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Herkunftsnachweisregister (HKNR)

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Energie

Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Letzte Änderung: 14.05.2012

Der Aufbaustab Herkunftsnachweisregister wurde im Umweltbundesamt eingerichtet, um eine Verpflichtung Deutschlands aus der EU-Richtlinie 2009/28/EG zu erfüllen. Gemäß Art. 15 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien ausstellen und in einem elektronischen Register erfassen. Diese Herkunftsnachweise werden bei Verkauf übertragen und nach Verwendung entwertet.

§ 55 Abs. 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes PDF / 111 KB regelt gemeinsam mit der Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung – HkNV PDF / 30 KB) vom 28. November 2011, die am 08. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, 2447) veröffentlicht wurde, die Einrichtung des Herkunftsnachweisregisters im Umweltbundesamt. Neben der Ausstellung, der Übertragung  und der Entwertung dieser Nachweise wird es eine weitere Aufgabe sein, ausländische Herkunftsnachweise anzuerkennen. Geplant ist das Register ab Oktober 2012 bereits für Registrierungen der Akteure und der EE-Anlagen zu öffnen.  Die vollständige Inbetriebnahme des Registers sowie die erstmalige Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfolgt voraussichtlich ab dem 01.01.2013.

Aktuelles zum Gesetzgebungsverfahren

Die vom Umweltbundesamt zu erstellende Herkunftsnachweis - Durchführungsverordnung – HkNDV befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Voraussichtlich wird das Umweltbundesamt in der 21. Kalenderwoche die Beteiligung der Länder, Fachkreise und Verbände beginnen.

 

Fachtagung des UBA am 18. Januar 2012

Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Teilnehmer auf der Fachtagung Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen; Quelle: Magdalena Weimeister/ UmweltbundesamtDas Umweltbundesamt stellte der Fachöffentlichkeit am 18. Januar 2012 im Rahmen einer Tagung sein Konzept für den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor. Nach einer allgemeinen Einführung in das Thema „Herkunftsnachweisregister“ und den künftigen Registerbetrieb erörterten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus acht europäischen Staaten konkrete Inhalte und Fragen im Rahmen kleiner Workshops.

Um Ihnen die wesentlichen Informationen aus der Tagung zu geben, stellen wir Ihnen die Tagungsunterlagen der Fachveranstaltung zum Download bereit.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen unter oder unter der Telefonnummer 0340 / 2103-2249  zur Verfügung.

Postanschrift

Umweltbundesamt
I 2 Herkunftsnachweisregister
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau

Besucheranschrift

Umweltbundesamt
I 2 Herkunftsnachweisregister
Antoinettenstraße 37
06844 Dessau-Roßlau

 

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