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Letzte Änderung: 04.08.2009
Badegewässer sind, im Unterschied zu künstlich angelegten Schwimm- und Badebecken, Gewässer oder Teile davon, die am natürlichen Wasserkreislauf teilhaben – also Seen, Flüsse und die Küsten von Nord- und Ostsee.
Die mit dem Baden verbundene körperliche Bewegung ist gut für die Gesundheit. Daher ist es umso wichtiger, auf gesundheitliche Risiken, die mit dem Baden verbunden sein können, zu achten:
Cyanobakterien können sich in Gewässern mit hohem Nährstoffgehalt massenhaft vermehren. Sie bilden Giftstoffe, die bei Menschen Gesundheitsstörungen hervorrufen können. Das Umweltbundesamt hat eine Empfehlung zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien-Toxinen (PDF / 292 KB) veröffentlicht.Zur Beurteilung der Badegewässer aus hygienischer Sicht gibt es bereits seit 1976 die europäische Badegewässerrichtlinie. In Deutschland gibt es rund 2.000 offiziell gemeldete Badegewässer. Die Länder überwachen diese Badegewässer regelmäßig nach dieser Richtlinie.
Die Ergebnisse der wasserhygienischen Untersuchungen aus den Bundesländern fasst das Umweltbundesamt zusammen, prüft sie auf Stimmigkeit und leitet sie über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an die Europäische Kommission. Diese erstellt eine Qualitätseinstufung aller europäischen Badestellen. Die Ergebnisse werden als „Jährlicher Bericht zur Badewasserqualität“ auf Englisch veröffentlicht.
Die Bundesländer sind für die Überwachung der Badegewässer verantwortlich. Die meisten Bundesländer stellen aktuelle Daten im Internet zur Verfügung. In den Ländern, die noch keine zentrale Internetinformation bereitstellen, erteilen die zuständigen Gesundheitsbehörden Auskunft.
| Baden-Württemberg | Mecklenburg-Vorpommern | Sachsen |
| Bayern | Niedersachsen | Sachsen-Anhalt |
| Berlin | Nordrhein-Westfalen | Schleswig-Holstein |
| Brandenburg | Rheinland-Pfalz | Thüringen |
| Bremen | Hessen | |
| Hamburg | Saarland |
Am 24. März 2006 trat die novellierte europäische Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung in Kraft. Die Richtlinie wurde in Deutschland in 16 Länderverordnungen umgesetzt. Seit der Badesaison 2008 werden die Badegewässer nach der neuen Richtlinie überwacht. Für die Einstufung der Badegewässer nach den Vorgaben der neuen Richtlinie werden Daten aus vier Jahren benötigt; die erste Einstufung wird daher im Jahr 2011 erfolgen.
Das Umweltbundesamt hat eine Empfehlung für die praktische Anwendung der Richtlinie (PDF / 215 KB) und die Beurteilung der Badegewässer in der Übergangszeit bis 2011 erarbeitet.
Das Umweltbundesamt trägt dazu bei, die Badenden vor Infektionen zu schützen: