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Klimaschutz

Klimafolgen und Anpassung

Letzte Änderung: 24.12.2010

Rechtlicher Handlungsbedarf für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Erste detaillierte Analyse zur Anpassungstauglichkeit des deutschen Umweltrechts

Die Anpassung an den Klimawandel rückt zunehmend in den Fokus von Umweltpolitik und Umweltrecht. Selbst wenn es gelingen sollte, die globalen Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren, wird sich das globale Klima verändern. Der Klimawandel wird auch in Europa und Deutschland spürbare Folgen haben. Hochwasser- und Überflutungsgefahren, Stürme, Trockenheitsperioden und Hitzewellen sind nur einige der Klimafolgen, denen Mensch und Umwelt zunehmend ausgesetzt sein werden und gegen die zukünftig verstärkte Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen.

Recht und Gesetzgebung wird dabei eine wichtige Rolle zukommen. In vielerlei Hinsicht kann die Anpassung an den Klimawandel mit rechtlichen Instrumenten erwirkt, gefördert, aber auch behindert werden. Insbesondere ist das Umwelt- und Planungsrecht gefordert, die vielfältigen Schutz- und Nutzungskonzepte an eine sich verändernde, teils gefährlichere und teils gefährdetere Umwelt anzupassen.

Mit der vorliegenden Studie wird erstmals umfassend und detailliert untersucht, ob das deutsche Umweltrecht für diese Herausforderungen gerüstet ist und was die Gesetzgebung tun kann, um eine rechtzeitige und adäquate Klimaanpassung zu gewährleisten. Die Studie behandelt übergreifende methodische und verfassungsrechtliche Fragen ebenso wie sektorale Herausforderungen und Instrumente in den wichtigsten umweltrechtlichen Handlungsfeldern. 

Jeweils wird zunächst ein Überblick über die projizierten Klimafolgen und den angenommenen tatsächlichen Handlungsbedarf gegeben. Anschließend wird das einschlägige Recht auf den Prüfstand gestellt und es werden rechtspolitische Vorschläge zu seiner Ertüchtigung unterbreitet. Untersuchungsschwerpunkt ist der Einflussbereich der nationalen Bundesgesetzgebung; die europarechtliche und die landesrechtliche Ebene werden dort einbezogen, wo sie von unmittelbarer Bedeutung für den Untersuchungsgegenstand sind.

 

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