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Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH

Biozide

Letzte Änderung: 10.08.2010

Wirkstoffprüfung

Um die große Anzahl biozider Alt-Wirkstoffe prüfen zu können, hat die EU in zeitlicher Abfolge 4 Prioritäten Listen erstellt. Diese wurden nach Produktarten (Anwendungsbereiche der Biozidprodukte, die die zu prüfenden Wirkstoffe enthalten) unterteilt und werden den Prioritäten entsprechend nach einander bearbeitet. Ebenfalls wurde festgelegt, welcher EU-Mitgliedstaat welche Wirkstoffe zu prüfen hat.

Die Aufteilung der Prioritätenlisten wurde wie folgt vorgenommen:

1. Prioliste - Holzschutzmittel, Nagetierbekämpfungsmittel
(Einreichung bis spät. März 2004)

2. Prioliste - Schneckenbekämpfungsmittel, Insekten-, Milben, und Gliederfüßerbekämpfungsmittel, Vergrämungsmittel, Antifouling
(Einreichung bis spät. November 2005)

3. Prioliste - Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel
(Einreichung bis spät. Juli 2007)

4. Prioliste - Schutzmittel, Vogel-, und Fischbekämpfungsmittel, Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel, Flüssigkeiten für Einbalsamierung, Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
(Einreichung bis spät. Oktober 2008)

Deutschland hat bislang (Mai 2010) 58 Altwirkstoffdossiers und 6 Neustoffdossiers federführend in Bearbeitung.

Während des EU-Wirkstoffverfahrens erfolgt zwischen der Zulassungsstelle (BAuA) und den zuarbeitenden Behörden ein stetiger Austausch des Bewertungsstandes. Die Einvernehmensstellen sind Ansprechpartner der Zulassungsstelle in Fachfragen und prüfen sowie bewerten die jeweiligen Antragsdokumente und Untersuchungsberichte. Das Umweltbundesamt prüft den Einfluss der Wirkstoffe auf die Umwelt und erstellt daraufhin fachliche Stellungnahmen einschließlich nötiger Auflagen und Bedingungen. Der fachliche Standpunkt wird auf nationalen und EU-Gremien besprochen und abgestimmt:

Das UBA konkretisiert auf der Grundlage seiner Erfahrungen die Prüfkriterien und arbeitet stetig an einer Fortschreibung der jeweiligen fachbezogenen Prüf- und Bewertungsrichtlinien und deren Abstimmung auf EU-Ebene.

Der zur Prüfung vom Antragsteller eingereichte Wirkstoffantrag (Dossier) wird in 2 Teile unterschieden: Zum einen beziehen sich die eingereichten Unterlagen größtenteils auf den zu prüfenden Wirkstoff (à die aktive Substanz: Teil A) aber auch auf ein Beispiel-Dummy-Produkt (à Biozidprodukt: Teil B), das die spätere Anwendung darstellt. Das gesamte Dossier (Teil A + Teil B) wird in 4 verschiedenen Dokumentenebenen erstellt und eingereicht.

Die Zusammenstellung der für die Zulassung benötigten Dokumente entspricht einer hierarchischen Struktur, die mit einer gestuften Pyramide veranschaulicht werden kann. Die Grundlage der Bewertung bilden demnach auf der untersten Ebene „Doc IV“ Prüfnachweise und Literaturangaben der Wirkstoffe und Produkte. Auf der nächsthöheren Ebene „Doc III“ erfolgt eine Zusammenfassung der vorliegenden Daten aus den ausgewählten beziehungsweise durchgeführten Studien. Die nächste Ebene „Doc II“ beinhaltet die eigentliche Bewertung und eine Risikoabschätzung auf Grundlage der vorangegangen Prüfdaten. Die oberste Stufe „Doc I“ stellt das Antragsformular samt dazugehörenden Anhängen dar.

Aus diesem Antrag erarbeitet jede Einvernehmensstelle für ihren Zuständigkeitsbereich einen Teil des nationalen Bewertungsberichtes.. Die Zulassungsstelle erstellt aus allen Berichten einen Gesamtbewertungsbericht mit Vorschlag zur Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in die Positivliste der Biozid-Richtlinie, welcher auf EU-Ebene bis zur vollständigen Auf- oder Nichtaufnahme diskutiert wird.

Sobald die Aufnahme in einen der Anhänge beschlossen wurde, wird der entsprechende Wirkstoff auf der Internetseite des European Commission Joint Research Centre eingestellt (Auflistung aller Wirkstoffe in Anhang I/IA), so dass Jedermann, Antragsteller wie  interessierte Verbraucher, dies einsehen kann. Des Weiteren ist dort auch die Liste der aus dem Verfahren ausgeschiedenen Wirkstoffe zu finden.

Ebenfalls können auf der Internetseite des ECB Informationen in der dort verfügbaren Datenbank „ESIS – European Chemical Substances Information System“ Informationen über die Biozid-Richtlinie, Einstufung und Kennzeichnung, Prioritätenlisten, Risikobewertung und vieles mehr abgerufen werden.
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