen können Reduktionen über 80% hinaus erzielt werden.
Mit den momentan existierenden Maßnahmen wird die EU das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % zu reduzieren, mit hoher Wahrscheinlichkeit erreichen. Eine Reduktion um 25 % bis 2020 wäre möglich, wenn auch das Energieeffizienzziel, eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020, erreicht wird. Dieses Ziel wird mit den momentanen Maßnahmen um ca. die Hälfte verfehlt – es müssen also umfangreiche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz getroffen werden, die im Energy Efficiency Plan der Kommission geschildert werden.
Größtes Effizienzsteigerungspotential liegt dabei in der Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden, gefolgt von einem effizienteren Transportwesen. Auch in der Industrie kann viel eingespart werden. Ein verbindliches Ziel will die Kommission dabei noch nicht festlegen, erst wenn 2013 eine erneute Überprüfung der nationalen Ergebnisse zeigt, dass das Erreichen des Ziels immer noch unwahrscheinlich ist, schlägt die Kommission national verbindliche Ziele für 2020 vor. Eine Maßnahme könnte dann auch die Stilllegung von Emissionszertifikaten sein.
Das in Kopenhagen anvisierte und in Cancún festgelegte Ziel, die Erwärmung der mittleren globalen Oberflächentemperatur auf zwei Grad Celsius im Vergleich zu vorindustriellem Niveau zu begrenzen, erfordert ambitionierte klimapolitische Maßnahmen. Um das Ziel „wahrscheinlich“ (> 66 %, Definition IPCC) zu erreichen, muss sichergestellt werden:
Die von den Vertragsstaaten in Cancún zugesagten Maßnahmen sind nicht ausreichend, um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen. Die Staaten müssen sich in Zukunft zu deutlich umfangreicheren Emissionsreduktionen bekennen und entsprechend ihrer Verantwortung und ihrer Fähigkeiten in die Anstrengungen zum Klimaschutz mit einbezogen werden.
Die Analyse der nationalen Klimaschutzpläne der Schwellenländer mit hohem Treibhausgas-Ausstoß Brasilien, China, Indien, Mexiko, Südafrika und Südkorea zeigt: Eine erfolgreiche Umsetzung würde den Ausstoß wesentlich reduzieren. Damit sind die Klimaschutzpläne dieser Länder wichtige Bausteine für einen langfristig wirksamen, weltweiten Klimaschutz.
Das Umweltbundesamt stellt in dieser Veröffentlichung seine Konzeption für eine langfristige Klimaschutzpolitik vor, die sich an den beobachteten und zu erwartenden Klimaänderungen orientiert. Die Veröffentlichung zeigt die Auswirkungen der Klimaänderungen global und in Deutschland auf und benennt Anpassungsempfehlungen. Sie beschreibt zum Beispiel für die Bereiche Verkehr und Energieerzeugung die Maßnahmen und Instrumente zur Treibhausgasminderung, die notwendig sind, um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern.
Die im Jahr 2005 erschienene Studie „Options for the second commitment period of the Kyoto Protocol” des UBA stellt ein Modell vor, wie alle Staaten an der Verringerung des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen beteiligt werden können.
Neben der weiteren Ausgestaltung der Verpflichtungen zum Schutz des Klimas greift die Studie „Evolution of commitments under the UNFCCC: Involving newly industrialized economies and developing countries” aus dem Jahr 2003 den Aspekt der Erweiterung des Adressatenkreises auf. Optionen hierfür wurden in dieser Studie im Auftrag des UBA von ECOFYS/Köln untersucht. Hierin wurde insbesondere darauf eingegangen, wie Schwellen- und Entwicklungsländer mit in das Verpflichtungsregime einbezogen werden können. Informationen über die Identifizierung, Bewertung und Weiterentwicklung bereits existierender Ansätze zur Einbeziehung dieser Länder erhalten Sie in dieser Studie.