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In den letzten Jahren ist es aufgrund des globalen und langfristigen
Ansatzes des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung und der knapper werdenden
öffentlichen Mittel zu einer veränderten Herangehensweise an die
Altlastenbearbeitung gekommen. Während Ausgangspunkte in den letzten
Jahrzehnten die schadstofforientierte Betrachtung von Umweltbelastungen und die
Gefahrenabwehr für die menschliche Gesundheit und die Schutzgüter
Wasser und Boden waren, stehen nunmehr die Erschöpfbarkeit und begrenzten
Ressourcen im Mittelpunkt. Das betrifft nicht nur Energieträger und
Rohstoffe sondern auch die Ressource Boden / Fläche. /Umweltbundesamt,
Interneteintrag/
Deutschland gehört zu den Staaten mit der höchsten Dichte an
infrastrukturellen Einrichtungen für Siedlung und Verkehr. Die Siedlungs-
und Verkehrsflächen nehmen circa 11,5% der Gesamtfläche des Landes
ein, davon ist etwa die Hälfte überbaut beziehungsweise versiegelt.
Einerseits beträgt der Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen
über 120 ha pro Tag; andererseits liegen in urbanen Gebieten circa 40.000
ha früher gewerblich oder industriell genutzter Flächen brach, die
mit ihrer teilweise vorhandenen Altlastproblematik einem Flächenrecycling
zur Verfügung stehen können. /Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung 1998/
Trotzdem werden Ansiedlungen auf der "Grünen Wiese" von Investoren nach
wie vor bevorzugt und wirksame Instrumentarien und Anreize dies zu verhindern,
stehen bisher nicht zur Verfügung oder werden nicht genutzt.
Im Entwurf des umweltpolitischen Schwerpunktprogramms des
Bundesumweltministeriums "Nachhaltige Entwicklung in Deutschland"
/Bundesumweltministerium, April 1998/ werden die folgenden Themenschwerpunkte
aufgegriffen:
* Schutz des Naturhaushaltes
* Ressourcenschonung
Da es in Deutschland bisher nicht gelungen ist, die Flächeninanspruchnahme vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln, werden im Nachhaltigkeitsprogramm als übergreifende Ziele unter anderem genannt:
* die dauerhafte Entkopplung der Flächeninanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr vom Wirtschaftswachstum
* die Reduzierung der Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30
Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020
* die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch und
Umwelt in Verbindung mit der Wiedernutzbarmachung möglichst vieler
Altlastflächen und sonstiger Brachflächen für neue Nutzungen.
Zum Ziel der Wiedernutzbarmachung trägt auch das am 01.März 1999
in Kraft getretene Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) /Bundesgesetzblatt vom
24.03.1998/ bei. Mit der hier bewirkten Rechtsvereinheitlichung -
beispielsweise bei der Gefahrenbewertung - schafft das BBodSchG die Grundlagen
für kalkulierbare Sanierungsaufwendungen und damit die Voraussetzung
für eine verstärkte Revitalisierung von kontaminierten
Industriestandorten.
Mit Blick auf gesetzliche Regelungsgehalte und -instrumente wird aber auch
deutlich, wie sehr es dem Gesetzgeber des BBodSchG um eine Beschleunigung der
Verfahren zur Ermöglichung von Folgenutzungen geht: Der strikte
Nutzungsbezug in § 4 Abs. 4 BBodSchG verdeutlicht, dass die
gegenwärtige beziehungsweise die künftig planerisch zulässige
Art und Weise der Bodennutzung den Maßstab für die Bodensanierung
bildet; § 13 als Vorschrift über den Sanierungsplan belegt mit der
dort vorgesehenen Konzentrationswirkung das Beschleunigungsbestreben des
Gesetzgebers.
Das Umweltbundesamt hat im Rahmen des Umweltforschungsplans (UFOPLAN 1997) den
Problemkreis Altlastenmanagement und Flächenrecycling in bisher zwei
Forschungsvorhaben thematisiert.
1. Revitalisierung von Altstandorten versus Erschließung von
Naturflächen
Gegenüberstellung und Flächenalternativen zur gewerblichen Nutzung
durch qualitative, quantitative und monetäre Bewertung der
gesellschaftlichen Potentiale und Effekte /UBA Texte 15/98/
In diesem bereits abgeschlossenen Vorhaben wird die Erschließung eines Gewerbestandortes auf der "Grünen Wiese" (Naturfläche) und alternativ auf einer aufgelassenen Betriebsfläche (Altstandort) untersucht. Die Flächenalternativen werden gegenübergestellt und unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und gesamtgesellschaflicher Faktoren einer Gesamtbewertung unterzogen. Es wurde ein Maßsystem entwickelt, das jeweils die Ausgangssituation der Flächenvarianten und die Auswirkungen der gewerblichen Nutzung in Wertstufen skaliert. Im Anschluss an die Quantifizierung wurden alle entscheidungsrelevanten Kriterien in einen monetären Ansatz überführt.
2. Handlungsempfehlungen für ein effektives
Flächenrecycling
Aus der Analyse von bundesweit ausgewählten Fallbeispielen werden die
relevanten Wirkungsmechanismen, Einflußfaktoren und Randbedingungen des
Flächenrecycling ermittelt und Handlungsempfehlungen für ein
effizientes Flächenrecycling erarbeitet.
Mit dem hier vorgelegten Vorhaben wird zudem untersucht, welche
ergänzenden, über die bestehenden Vorgaben des Polizei- und
Ordnungsrechtes, der spezialgesetzlichen Länderregelungen sowie der
Regelungen des BBodSchG und der Bauleitplanung hinausgehenden Anforderungen an
die Altlastensanierung beim Flächenrecycling bestehen. Dazu wird
geprüft, welche fachlichen und / oder über die bestehenden
gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden rechtlichen Defizite sich hemmend oder
fördernd auf den Prozess des Flächenrecycling auswirken, um darauf
aufbauend Handlungsempfehlungen für ein effizientes Flächenrecycling
zu entwickeln.
Aspekte die dabei besondere Berücksichtigung finden, sind:
* Risikominimierung für die an der Sanierung und Verwertung beteiligten
Partner
* Akzeptanzerhöhung der Flächen bei möglichen Erwerbern
* Verbesserung der Liegenschaftsverwertung
* Aufbau einer optimierten Planungs- und Durchführungsorganisation bei
Projektträgern und Behörden
* flexiblere Gestaltung von Nutzungskonzepten
* Anpassung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen für das
Flächenrecycling
Ergänzend zur wissenschaftlichen Aufbereitung und Darstellung des Themas Flächenrecycling ist es ein weiteres Ziel des Forschungsvorhabens, ein in der Praxis anwendbares Instrument zur Defizitanalyse und Überprüfung von Flächenrecyclingprojekten zu schaffen.
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