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Letzte Änderung: 10.08.2010
Mit der Unterzeichnung durch die Außenminister der Ostseeanrainerstaaten – auch durch Deutschland – bei der Sitzung des Ostseerates am 22.-23. Juni 1998 wurde die Agenda Baltic 21 für den Ostseeraum (kurz „Baltic 21”) verabschiedet. Damit haben sich die Anrainerstaaten zur gemeinsamen Arbeit für eine nachhaltige regionale Entwicklung im Ostseeraum verpflichtet. Baltic 21 engagiert sich für den Umweltschutz einschließlich ökonomischer und sozialer Aspekte. Für die Umsetzung dieser Aktivitäten ist die vom Ostseerat eingesetzte Senior Officials Group (SOG) zuständig, deren Arbeit von einem in Stockholm angesiedelten Sekretariat unterstützt wird.
Baltic 21 ist in folgenden acht Sektoren aktiv:
Jeweils zwei Staaten oder an Baltic 21 beteiligte Organisationen leiten einen Sektor (Lead Party) Deutschland gehört zu den Lead Parties für Landwirtschaft und Tourismus.
Diese weltweit erste regionale Agenda feierte anlässlich des Baltic Sea States Summit im Juni 2008 in Riga mit einem Jubiläumsseminar und einer Ausstellung ihr zehnjähriges Bestehen. Zu den Mitgliedern von Baltic 21 zählen - neben den im Ostseerat vertretenen Staaten - die Europäische Kommission, internationale Finanzierungsinstitutionen wie die Europäische Investitionsbank, zwischen- und halbstaatliche sowie Nichtregierungsorganisationen. Baltic 21 führt in Umsetzung einer neuen Strategie seit 2004 sogenannte „Leuchtturmprojekte” mit dem Ziel durch, Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz im Ostseeraum zu verwirklichen. Das Umweltbundesamt initiierte ein von der Stadt Lübeck durchgeführtes Ostseehafenprojekt, das im Jahr 2004 abgeschlossen wurde (siehe Abschlussbericht und die Anlage zum Abschlussbericht mit Emissionsberechnungen).
Dieses Projekt war die Grundlage für eines der ersten Leuchtturmprojekte - das Interreg III B-Projekt „New Hansa of Sustainable Ports and Cities”.
Weitere Informationen zu „Baltic 21“ erhalten Sie über die Internetadresse: http://www.baltic21.org/