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Die Sanierungsuntersuchung stellt die systematische Fortsetzung der
Maßnahmen der Technischen Standortuntersuchung (Orientierende
Untersuchung, Detailuntersuchung) dar.
Voraussetzung ist, daß auf der Grundlage der in der Detailuntersuchung
vorgenommenen Gefährdungsabschätzung seitens der zuständigen
Behörde ein Sanierungsbedarf festgestellt und damit die Fläche als
(Rüstungs-)Altlast eingestuft wurde.
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