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Letzte Änderung: 19.01.2009
Klimapolitik beschäftigt sich mit der Ausgestaltung verbindlicher Abkommen zum Schutz des Klimas und zu Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Als großes Ziel steht dabei über Allem das Erreichen der Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche durch den Menschen bedingte Störung des Klimasystems verhindert wird.
Die im Jahr 1992 in Rio de Janeiro verabschiedete Klimarahmenkonvention stellt das erste internationale, klimaschutzbezogene Abkommen dar. Seit dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention im Jahr 1994 gibt es jährliche Klimakonferenzen unter dem Dach der Vereinten Nationen.
Ein Abkommen mit verbindlichen Obergrenzen für die Emission von Treibhausgasen in Industriestaaten entstand im Jahr 1997 auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz im japanischen Kyoto. Hier verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft das Kyoto-Protokoll. In Kraft getreten ist das Kyoto-Protokoll allerdings erst 2005 nach der Erfüllung der Anforderung, dass mindestens 55 Staaten das Protokoll ratifizieren und diese Staaten gleichzeitig für mindestens 55% der CO2-Emissionen der Industrieländer von 1990 verantwortlich sind. Mit der Ratifizierung Russlands im Jahr 2005 erfüllte sich dieses Kriterium. Somit verpflichteten sich die Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen insgesamt im Zeitraum 2008-2012 um 5,2% gegenüber dem Emissionsniveau des Jahres 1990 zu senken.
Die Verhandlungen für ein Folgeabkommen ab dem Jahr 2013 müssen die Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls 7 Jahre vor Ablauf der ersten Verpflichtungsperiode aufnehmen. Mit der im Dezember 2007 verabschiedeten Bali Roadmap haben sich die Unterzeichnerstaaten einen verbindlichen Verhandlungsrahmen bis zur Klimakonferenz in Kopenhagen 2009 gesetzt, auf der ein neues Klimaabkommen vereinbart werden soll.