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Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH

Nanomaterialien und Nanotechnik

Letzte Änderung: 17.04.2012

Aktuelles

(Inter)Nationales Engagement zur Sicherheit von Nanomaterialien

Das Umweltbundesamt will die sachlich geführte Diskussion über die Chancen und Risiken der Nanotechnik unterstützen. Es will einen Beitrag dazu leisten, die Chancen der Nanotechnik für den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu fördern und gleichzeitig die Risiken zu bewerten und zu vermeiden.

Dazu arbeitet das Umweltbundesamt unter Federführung des BMU an der „Working Party on Manufactured Nanomaterials (WPMN)“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit. Diese Gruppe arbeitet international harmonisiert an verschiedenen Aspekten zu Sicherheit von Nanomaterialien (u.a. Erstellung einer Forschungsdatenbank, Durchführung eines Testprogramms, internationale Kooperation zu Strategien zur Risikobewertung). Das UBA koordiniert in dieser WPMN die deutsche Beteiligung an einem Testprogramm, in dem  Stoffdossiers mit Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, zum Umweltverhalten und zu den toxikologischen sowie ökotoxikologischen Risiken für repräsentativ ausgewählte Nanomaterialien erstellt werden.

Darüber hinaus beteiligt sich das UBA aktiv an nationalen und internationalen Bestrebungen, Regelungen für Nanomaterialen in den bestehenden Gesetzgebungen, wie zum Beispiel das europäische Chemikaliengesetz (REACH), zu implementieren.

Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien

Der verantwortungsvolle Umgang mit Nanomaterialien ist zum Schutz von Mensch und Umwelt unerlässlich. Fünf Prinzipien bilden den Handlungsrahmen für den Umgang mit Nanomaterialien.

Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten NanoDialogs wurden als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Nanotechnologien die fünf  “Prinzipien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien“ entwickelt. Diese Prinzipien sollen den Handlungsrahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien schaffen, insbesondere für die Zeit, in der versucht wird, die Wissenslücken zu schließen und wissenschaftliche Grundlagen für eine Weiterentwicklung bestehender gesetzlicher Regelungen zu erarbeiten.

Die 5 Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien

  1. Verantwortung und Management definieren und offenlegen (Good Governance)
  2. Transparenz hinsichtlich Nanotechnologie-relevanter Informationen, Daten und Prozesse
  3. Bereitschaft zum Dialog mit Interessengruppen
  4. Risikomanagement etablieren
  5. Verantwortung in der Wertschöpfungskette übernehmen

Im Sinne der Transparenz bekennen sich das UBA und seine Forschungsnehmer über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zur Einhaltung der Prinzipien der NanoKommission. Die Ergebnisse aller Forschungsprojekte werden auf der Internetseite des Umweltbundesamtes veröffentlicht. Auf nationaler Ebene sind MitarbeiterInnen des UBA am Stakeholderdialog „NanoDialog“ beteiligt.   

Hintergrundpapier „Nanotechnik für Mensch und Umwelt – Chancen fördern und Risiken mindern“

Die Zahl nanotechnischer Produkte, die auf den Markt kommen, wächst rasch. Diese können sich positiv auf Umwelt und Wirtschaft auswirken. Ihr zunehmender Einsatz führt jedoch auch zu einem vermehrten Eintrag synthetischer Nanomaterialien in die Umwelt. Die Wirkungen der Nanomaterialien in der Umwelt und mögliche gesundheitliche Risiken sind derzeit noch kaum erforscht. Das UBA fasst in einem Hintergrundpapier relevante Aspekte über Umweltentlastungspotenziale zusammen, benennt Risiken für Mensch und Umwelt und formuliert Handlungsempfehlungen.

Forschungsstrategie „Nanotechnologie: Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien“

Im Jahre 2007 veröffentlichten die drei Bundesoberbehörden BAuA, BfR und UBA unter der Federführung der BAuA die gemeinsame Forschungsstrategie „Nanotechnologie: Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien“. In diesem  Papier werden strategische Ziele bei der Konzeption von Forschungsaktivitäten genannt, nanospezifische Forschungs- und Arbeitsgebiete zu Umwelt- und Gesundheitsfragen identifiziert und dringender Forschungsbedarf getrennt nach den Schutzgütern Arbeiter, Verbraucher und Umwelt aufgeführt. Aktuell führen die Bundesoberbehörden eine Analyse der bisherigen Umsetzung der Forschungsstrategie durch. Die Forschung zum Thema in verschiedenen deutschen Oberbehörden seit Erscheinen 2007 bis heute wird gesammelt und mit den als prioritär in der Forschungsstrategie identifizierten Forschungsfeldern  verglichen. Auf dieser Grundlage wird die Forschungsstrategie fortgeschrieben.

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