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Letzte Änderung: 23.04.2012
Die Kommission Bodenschutz (KBU) hat - in einer ersten Sitzung im Februar 2005 - drei Arbeitsschwerpunkte für die Arbeitsperiode von 2004 bis 2007 festgelegt.
Die Bundesregierung hat in ihrem integrierten Energie- und Klimaprogramm einen starken Ausbau der Bioenergie beschlossen. Um diese Ziele mit den heute zur Verfügung stehenden Kulturen und Umwandlungstechniken zu erreichen, müsste der größte Teil der Ackerfläche in Deutschland mit NaWaRo bestellt werden oder entsprechende Mengen importiert werden.
Die Kommission Bodenschutz hat diese Entwicklung zum Anlass genommen, die Wirkungen des Anbaus von NaWaRo zu bewerten und Empfehlungen für den Schutz der natürlichen Bodenfunktionen in Deutschland auszusprechen.
Die KBU macht deutlich, dass NaWaRo Chancen für den Klimaschutz, das Einkommen der Landwirte und die Entwicklung ländlicher Räume bieten. Außerdem bekennt sich die Kommission Bodenschutz jedoch eindeutig zum Vorrang des Menschenrechts auf Nahrung vor dem Recht auf Nutzung von Energie und spricht sich für die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards auch in den exportierenden Ländern aus.
Die KBU betrachtet mit Sorge die zunehmende Konkurrenz um Anbauflächen für
Die KBU empfiehlt nur diejenigen NaWaRo-Kulturen mit den besten Energie- und Klimabilanzen zu fördern und wo möglich Siedlungsbrachen zum Anbau von NaWaRo zu nutzen.
Die KBU bewertet die Risiken der verschiedenen NaWaRo-Kulturen für den Boden:
Die KBU stellt fest, dass von den derzeit dominierenden NaWaRo-Kulturen vergleichsweise hohe Gefährdungen ausgehen. Damit die von der Landwirtschaft ausgehenden Umweltbelastungen nicht weiter zunehmen, empfiehlt die KBU, weniger intensive Kulturen (bezogen auf Dünge, Pflanzenschutzmittel und Bodenbearbeitungsbedarf) und auch mehrjährige Kulturen zu bevorzugen.
Die Verwertung von Reststoffen der energetischen Nutzung von NaWaRo (Aschen und Gärreste) als Düngemittel ist sinnvoll, um Nährstoffkreisläufe zu schließen. Dabei dürfen jedoch nicht mehr Nährstoffe ausgebracht werden, als die Pflanzen aufnehmen können und es darf zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommen.
In ihrem Papier überprüft die KBU die gültigen Rechtsnormen zum Anbau von NaWaRo und gibt Empfehlungen für deren Konkretisierung und leitet abschließend aus den offenen Fragen den zukünftigen Forschungsbedarf ab.
Die Empfehlungen der „Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt” – Bodenschutz beim Anbau nachwachsender Rohstoffe
sind jetzt veröffentlicht und können heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden.
Dieser Schwerpunkt umfasst die Aspekte "Böden als Senke - Grenzen für Stoffeinträge", "Harmonisierung von Bewertungskonzepten für Böden" sowie "Biologische Belastung in und auf Böden".
Durch die Bewirtschaftung und über die Luft werden Stoffe und Materialien in Böden eingetragen. Diese können Pflanzen, Tiere und den Menschen belasten. Die Böden haben aber auch die Fähigkeit Stoffe abzubauen oder zu binden. Die Toleranz der Böden dafür hat jedoch Grenzen. Um den Boden in seinen Kapazitäten nicht zu überfordern, sind tolerierbare Stoffeinträge festzulegen und seine Biodiversität zu erhalten.
Nachbesserungsbedarf gibt es unter anderem bei Regeln zur Verwertung organischer Abfälle, wie Kompost, Klärschlamm und Gülle, aber auch mineralischer Abfälle, wie Bauschutt, Schlacken und Aschen.
Ebenso
sind Richtlinien zur Luftreinhaltung von Relevanz und müssen konzeptionell
mit einbezogen werden.
Auf europäischer Ebene liegen Bewertungskonzepte für Chemikalien vor, die die Bewertung von Böden einschließen. International erfolgt die Festlegung von Anforderungen für die Luftreinhaltung über das Konzept der Critical Loads. Auch diese Konzeptionen sind bislang nicht miteinander abgestimmt. Vor dem Hintergrund der beginnenden europäischen Debatte zum Bodenschutz ist dies ein wichtiges und notwendiges Aufgabenfeld, welches durch die KBU fachlich begleitet werden soll.
Neben den stofflichen Einträgen sind auch biologisch problematische Einträge zu bewerten und konzeptionell zu unterlegen. Unter biologische Belastungen des Bodens sind beispielsweise der Eintrag von infektiösen Keimen und Antibiotika resistenten Bakterien zu verstehen. Bleiben diese Keime in Böden intakt, so dass von Böden ein Infektionsrisiko ausgeht? Können Resistenzen aus Böden in andere Medien und Lebewesen gelangen? Diese Fragen stammen aus den Zeiten der BSE-Krise und sind heute im Hinblick auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen aktuell.
Hier
handelt es sich um ein Sonderthema, welches über rein fachliche
Aspekte hinausgeht. Die Defizite im Bodenschutz werden nicht zuletzt
auf die geringe oder sogar falsche Wahrnehmung des Bodens und seiner
wichtigen Funktion als Lebensgrundlage in der Öffentlichkeit zurückgeführt.
Wird der Boden als schutzbedürftiges und fragiles Medium angesehen
und seine Bedeutung als natürliche Ressource anerkannt? Oder hat
er das Image, eine besonders robuste und unverwüstliche Materie
zu sein? Welche Möglichkeiten gibt es, den Bodenschutz stärker ins
Blickfeld der Öffentlichkeit zu bringen? Hierzu werden die Einstellungen
von Verbänden, der Land- und Forstwirtschaft, von Konsumenten, in
Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in der Verwaltung sowie der
Industrie - aber auch der Politik - ermittelt.