Letzte Änderung: 10.08.2010
Die zusammenfassende Beschreibung der Aufgaben lautet im Wortlaut der Regelung in Anhang 1 der BBodSchV:
"Im Sinne dieses Anhangs ist der Stand von Verfahren und Methoden der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren und Methoden, der ihre praktische Eignung zu den vorstehend genannten Untersuchungen gesichert erscheinen lässt. Erkenntnisse über solche Verfahren und Methoden und über ihre Anwendung werden durch einen ausgewählten Kreis von Fachleuten aus Bund und Ländern sowie der Betroffenen im Benehmen mit den Ländern zusammengestellt, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einberufen wird (BBodSchV Anh. 1)."
Der FBU hat vor dem Hintergrund von BBodSchG und BBodSchV zahlreiche Aufgaben.
Zu den Hauptaufgaben gehört es, Erkenntnisse über die Anwendung empfohlener Verfahren und Methoden zusammenzustellen. Diese Aufgabe ergibt
sich daraus, dass
im Anhang 1 zitierte Normen und Richtlinien
Allerdings dürfte eine bloße Zusammenstellung von Anwendungshinweisen zu kurz greifen, es sind deshalb geeignete Formen für ihre Publikation zu prüfen.
Darüber hinaus ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Verfahren und Methoden als wichtige Aufgabe anzusehen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit musste im Anhang 1 die Zulässigkeit von Methoden und Verfahren für das jeweilige Untersuchungsziel auf einzelne Methoden bzw. eine geringe Auswahl beschränkt werden. Um gleichwohl unterschiedlichen Traditionen oder Untersuchungsbedingungen gerecht zu werden, wurde die Verwendung gleichwertiger Methoden und Verfahren für zulässig erklärt. Dieses Vorgehen erlegt der einzelnen Untersuchungsstelle die Nachweispflicht der Gleichwertigkeit auf und kann damit zu Unsicherheiten und sonstigen Problemen beim Vollzug der Verordnung führen.
Eine Bestätigung der Gleichwertigkeit durch den Arbeitskreis soll hier für Abhilfe sorgen.
Der FBU berücksichtigt die Arbeiten von Verwaltungsgremien und Arbeitskreisen auf dem Gebiet der Analytik von Böden und Altlasten, insbesondere der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), der Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der Arbeitskreise "Handbuch der Bodenuntersuchungen" sowie "Akkreditierung von Messstellen und Prüflaboratorien im Umweltbereich".