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Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH

Biozide

Letzte Änderung: 10.08.2010

Umweltbewertung

Der Einfluss von Bioziden auf die Umwelt wird über die Betrachtung der möglichen Expositionspfade ermittelt als auch anhand der beobachteten Effekte der Stoffe auf die Struktur und Funktion von Ökosystemen. 

Als Schutzgüter der Umwelt werden dabei betrachtet: Oberflächenwasser, marines Ökosystem, Sediment, Boden (inkl. Grundwasser), Atmosphäre, Nahrungskettengefüge und die Kläranlagenfunktion. Die Bewertung von alten und neuen bioziden Wirkstoffen sowie von bedenklichen Stoffen erfolgt dabei auf Grundlage des „Technical Guidance Document on Risk Assessment PDF / 6,54 MB“ (TGD, 2003).

Bei der Effektbewertung werden die potentiellen Effekte (Toxizität eines Stoffes) anhand von Stellvertreterorganismen des Ökosystems (z. B. Regenwurm, Fische) ermittelt unter der Annahme, dass die Empfindlichkeit des Ökosystems auf der empfindlichsten Spezies basiert.  Es wird dabei das sogenannte Trophiestufen-Konzept angewendet. Das bedeutet, dass bspw. im aquatischen System stellvertretend für die Gruppen Primarproduzent (Alge), Primarkonsument (Wasserfloh) und Sekundärkonsument (Fisch) jeweils eine Spezies untersucht wird. Im Ergebnis der Effektbewertung wird eine PNEC (predicted no effect concentration) für jedes betrachtete Umweltkompartiment ermittelt, d.h. eine Konzentration, bei der noch keine Effekte auftreten. 

Parallel dazu werden Expositionsbetrachtungen für die einzelnen Umweltkompartimente durchgeführt. Diese liefern die vorhergesagte Umweltkonzentration als PEC-Werte (predicted environmental concentration) für ein bestimmtes Kompartiment.

Für die abschließende Risikoabschätzung wird für jedes einzelne Umweltkompartiment die PEC mit der PNEC verglichen. Ergibt sich ein Quotient größer 1, muss von einem potentiellen Risiko des bioziden Wirkstoffes für das entsprechende Kompartiment ausgegangen werden. Ein Risikoquotient kleiner 1 bedeutet, dass kein Risiko zu erwarten ist.

Wird ein Risiko für die Umwelt festgestellt, werden Maßnahmen zur Minderung des Risikos geprüft. Solche Risikominderungsmaßnahmen können bspw. in Verwendungsauflagen, Beschränkungen bis hin zum Verbot von bestimmten Anwendungenreichen.

Weiterhin wird im Rahmen der Umweltprüfung von bioziden Wirkstoffen eine Bewertung der Persistenz (P), des Bioakkumulationsverhaltens (B) und der Toxizität (T) der Substanzen vorgenommen. Diese Prüfung trägt dazu bei, potentielle PBT-Stoffe zu identifizieren und diese aufgrund ihrer umweltgefährlichen Eigenschaften möglichst von der Zulassung auszunehmen.

 

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