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Das
Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes
und zur Änderung verwaltungsrechtlicher, abfallrechtlicher und
vermessungsrechtlicher Vorschriften (Bremisches Gesetz zum Schutz des Bodens,
BremBodSchG) wurde am 04.09.2002 ausgegeben.
Die Erfassung und Überwachung von Boden- und Altlasteninformationen wird
in Teil 3, § 10 geregelt. Die zuständige Behörde erhebt - soweit
erforderlich - Informationen zu schädlichen Bodenveränderungen,
Verdachtsflächen, Altlasten und altlastverdächtigen Flächen und
erfasst diese in einem Bodeninformationssystem.
Um
bodenkundliche und geowissenschaftliche Grundlagen für eine nachhaltige
Sicherung der Funktionen des Bodens bereitzustellen, erhebt die oberste
Bodenschutz- und Altlastenbehörde die erforderlichen Informationen und
erfasst diese in dem Bodeninformationssystem. Dazu gehören insbesondere
die von den staatlichen oder sonstigen öffentlichen Stellen erhobenen
Daten aus Untersuchungen über physikalische, chemische und biologische
Beschaffenheit des Bodens und deren Auswertung. Soweit erforderlich werden
sonstige geowissenschaftliche Daten und Erkenntnisse erfasst.
Das im Aufbau befindliche Bodeninformationssystem wird laufend fortgeschrieben.
Im
ersten Erfassungsschritt werden Adressbuchrecherchen durchgeführt,
ergänzt durch Informationen aus Gewerbeakten, Kriegszerstörungsdaten
sowie sogenannte Sondernutzungen (umweltrelevante Teilnutzungen auf ansonsten
nicht altlastenrelevant genutzten Grundstücken). Folgende Attribute werden
aufgenommen:
Firmenname, Ortsteil, Straße, Hausnummer, gewerbliche Nutzung,
Branchenklasse, Nutzungsdauer, Produkte, Zahl der Beschäftigten,
(Kriegs)-Zerstörungsgrad, Eigentümer zur Zeit der Nutzung, Quelle(n)
der Information.
Daneben werden alle Informationen gesammelt, die eine Übertragung der
historischen Anschriften in die aktuelle Straßensituation
ermöglichen.
Es erfolgte zunächst eine großzügige Aufnahme der gewerblichen
Nutzungen aus den Adressbüchern. Die so erfassten ca. 2.300 Bezeichnungen
wurden im zweiten Schritt klassifiziert und in einer "Bremer Branchenliste"
zusammengefasst. Eine Priorisierung hinsichtlich ihrer Relevanz im Hinblick auf
Grundwasserkontaminationen erfolgte bisher nicht.
In Hinblick auf durchgeführte bzw. geplante Untersuchungen werden folgende
Informationen im Informationssystem erfasst:
Gefährdungsabschätzung, insbesondere Festlegung der
Handlungspriorität und Untersuchungen, geplante Maßnahmen,
insbesondere zur Dekontamination, Sicherung oder Überwachung,
ausgeführte Maßnahmen, insbesondere deren Sanierungserfolg oder
Überwachungsergebnisse sowie verbliebene Rest-Kontaminationen und
Nutzungsbeschränkungen, sonstige für die Ermittlung und Abwehr von
Gefahren und die Festlegung der Ordnungspflichtigen bedeutsame Sachverhalte und
Rechtsverhältnisse.
Eine Priorisierung auf Grundlage der Erfassungskriterien erfolgt nicht.
Für
Altablagerungen werden Daten über die Fläche, Ablagerungszeitraum,
Ablagerungsvolumen, Deponat, GW-Fließrichtung,
GW-Fließgeschwindigkeit, Lage im WSG, derzeitige Nutzung, Sicherung
erfasst.
Früher erfolgte zunächst die Erfassung, dann die orientierende
Untersuchung, heute ist dies umgekehrt.
Eine Priorisierung der erfassten Altablagerungen erfolgt mit einem eigenen
Bewertungsschlüssel (s. Anlagen 1 und 2).
Die
Erhebung von standort-/firmenspezifischen Informationen über
Produktionsverfahren, eingesetzte Stoffe, Abfallstoffe etc. für die
Altstandorte erfolgt erst in der darauf folgenden Phase der vertieften
historischen Recherche.
Das Deponat der Altablagerungen wird zum großen Teil nicht untersucht.
Untersuchungen des Sicker- und Grundwassers werden mit einem breitem
Parameterspektrum durchgeführt, da eindeutige Hinweise auf den Inhalt der
Deponie in den meisten Fällen nicht vorliegen.
Es wird derzeit ein neues Bodeninformationssystem für das Land Bremen geführt. Verantwortlich ist das Referat Bodenschutz beim Senator für Bau und Umwelt.
In
der Stadtgemeinde Bremen ist die gezielte Ersterfassung der Altablagerungen
abgeschlossen. Die Erhebungsgrad der Altstandorte wird nach Abschluss der
Adressbuchrecherchen noch in diesem Jahr mit > 80% eingeschätzt.
Erfasst wurden Standortnutzungen zwischen 1825 und 1997, wobei die
Erhebungsdichte ab 1925 erheblich größer ist.
Mit Stand vom Juni 2002 wurden 122 Altablagerungen bzw. 18.154 Altstandorte
erfasst.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven werden die gezielten Ersterfassungen von
Altablagerungen und Altstandorten erst in diesem Jahr begonnen. Neue
Erfassungsdaten wird es nach Abschluss der in der Endphase befindlichen
Adressbuchrecherche für die Stadtgemeinde Bremen geben.
Zusammenarbeit der Länder Bremen/Niedersachsen:
In dem Pilotprojekt "Altlasten in Wasserschutzgebieten" der Gemeinsamen
Landesplanung Bremen/ Niedersachsen wurden in 12 Wasserschutzgebieten rund
2.200 Altstandorte erfasst. Dabei wurde seitens des Landes erstmals ein
für jeden Altstandort einzuhaltendes Mindesterhebungsprofil auf
Realisierbarkeit bei angemessenem Aufwand getestet.
Das im Aufbau befindliche Bodeninformationssystem wird auch Informationen über Grundwasserbelastungen enthalten.
Es
gibt keine eigenen ermessensleitenden Kriterien. Grundlage sind die
"Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von
Grundwasserschäden" der LAWA. Bremen beabsichtigt, in Bezug auf die
Umsetzung der EG-WRRL eng mit Niedersachsen zu kooperieren und geht davon aus,
dass die zur Zeit NLÖ erarbeiteten Erfassungsgrundlagen auch für
Bremen anwendbar sein werden. Zur Zeit gibt es daher noch keine eigenen
Ansätze.
Anlage 1 zu Bremen
Erläuterung des Bewertungsschlüssels zur Prioritätenliste
für die Altablagerungen in der Stadtgemeinde Bremen
(Senator für Bau und Umwelt, Ref. 41 - Bodenschutz -)
Im Rahmen einer orientierenden Erkundung von Altablagerungen in einem Stadtteil
Bremens wurde 1991 ein Bewertungsschlüssel erarbeitet, der es
ermöglicht, die bisher vorhandenen Informationen über einzelne
Altablagerungen in leicht zu handhabender Form und nach möglichst
einheitlichem Vorgehen zu bewerten. Nach dieser Bewertung soll es möglich
sein, das nach Aktenlage zu vermutende umweltrelevante
Gefährdungspotiental einer jeden Altablagerung einer entsprechenden
Gefährdungsstufe zuzuordnen. Nach dem Grad des Gefährdungspotiental
können die eingestuften Altablagerungen dann ihrer Priorität
entsprechend einer weiterführenden Untersuchungsphase zugeordnet
werden.
Der Bewertungsschlüssel ist an das Hamburger Modell AGAPE und an die
bisherige Gefährdungseinstufung der Stadt Bremen (Arbeitsgruppe
Altablagerungen) angelehnt.
Das Hamburger Modell wurde nicht übernommen, da es nach Meinung der
Gutachter eine Standardisierung der Datenerhebung voraussetzt und dem recht
unterschiedlichen Untersuchungsstand der einzelnen Bremer Altablagerungen nicht
Rechnung tragen kann.
Vor 1991 wurde eine von der Arbeitsgruppe Altablagerungen entwickelte
Gefährdungseinstufung eingesetzt, welche unter Verwendung der
Baugrundkarte Bremen die Möglichkeit bot, die Altablagerungen Bremens
selbst ohne eingehendere Voruntersuchungen aus hydrogeologischer Sicht
einzuschätzen. Eine Wichtung der einzelnen hydrogeologischen Kriterien
innerhalb der Gesamtbewertung wurde jedoch nicht vorgenommen. Auch Fragen der
Nutzung wurden bei der bisherigen Gefährdungseinstufung nicht
berücksichtigt.
Um die Prioritäten bei den weiterführenden Untersuchungen der Bremer
Altablagerungen auch im Hinblick auf die derzeitige und zukünftige Nutzung
nachvollziehbar setzen zu können, wurde 1991 folgender Schlüssel mit
vier gleichwertigen Teilbereichen entwickelt:
Teil A - Nutzung
Dieser Teil bewertet das Gefährdungspotential im Hinblick auf die
derzeitige Nutzung des Geländes.
Teil B - Angaben zum Inhalt der Altablagerung
Hier werden die unterschiedlichen Abfallstoffe, deren Volumen und
Mächtigkeit bewertet.
Teil C - Beschaffenheit der Altablagerung
Hier wird eine Bewertung der Abdeckung, Basis- und Flankenabdichtung und die
Lage der Altablagerung zum Grundwasserleiter vorgenommen.
Teil D - Gefährdung von Schutzgütern
In diesem Teil wird das Gefährdungspotential für Grundwasser
Oberflächenwasser, Luft und im Hinblick auf Verwehungen oder direkten
Kontakt bewertet. In die Bewertung fließt die Aussagekraft bereits
vorgenommener Analysen ein.
Die in den Teilen A bis D enthaltenen Bewertungskriterien werden mit einer
Punktzahl gewertet und innerhalb der Teile summiert. Somit erhält jeder
dieser vier Teile eine Punktzahl aus der Summe seiner Bewertungskriterien.
Multipliziert man die Punktzahl der vier Teile miteinander, so ergibt das
Produkt die Gesamtbewertung der Altablagerung. Die Punktbewertung der einzelnen
Kriterien ist so gewählt und miteinander gekoppelt, daß die
unterschiedlichen Gesichtspunkte für eine orientierende
Gefährdungsabschätzung eine angemessene Gewichtung innerhalb der
Gesamtbewertung bekommen.
Erläuterung zur Bewertung der einzelnen Kriterien
Zu A:
Art der Nutzung
Die Punktezahlen der einzelnen Nutzungsarten wurden so gewählt, daß
von der Nutzung der Altablagerungsfläche als Gewerbegebiet bis zur Nutzung
als Kinderspielplatz eine Punkteverdoppelung erreicht wird. Zusätzlich
wurde eine Lage innerhalb eines Grundwasserschutzgebietes mit 12 Punkten
für die Schutzzone 3 und 15 Punkten für die Schutzzone 2 relativ hoch
bewertet.
Zu B:
Inhaltsstoffe
Die Altablagerungen sind nach ihren Inhaltsstoffen von 1 Punkt für
Bauschutt bis zu 9 Punkten für reine Industrieabfälle gestaffelt.
Erfahrungsgemäß setzt sich der Hausmüll aus der Zeit vor 1950
ganz vorwiegend aus Aschen und Schlacken aus der Hausfeuerung und stark
zersetzten organischen Abfällen zusammen, deren
Umweltgefährdungspotential wesentlich geringer einzuschätzen ist, als
das des heutigen Hausmülls.
Mit 7 Punkten wurden die typischen Mischdeponien bewertet, in denen mit allen
Abfallarten zu rechnen ist.
Industrieabfälle werden, unabhängig von ihrer chemischen
Zusammensetzung, in der ersten Orientierungsphase mit 9 Punkten bewertet.
Dabei können die Untersuchungen nach der Orientierungsphase durchaus
ergeben, daß es sich bei den Industrieabfällen um Abfälle mit
geringer Schadstoffmobilität handelt, deren Gefährdungspotential
deutlich unter der ersten Einschätzung liegt. in der Orientierungsphase
muß jedoch die Möglichkeit der Einlagerung toxischer Abfallstoffe in
die Altablagerung einkalkuliert werden.
Volumen und Mächtigkeit
Unter Teil B wird auch das Volumen und die Mächtigkeit der Altablagerung
mit Punktezahlen von jeweils 0 bis 3 bewertet. Die Punktbewertung wurde so
gewählt, daß die Summe des Teil B nicht 0 ergeben kann und damit als
Multiplikator zu einer 0-Punktebewertung der gesamten Altablagerung führt.
Zu C:
Im Teil C wird die Beschaffenheit der Altablagerung bewertet. Hierzu zählt
die Beurteilung der Abdeckung, der Basis- und Flankenabdichtung und der Lage
der Altablagerung zum freien Grundwasserspiegel. Die einzelnen
Bewertungspositionen werden in drei Stufen mit der Punktezahl 0 bis 2
eingeteilt. In einem zweistufigen ja/nein - Schema kann dem in dieser
Untersuchungsphase oft unzureichenden Wissensstand um die Beschaffenheit der
Altablagerung nur selten Rechnung getragen werden.
Abdeckung
Mit 0 Punkten ist eine Abdeckung durch bindiges Material in einer
Mächtigkeit > 50 cm zu bewerten, die durch ausreichende Untersuchungen
nachgewiesen ist.
2 Punkte erhält ein Müllkörper, der keinerlei Abdeckung
aufweist. Auch eine Bodenbildung aus zersetztem Müll, die einen Bewuchs
der Altablagerung ermöglicht soll mit 2 Punkten für fehlende
Abdeckung gewertet werden (!), da es in diesen aus dem Müllkörper
entstandenen "Bodenabdeckungen" zu einer Schadstoffanreicherung kommen kann.
Mit einem Punkt werden Abdeckungen mit geringer Mächtigkeit (< 50 cm),
wasserdurchlässigen Materialien oder geringem Untersuchungsstand
bewertet.
Im Falle einer Flächennutzung als Wohn-/ bzw. Kleingartengebiet oder als
Kinderspielplatz kommt der Abdeckung eine erhöhte Bedeutung zu. Daher wird
die Punktezahl bei derartiger Nutzung mit dem Faktor 2 multipliziert.
Basisabdichtung / Sperrschicht
0 Punkte können nur gegeben werden, wenn die gesamte Altablagerung von
tonigen Schichten mit einer Mächtigkeit von > 1 m unterlagert wird. Es
muß durch umfangreiche Untersuchungen nachgewiesen sein, daß keine
Bereiche geringerer Ronmächtigkeiten auftreten können. Derartige
Löcher (Fenster) in der Basisabdichtung können während der
Ablagerung oder künstlich durch ehemaligen Bodenaushub (Ziegeleigruben,
Entwässerungsgräben, Baumaßnahmen etc.) oder Bombentrichter
entstanden sein. Bei größeren Müllmächtigkeiten ist
zusätzlich mit Grundbruch zu rechnen.
2 Punkte für eine fehlende Basisabdeckung werden bei einer Unterlagerung
der Altablagerung von vorwiegend sandigem Material oder durchgängige
Tonlagen gegeben.
Bei durchgängigen Sperrschichten aus tonigem bis humosen Material mit
Mächtigkeiten unter 1m oder bei nicht ausreichendem Untersuchungsstand
wird 1 Punkt vergeben. Bei einer Lage der Altablagerung im
Trinkwasserschutzgebiet wird diese Bewertung mit dem Faktor 2 multipliziert.
Flankenabdichtung
0 Punkte können nur gegeben werden, wenn die Flanken der gesamten
Altablagerung von mindestens 50 cm dicken Tonschichten gebildet werden und die
folgenden Kriterien für die Vergabe von 1 Punkt nicht gegeben sind. Diese
Abdichtungen können auch natürliche Wände einer Tongrube sein.
Mit 1 Punkt werden Flankenabdichtungen bewertet, die entweder nicht ausreichend
nachgewiesen sind oder Lücken aufweisen. Dieses kann der Fall sein, wenn
die Altablagerung mächtiger als die Tonschicht ist, in die sie eingelagert
ist. Dann können die Bereiche oberhalb und unterhalb der Tonschicht
unzureichende Abdichtungen aufweisen. Außerdem können die Wände
einer Tongrube Sandlagen und - linsen aufweisen, über die ein
Schadstoffaustrag möglich ist.
Eine Flankenabdichtung fehlt, wenn die Ablagerung in sandigen Schichten
vorgenommen wurde, oder bei oberflächiger Ablagerung keine Sicherung der
Flanken errichtet wurde.
Lage der Ablagerungsbasis freien / entspannten Grundwasserspiegel
Hier wird die Lage der Altablagerung zum Schutzgut Grundwasser bewertet. Diese
Bewertung wird in der Orientierungsphase in vielen Fällen anhand der
Baugrundkarte Teil E vorgenommen werden. Die Grundwassergleichen dieser Karte
entsprechen in weiten
Bereichen Bremens dem freien Grundwasserspiegel. Da im Bremer Raum der
Grundwasserleiter jedoch vielerorts gespannt unter bindigen Schichten ansteht,
sind für diese Bereiche die Stände der Grundwasserdruckfläche
angegeben.
Im Bewertungsschlüssel soll in der Orientierungsphase bei gespanntem
Grundwasserleiter die Lage der Altablagerungsbasis zur
Grundwasserdruckfläche bewertet werden. Diese Bezugnahme auf eine nur
theoretisch vorhandene Fläche berücksichtigt das mögliche
Eindringen des gespannten Grundwassers durch bisher unerkundete Fenster in der
bindigen Deckschicht in die Altablagerung hinein.
Bei einer Lage der Altablagerung in einem Trinkwasserschutzgebiet wird die
Punktezahl für diesen Unterpunkt des Teil C verdoppelt.
Zu D:
In diesem Teil wird die Gefährdung der einzelnen Schutzgüter
bewertet. Er bildet die zusammenfassende Bewertung der unter den Teilen A bis C
gewichteten Kriterien. Dazu wird den einzelnen Schutzgütern die Punktezahl
0 bis 4 zugeordnet. Der Teil D birgt für den Benutzer dieses
Bewertungsschlüssels die Gefahr der subjektiven Beurteilung des
Gefährdungspotentials. Diese Subjektivität ist aber auch zum Teil
erwünscht, da Besonderheiten einer jeden Altablagerung, die nicht durch
die Teile A bis C erfaßt werden, in diesem Teil berücksichtigt
werden können.
Bei fehlenden oder unzureichenden Analysen kann eine Gefährdung des
jeweiligen Schutzgutes nur vermutet werden oder unwahrscheinlich sein.
Konkretisieren sich nach den unter den Teilen A bis C ausgewerteten Angaben
weder positive noch negative Verdachtsmomente, so sollte eine Gefährdung
des jeweiligen Schutzgutes dennoch für "möglich" gehalten werden und
mit der Punktezahl 2 bedacht werden.
Ausdrücklich soll hier auf einige Ausnahmen hingewiesen werden:
Da die Gefährdung des Schutzgutes "Boden" nur indirekt über die
Umweltgefährdung durch "Verwehung oder indirekten Kontakt" bewertet wird,
kann eine Gefährdung bei "ausreichender" Abdeckung auch ohne chemische
Analytik ausgeschlossen werden. Bei fehlender oder unzureichender Abdeckung
muß eine Gefährdung durch direkten Kontakt mit Hausmüll und
Industrieabfällen bei einer Flächennutzung als Wohn- oder
Kleingartengebiet oder als Kinderspielplatz als "nachgewiesen" angesehen
werden.
Das Gefährdungspotential "trockener" Altablagerungen für die
Wasserqualität von weitabliegenden Oberflächengewässern kann
ebenso als ausgeschlossen bewertet werden.
Erstellt im Auftrag des Amtes für Stadtentwässerung und
Abfallwirtschaft Bremen im August 1991 (heute Senator für Bau und Umwelt,
Ref. 41 - Bodenschutz -) in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. K. Pirwitz und Frau P.
Bleche vom Ingenieurbüro LEO Consult, Bremen.
3. überarbeitete Fassung Juli 2002
Anlage 2 zu Bremen
Bezeichnung der Altablagerung |
|||||||||||
Name: |
Nummer: |
||||||||||
A - Nutzung |
|||||||||||
Art der |
Trinkwasser- |
Trinkwasser- |
Kinder- |
Wohn- |
Landwirt- |
Freizeit / |
Forstwirt- |
Gewerbe- |
|||
Nutzunng |
schutzgebiet |
schutzgebiet |
spielplatz |
bebauung/ |
schaftliche |
Erholung |
schaft / |
gebiet |
|||
Zone 2 |
Zone 3 |
Kleingärten |
Nutzung |
Brachland |
|||||||
Bewertung |
15 |
12 |
10 |
9 |
8 |
7 |
6 |
5 |
A | ||
B - Angaben zum Inhalt der Altablagerung |
|||||||||||
Inhaltsstoffe |
Industrie- |
Hausmüll |
Hausmüll |
Hausmüll u. |
Hausmüll |
Bauschutt |
|||||
Abfälle |
Ind.-Abfälle |
nach 1950 |
Bauschutt |
vor 1950 |
|||||||
Bauschutt |
nach 1950 |
||||||||||
Bewertung |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
1 |
|||||
Volumen |
> 500 000 |
100 000 bis |
10 000 bis |
< 10 000 |
+ |
||||||
in m3 |
500 000 |
100 000 |
|||||||||
Bewertung |
3 |
2 |
1 |
0 |
|||||||
Mächtigkeit |
> 10 |
4 bis 10 |
1 bis 4 |
< 1 |
+ |
||||||
in m |
|||||||||||
Bewertung |
3 |
2 |
1 |
0 |
|||||||
Summe |
= |
B | |||||||||
C - Beschaffenheit der Altablagerung |
|||||||||||
fehlt |
unzureichend/nicht erkundet |
ausreichend |
|||||||||
Bewertung |
2 |
1 |
0 |
wenn A=Wohnbebauung/ |
|||||||
Abdeckung |
Kleingarten/Kinderspielplatz |
||||||||||
Bewertung |
X 2 |
= |
|||||||||
Basis/Sperrschicht |
wenn A=Trinkw.schutzgebiet |
+ |
|||||||||
Bewertung |
X 2 |
= |
|||||||||
Flankenabdichtung |
+ |
||||||||||
Bewertung |
|||||||||||
Lage der Altablagerungs- |
unterhalb |
im Schwankungsbereich |
oberhalb |
wenn A=Trinkw.schutzgebiet |
+ |
||||||
basis z. freien GW-Spiegel |
Bewertung |
X 2 |
= |
||||||||
Summe |
= |
C | |||||||||
D - Gefährdung von Schutzgütern |
|||||||||||
ausreichend belegt durch Analysen |
|||||||||||
Analysen fehlen oder unzureichend |
|||||||||||
nach- |
unwahr- |
aus- |
|||||||||
gewiesen |
vermutet |
möglich |
scheinlich |
zuschließen |
|||||||
Bewertung |
4 |
3 |
2 |
1 |
0 |
||||||
Grundwasser |
Bewertung |
||||||||||
Oberflächen- |
Bewertung |
||||||||||
Luft |
Bewertung |
||||||||||
Verwehung |
Bewertung |
||||||||||
Summe |
= |
D | |||||||||
A |
X |
B |
X |
C |
X |
D |
|||||
X |
X |
X |
= |
,
,
,
,