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Land Bremen


Landesgesetzliche Regelungen zur Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten

Das Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung verwaltungsrechtlicher, abfallrechtlicher und vermessungsrechtlicher Vorschriften (Bremisches Gesetz zum Schutz des Bodens, BremBodSchG) wurde am 04.09.2002 ausgegeben.
Die Erfassung und Überwachung von Boden- und Altlasteninformationen wird in Teil 3, § 10 geregelt. Die zuständige Behörde erhebt - soweit erforderlich - Informationen zu schädlichen Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastverdächtigen Flächen und erfasst diese in einem Bodeninformationssystem.

Vorgehensweise bzw. Datensysteme zur Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten

Um bodenkundliche und geowissenschaftliche Grundlagen für eine nachhaltige Sicherung der Funktionen des Bodens bereitzustellen, erhebt die oberste Bodenschutz- und Altlastenbehörde die erforderlichen Informationen und erfasst diese in dem Bodeninformationssystem. Dazu gehören insbesondere die von den staatlichen oder sonstigen öffentlichen Stellen erhobenen Daten aus Untersuchungen über physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Bodens und deren Auswertung. Soweit erforderlich werden sonstige geowissenschaftliche Daten und Erkenntnisse erfasst.
Das im Aufbau befindliche Bodeninformationssystem wird laufend fortgeschrieben.

Altstandorte

Im ersten Erfassungsschritt werden Adressbuchrecherchen durchgeführt, ergänzt durch Informationen aus Gewerbeakten, Kriegszerstörungsdaten sowie sogenannte Sondernutzungen (umweltrelevante Teilnutzungen auf ansonsten nicht altlastenrelevant genutzten Grundstücken). Folgende Attribute werden aufgenommen:
Firmenname, Ortsteil, Straße, Hausnummer, gewerbliche Nutzung, Branchenklasse, Nutzungsdauer, Produkte, Zahl der Beschäftigten, (Kriegs)-Zerstörungsgrad, Eigentümer zur Zeit der Nutzung, Quelle(n) der Information.
Daneben werden alle Informationen gesammelt, die eine Übertragung der historischen Anschriften in die aktuelle Straßensituation ermöglichen.
Es erfolgte zunächst eine großzügige Aufnahme der gewerblichen Nutzungen aus den Adressbüchern. Die so erfassten ca. 2.300 Bezeichnungen wurden im zweiten Schritt klassifiziert und in einer "Bremer Branchenliste" zusammengefasst. Eine Priorisierung hinsichtlich ihrer Relevanz im Hinblick auf Grundwasserkontaminationen erfolgte bisher nicht.
In Hinblick auf durchgeführte bzw. geplante Untersuchungen werden folgende Informationen im Informationssystem erfasst:
Gefährdungsabschätzung, insbesondere Festlegung der Handlungspriorität und Untersuchungen, geplante Maßnahmen, insbesondere zur Dekontamination, Sicherung oder Überwachung,
ausgeführte Maßnahmen, insbesondere deren Sanierungserfolg oder Überwachungsergebnisse sowie verbliebene Rest-Kontaminationen und Nutzungsbeschränkungen, sonstige für die Ermittlung und Abwehr von Gefahren und die Festlegung der Ordnungspflichtigen bedeutsame Sachverhalte und Rechtsverhältnisse.
Eine Priorisierung auf Grundlage der Erfassungskriterien erfolgt nicht.

Altablagerungen

Für Altablagerungen werden Daten über die Fläche, Ablagerungszeitraum, Ablagerungsvolumen, Deponat, GW-Fließrichtung, GW-Fließgeschwindigkeit, Lage im WSG, derzeitige Nutzung, Sicherung erfasst.
Früher erfolgte zunächst die Erfassung, dann die orientierende Untersuchung, heute ist dies umgekehrt.
Eine Priorisierung der erfassten Altablagerungen erfolgt mit einem eigenen Bewertungsschlüssel (s. Anlagen 1 und 2).

Stoffspezifische Informationen

Die Erhebung von standort-/firmenspezifischen Informationen über Produktionsverfahren, eingesetzte Stoffe, Abfallstoffe etc. für die Altstandorte erfolgt erst in der darauf folgenden Phase der vertieften historischen Recherche.
Das Deponat der Altablagerungen wird zum großen Teil nicht untersucht. Untersuchungen des Sicker- und Grundwassers werden mit einem breitem Parameterspektrum durchgeführt, da eindeutige Hinweise auf den Inhalt der Deponie in den meisten Fällen nicht vorliegen.

Datenhalter

Es wird derzeit ein neues Bodeninformationssystem für das Land Bremen geführt. Verantwortlich ist das Referat Bodenschutz beim Senator für Bau und Umwelt.

Stand der Erfassung altlastverdächtiger Flächen und Altlasten

In der Stadtgemeinde Bremen ist die gezielte Ersterfassung der Altablagerungen abgeschlossen. Die Erhebungsgrad der Altstandorte wird nach Abschluss der Adressbuchrecherchen noch in diesem Jahr mit > 80% eingeschätzt. Erfasst wurden Standortnutzungen zwischen 1825 und 1997, wobei die Erhebungsdichte ab 1925 erheblich größer ist.
Mit Stand vom Juni 2002 wurden 122 Altablagerungen bzw. 18.154 Altstandorte erfasst.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven werden die gezielten Ersterfassungen von Altablagerungen und Altstandorten erst in diesem Jahr begonnen. Neue Erfassungsdaten wird es nach Abschluss der in der Endphase befindlichen Adressbuchrecherche für die Stadtgemeinde Bremen geben.
Zusammenarbeit der Länder Bremen/Niedersachsen:
In dem Pilotprojekt "Altlasten in Wasserschutzgebieten" der Gemeinsamen Landesplanung Bremen/ Niedersachsen wurden in 12 Wasserschutzgebieten rund 2.200 Altstandorte erfasst. Dabei wurde seitens des Landes erstmals ein für jeden Altstandort einzuhaltendes Mindesterhebungsprofil auf Realisierbarkeit bei angemessenem Aufwand getestet.

Informationen über Grundwasserbelastungen und deren Bewertung

Das im Aufbau befindliche Bodeninformationssystem wird auch Informationen über Grundwasserbelastungen enthalten.

Ermessensleitende Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Grundwasserverunreinigungen sowie Ansätze zur Umsetzung der EG-WRRL im Hinblick auf die Beschreibung der Grundwasserkörper nach Art. 5 und Anh. II EG-WRRL in Bezug auf punktuelle

Es gibt keine eigenen ermessensleitenden Kriterien. Grundlage sind die "Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden" der LAWA. Bremen beabsichtigt, in Bezug auf die Umsetzung der EG-WRRL eng mit Niedersachsen zu kooperieren und geht davon aus, dass die zur Zeit NLÖ erarbeiteten Erfassungsgrundlagen auch für Bremen anwendbar sein werden. Zur Zeit gibt es daher noch keine eigenen Ansätze.
Anlage 1 zu Bremen
Erläuterung des Bewertungsschlüssels zur Prioritätenliste für die Altablagerungen in der Stadtgemeinde Bremen
(Senator für Bau und Umwelt, Ref. 41 - Bodenschutz -)
Im Rahmen einer orientierenden Erkundung von Altablagerungen in einem Stadtteil Bremens wurde 1991 ein Bewertungsschlüssel erarbeitet, der es ermöglicht, die bisher vorhandenen Informationen über einzelne Altablagerungen in leicht zu handhabender Form und nach möglichst einheitlichem Vorgehen zu bewerten. Nach dieser Bewertung soll es möglich sein, das nach Aktenlage zu vermutende umweltrelevante Gefährdungspotiental einer jeden Altablagerung einer entsprechenden Gefährdungsstufe zuzuordnen. Nach dem Grad des Gefährdungspotiental können die eingestuften Altablagerungen dann ihrer Priorität entsprechend einer weiterführenden Untersuchungsphase zugeordnet werden.
Der Bewertungsschlüssel ist an das Hamburger Modell AGAPE und an die bisherige Gefährdungseinstufung der Stadt Bremen (Arbeitsgruppe Altablagerungen) angelehnt.
Das Hamburger Modell wurde nicht übernommen, da es nach Meinung der Gutachter eine Standardisierung der Datenerhebung voraussetzt und dem recht unterschiedlichen Untersuchungsstand der einzelnen Bremer Altablagerungen nicht Rechnung tragen kann.
Vor 1991 wurde eine von der Arbeitsgruppe Altablagerungen entwickelte Gefährdungseinstufung eingesetzt, welche unter Verwendung der Baugrundkarte Bremen die Möglichkeit bot, die Altablagerungen Bremens selbst ohne eingehendere Voruntersuchungen aus hydrogeologischer Sicht einzuschätzen. Eine Wichtung der einzelnen hydrogeologischen Kriterien innerhalb der Gesamtbewertung wurde jedoch nicht vorgenommen. Auch Fragen der Nutzung wurden bei der bisherigen Gefährdungseinstufung nicht berücksichtigt.
Um die Prioritäten bei den weiterführenden Untersuchungen der Bremer Altablagerungen auch im Hinblick auf die derzeitige und zukünftige Nutzung nachvollziehbar setzen zu können, wurde 1991 folgender Schlüssel mit vier gleichwertigen Teilbereichen entwickelt:
Teil A - Nutzung
Dieser Teil bewertet das Gefährdungspotential im Hinblick auf die derzeitige Nutzung des Geländes.
Teil B - Angaben zum Inhalt der Altablagerung
Hier werden die unterschiedlichen Abfallstoffe, deren Volumen und Mächtigkeit bewertet.
Teil C - Beschaffenheit der Altablagerung
Hier wird eine Bewertung der Abdeckung, Basis- und Flankenabdichtung und die Lage der Altablagerung zum Grundwasserleiter vorgenommen.
Teil D - Gefährdung von Schutzgütern
In diesem Teil wird das Gefährdungspotential für Grundwasser Oberflächenwasser, Luft und im Hinblick auf Verwehungen oder direkten Kontakt bewertet. In die Bewertung fließt die Aussagekraft bereits vorgenommener Analysen ein.
Die in den Teilen A bis D enthaltenen Bewertungskriterien werden mit einer Punktzahl gewertet und innerhalb der Teile summiert. Somit erhält jeder dieser vier Teile eine Punktzahl aus der Summe seiner Bewertungskriterien. Multipliziert man die Punktzahl der vier Teile miteinander, so ergibt das Produkt die Gesamtbewertung der Altablagerung. Die Punktbewertung der einzelnen Kriterien ist so gewählt und miteinander gekoppelt, daß die unterschiedlichen Gesichtspunkte für eine orientierende Gefährdungsabschätzung eine angemessene Gewichtung innerhalb der Gesamtbewertung bekommen.
Erläuterung zur Bewertung der einzelnen Kriterien
Zu A:
Art der Nutzung
Die Punktezahlen der einzelnen Nutzungsarten wurden so gewählt, daß von der Nutzung der Altablagerungsfläche als Gewerbegebiet bis zur Nutzung als Kinderspielplatz eine Punkteverdoppelung erreicht wird. Zusätzlich wurde eine Lage innerhalb eines Grundwasserschutzgebietes mit 12 Punkten für die Schutzzone 3 und 15 Punkten für die Schutzzone 2 relativ hoch bewertet.
Zu B:
Inhaltsstoffe
Die Altablagerungen sind nach ihren Inhaltsstoffen von 1 Punkt für Bauschutt bis zu 9 Punkten für reine Industrieabfälle gestaffelt. Erfahrungsgemäß setzt sich der Hausmüll aus der Zeit vor 1950 ganz vorwiegend aus Aschen und Schlacken aus der Hausfeuerung und stark zersetzten organischen Abfällen zusammen, deren Umweltgefährdungspotential wesentlich geringer einzuschätzen ist, als das des heutigen Hausmülls.
Mit 7 Punkten wurden die typischen Mischdeponien bewertet, in denen mit allen Abfallarten zu rechnen ist.
Industrieabfälle werden, unabhängig von ihrer chemischen Zusammensetzung, in der ersten Orientierungsphase mit 9 Punkten bewertet.
Dabei können die Untersuchungen nach der Orientierungsphase durchaus ergeben, daß es sich bei den Industrieabfällen um Abfälle mit geringer Schadstoffmobilität handelt, deren Gefährdungspotential deutlich unter der ersten Einschätzung liegt. in der Orientierungsphase muß jedoch die Möglichkeit der Einlagerung toxischer Abfallstoffe in die Altablagerung einkalkuliert werden.
Volumen und Mächtigkeit
Unter Teil B wird auch das Volumen und die Mächtigkeit der Altablagerung mit Punktezahlen von jeweils 0 bis 3 bewertet. Die Punktbewertung wurde so gewählt, daß die Summe des Teil B nicht 0 ergeben kann und damit als Multiplikator zu einer 0-Punktebewertung der gesamten Altablagerung führt.
Zu C:
Im Teil C wird die Beschaffenheit der Altablagerung bewertet. Hierzu zählt die Beurteilung der Abdeckung, der Basis- und Flankenabdichtung und der Lage der Altablagerung zum freien Grundwasserspiegel. Die einzelnen Bewertungspositionen werden in drei Stufen mit der Punktezahl 0 bis 2 eingeteilt. In einem zweistufigen ja/nein - Schema kann dem in dieser Untersuchungsphase oft unzureichenden Wissensstand um die Beschaffenheit der Altablagerung nur selten Rechnung getragen werden.
Abdeckung
Mit 0 Punkten ist eine Abdeckung durch bindiges Material in einer Mächtigkeit > 50 cm zu bewerten, die durch ausreichende Untersuchungen nachgewiesen ist.
2 Punkte erhält ein Müllkörper, der keinerlei Abdeckung aufweist. Auch eine Bodenbildung aus zersetztem Müll, die einen Bewuchs der Altablagerung ermöglicht soll mit 2 Punkten für fehlende Abdeckung gewertet werden (!), da es in diesen aus dem Müllkörper entstandenen "Bodenabdeckungen" zu einer Schadstoffanreicherung kommen kann.
Mit einem Punkt werden Abdeckungen mit geringer Mächtigkeit (< 50 cm), wasserdurchlässigen Materialien oder geringem Untersuchungsstand bewertet.
Im Falle einer Flächennutzung als Wohn-/ bzw. Kleingartengebiet oder als Kinderspielplatz kommt der Abdeckung eine erhöhte Bedeutung zu. Daher wird die Punktezahl bei derartiger Nutzung mit dem Faktor 2 multipliziert.
Basisabdichtung / Sperrschicht
0 Punkte können nur gegeben werden, wenn die gesamte Altablagerung von tonigen Schichten mit einer Mächtigkeit von > 1 m unterlagert wird. Es muß durch umfangreiche Untersuchungen nachgewiesen sein, daß keine Bereiche geringerer Ronmächtigkeiten auftreten können. Derartige Löcher (Fenster) in der Basisabdichtung können während der Ablagerung oder künstlich durch ehemaligen Bodenaushub (Ziegeleigruben, Entwässerungsgräben, Baumaßnahmen etc.) oder Bombentrichter entstanden sein. Bei größeren Müllmächtigkeiten ist zusätzlich mit Grundbruch zu rechnen.
2 Punkte für eine fehlende Basisabdeckung werden bei einer Unterlagerung der Altablagerung von vorwiegend sandigem Material oder durchgängige Tonlagen gegeben.
Bei durchgängigen Sperrschichten aus tonigem bis humosen Material mit Mächtigkeiten unter 1m oder bei nicht ausreichendem Untersuchungsstand wird 1 Punkt vergeben. Bei einer Lage der Altablagerung im Trinkwasserschutzgebiet wird diese Bewertung mit dem Faktor 2 multipliziert.
Flankenabdichtung
0 Punkte können nur gegeben werden, wenn die Flanken der gesamten Altablagerung von mindestens 50 cm dicken Tonschichten gebildet werden und die folgenden Kriterien für die Vergabe von 1 Punkt nicht gegeben sind. Diese Abdichtungen können auch natürliche Wände einer Tongrube sein.
Mit 1 Punkt werden Flankenabdichtungen bewertet, die entweder nicht ausreichend nachgewiesen sind oder Lücken aufweisen. Dieses kann der Fall sein, wenn die Altablagerung mächtiger als die Tonschicht ist, in die sie eingelagert ist. Dann können die Bereiche oberhalb und unterhalb der Tonschicht unzureichende Abdichtungen aufweisen. Außerdem können die Wände einer Tongrube Sandlagen und - linsen aufweisen, über die ein Schadstoffaustrag möglich ist.
Eine Flankenabdichtung fehlt, wenn die Ablagerung in sandigen Schichten vorgenommen wurde, oder bei oberflächiger Ablagerung keine Sicherung der Flanken errichtet wurde.
Lage der Ablagerungsbasis freien / entspannten Grundwasserspiegel
Hier wird die Lage der Altablagerung zum Schutzgut Grundwasser bewertet. Diese Bewertung wird in der Orientierungsphase in vielen Fällen anhand der Baugrundkarte Teil E vorgenommen werden. Die Grundwassergleichen dieser Karte entsprechen in weiten
Bereichen Bremens dem freien Grundwasserspiegel. Da im Bremer Raum der Grundwasserleiter jedoch vielerorts gespannt unter bindigen Schichten ansteht, sind für diese Bereiche die Stände der Grundwasserdruckfläche angegeben.
Im Bewertungsschlüssel soll in der Orientierungsphase bei gespanntem Grundwasserleiter die Lage der Altablagerungsbasis zur Grundwasserdruckfläche bewertet werden. Diese Bezugnahme auf eine nur theoretisch vorhandene Fläche berücksichtigt das mögliche Eindringen des gespannten Grundwassers durch bisher unerkundete Fenster in der bindigen Deckschicht in die Altablagerung hinein.
Bei einer Lage der Altablagerung in einem Trinkwasserschutzgebiet wird die Punktezahl für diesen Unterpunkt des Teil C verdoppelt.
Zu D:
In diesem Teil wird die Gefährdung der einzelnen Schutzgüter bewertet. Er bildet die zusammenfassende Bewertung der unter den Teilen A bis C gewichteten Kriterien. Dazu wird den einzelnen Schutzgütern die Punktezahl 0 bis 4 zugeordnet. Der Teil D birgt für den Benutzer dieses Bewertungsschlüssels die Gefahr der subjektiven Beurteilung des Gefährdungspotentials. Diese Subjektivität ist aber auch zum Teil erwünscht, da Besonderheiten einer jeden Altablagerung, die nicht durch die Teile A bis C erfaßt werden, in diesem Teil berücksichtigt werden können.
Bei fehlenden oder unzureichenden Analysen kann eine Gefährdung des jeweiligen Schutzgutes nur vermutet werden oder unwahrscheinlich sein. Konkretisieren sich nach den unter den Teilen A bis C ausgewerteten Angaben weder positive noch negative Verdachtsmomente, so sollte eine Gefährdung des jeweiligen Schutzgutes dennoch für "möglich" gehalten werden und mit der Punktezahl 2 bedacht werden.
Ausdrücklich soll hier auf einige Ausnahmen hingewiesen werden:
Da die Gefährdung des Schutzgutes "Boden" nur indirekt über die Umweltgefährdung durch "Verwehung oder indirekten Kontakt" bewertet wird, kann eine Gefährdung bei "ausreichender" Abdeckung auch ohne chemische Analytik ausgeschlossen werden. Bei fehlender oder unzureichender Abdeckung muß eine Gefährdung durch direkten Kontakt mit Hausmüll und Industrieabfällen bei einer Flächennutzung als Wohn- oder Kleingartengebiet oder als Kinderspielplatz als "nachgewiesen" angesehen werden.
Das Gefährdungspotential "trockener" Altablagerungen für die Wasserqualität von weitabliegenden Oberflächengewässern kann ebenso als ausgeschlossen bewertet werden.
Erstellt im Auftrag des Amtes für Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft Bremen im August 1991 (heute Senator für Bau und Umwelt, Ref. 41 - Bodenschutz -) in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. K. Pirwitz und Frau P. Bleche vom Ingenieurbüro LEO Consult, Bremen.
3. überarbeitete Fassung Juli 2002
Anlage 2 zu Bremen

Bezeichnung der Altablagerung












Name:







Nummer:

















A - Nutzung












Art der

Trinkwasser-

Trinkwasser-

Kinder-

Wohn-

Landwirt-

Freizeit /

Forstwirt-

Gewerbe-




Nutzunng

schutzgebiet

schutzgebiet

spielplatz

bebauung/

schaftliche

Erholung

schaft /

gebiet





Zone 2

Zone 3


Kleingärten

Nutzung


Brachland





Bewertung

15

12

10

9

8

7

6

5



A













B - Angaben zum Inhalt der Altablagerung












Inhaltsstoffe

Industrie-

Hausmüll

Hausmüll

Hausmüll u.

Hausmüll

Bauschutt







Abfälle

Ind.-Abfälle

nach 1950

Bauschutt

vor 1950









Bauschutt


nach 1950








Bewertung

9

7

5

3

2

1


















Volumen

> 500 000

100 000 bis

10 000 bis

< 10 000





+



in m3


500 000

100 000









Bewertung

3

2

1

0




















Mächtigkeit

> 10

4 bis 10

1 bis 4

< 1





+



in m












Bewertung

3

2

1

0
















Summe

=


B













C - Beschaffenheit der Altablagerung















fehlt

unzureichend/nicht erkundet


ausreichend








Bewertung

2

1


0

wenn A=Wohnbebauung/





Abdeckung







Kleingarten/Kinderspielplatz







Bewertung





X 2

=




Basis/Sperrschicht







wenn A=Trinkw.schutzgebiet


+





Bewertung





X 2

=




Flankenabdichtung









+





Bewertung










Lage der Altablagerungs-



unterhalb

im Schwankungsbereich


oberhalb

wenn A=Trinkw.schutzgebiet


+



basis z. freien GW-Spiegel


Bewertung





X 2

=












Summe

=


C













D - Gefährdung von Schutzgütern















ausreichend belegt durch Analysen
























Analysen fehlen oder unzureichend























nach-



unwahr-

aus-








gewiesen

vermutet

möglich

scheinlich

zuschließen







Bewertung

4

3

2

1

0






Grundwasser

Bewertung











Oberflächen-
gewässer

Bewertung











Luft

Bewertung











Verwehung
oder direkter
Kontakt

Bewertung



















Summe

=


D

























A

X

B

X

C

X

D







X


X


X


=






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