Letzte Änderung: 10.08.2010
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 14. Juni 2000 den Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) einberufen, um gem. Anhang 1 BBodSchV ein Gremium einzurichten, das die formalen Voraussetzungen schafft, trotz der rechtlich notwendigen starren Normverweise im Gesetz die jeweils aktuellen Fassungen anzuwenden.
Gleichzeitig bereitet der FBU damit eine fachliche Fortschreibung der BBodSchV vor.
Die Mitglieder des Fachbeirates sind ausgewiesene Experten aus Bundes- und Landeseinrichtungen sowie Untersuchungsstellen der vom Vollzug der BBodSchV berührten Wirtschaftsbereiche und gutachterlichen Praxis.
Der Fachbeirat stellt Erkenntnisse über fortschrittliche Bodenuntersuchungsverfahren und -methoden zusammen und gibt Empfehlungen ab. Der FBU trägt so dazu bei Defizite bei Bodenuntersuchungsverfahren aufzuarbeiten.