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Die allgemeine Vorgehensweise bei der systematischen Bearbeitung von
Rüstungsaltlastverdachtsstandorten ist in Abbildung 1 dargestellt.
Bestandsaufnahme/Erfassungen
Die Basisdaten für die Historische Erkundung liefern die bundesweite
Bestandsaufnahme von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten sowie die
landesweiten Erfassungen.
Historische Erkundung
Die Historische Erkundung bildet die wesentliche Grundlage für die
nachfolgenden Untersuchungsschritte. Sie basiert hauptsächlich auf der
Sichtung und Auswertung von
* Archivalien
* historischen und aktuellen thematischen Karten
* multitemporalen Luftbildern und
* Zeitzeugenbefragungen.
Ziel ist eine systematische, detaillierte Rekonstruktion von (Werks-)Anlagen
und Arbeitsabläufen zur Eingrenzung und Erstbewertung von potentiellen
Belastungsschwerpunkten. Je nach Bewertungsergebnis soll der Standort in
nachfolgenden Untersuchungsschritten technisch untersucht, aus der weiteren
Bearbeitung entlassen oder zur Wiedervorlage bei Erkenntniszuwachs belassen
werden. Ggf. sind Sofortmaßnahmen durchzuführen.
Technische Untersuchung
Bei der technischen Untersuchung eines
(Rüstungs-)Altlastverdachtsstandortes wird entsprechend der zeitlichen
Abfolge, dem Umfang und der Bearbeitungstiefe zwischen Orientierender und
Detailuntersuchung differenziert. Sie liefert auf der Grundlage von
Probennahmen und den Ergebnissen der analytischen Untersuchungen der Proben die
Grundlage für eine fundierte Entscheidung über das Vorliegen und
Ausmaß von Altlasten.
Aufgabe der technischen Untersuchung ist die Prognose/Ermittlung und
Abschätzung/Beurteilung des maßgeblichen Schadstoffinventars, der
Ausbreitungsmöglichkeiten der Schadstoffe, der bestehenden Einwirkungen
auf Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der
für diese bestehenden Gefahren. Ziel dabei ist es, den zuständigen
Landesbehörden eine fachliche Grundlage zur Entscheidung über den
bestehenden Handlungsbedarf zu geben [SAN 1996].
Die technischen Untersuchungen erfolgen gewöhnlich in mehreren
ineinanderfließenden Schritten bzw. in sich teilweise wiederholenden
Arbeitsabläufen. Dieser schrittweise angepaßte Ablauf dient einer
gesicherten Einstufung des vom (Rüstungs-) altlastverdachtsstandort
ausgehenden Gefährdungspotentials.
Abbildung 1: Methodischer Ablauf der systematischen Bearbeitung von
Rüstungsaltlastverdachtsstandorten
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* Orientierende Untersuchung
Die Orientierende Untersuchng stellt i. d. R. eine Maßnahme zur
Gefahrerforschung dar. Sie dient der Erhärtung des Altlastverdachts und
einem Nachweis von auf der Grundlage der Historischen Erkundung zu vermutenden
Verunreinigungen. Die Orientierende Untersuchung hat mit angemessenem Aufwand
Erkenntnisse über das Schadstoffpotential und über die
Beeinträchtigung der Schutzgüter zu liefern, um prognostisch den
Umfang der von dem Rüstungsaltlastverdachtsstandort ausgehenden
Gefährdung abschätzen zu können. Auf der Grundlage der
Orientierenden Untersuchung ist es möglich zu entscheiden, ob der
Verdachtsstandort weiter zu untersuchen ist oder ob er aus dem Altlastverdacht
entlassen werden kann.
* Detailuntersuchung
In der Detailuntersuchung werden umfassender als in der Orientierenden
Untersuchung die vertikale und horizontale Verteilung der Schadstoffe, die
Ausbreitungsmöglichkeiten sowie die bestehenden und mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Einwirkungen auf die Schutzgüter
ermittelt und beurteilt (Expositionsabschätzung). Es erfolgen erste
toxikologische Bewertungen. Ziel ist die Schaffung einer Grundlage für die
fachliche und rechtliche Bewertung durch die entscheidungsbefugte Behörde
[LUA NRW 1995].
Sanierungsuntersuchung
Hat sich aus den durchgeführten technischen Untersuchungen die
Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen ergeben, ist eine
Sanierungsuntersuchung erforderlich. Hierbei werden u. a.
* Sanierungstechniken geprüft
* Variantenstudien erarbeitet
* ggf. Vorschläge für Sanierungszielwerte unterbreitet
sowie
* Kostenschätzungen und Kostenwirksamkeitsanalysen
durchgeführt.
Die Sanierungsuntersuchung muß die technische Umsetzung der Sanierung als
Basis für die Entwurfsplanung hinreichend beschreiben. Sie dient als
Grundlage für die behördliche Entscheidung über geeignete und
verhältnismäßige Sanierungsmaßnahmen [LUA NRW 1995 ].
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