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2 Allgemeines methodisches Vorgehen zur systematischen Standortbearbeitung

Die allgemeine Vorgehensweise bei der systematischen Bearbeitung von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten ist in Abbildung 1 dargestellt.
Bestandsaufnahme/Erfassungen
Die Basisdaten für die Historische Erkundung liefern die bundesweite Bestandsaufnahme von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten sowie die landesweiten Erfassungen.
Historische Erkundung
Die Historische Erkundung bildet die wesentliche Grundlage für die nachfolgenden Untersuchungsschritte. Sie basiert hauptsächlich auf der Sichtung und Auswertung von
* Archivalien
* historischen und aktuellen thematischen Karten
* multitemporalen Luftbildern und
* Zeitzeugenbefragungen.
Ziel ist eine systematische, detaillierte Rekonstruktion von (Werks-)Anlagen und Arbeitsabläufen zur Eingrenzung und Erstbewertung von potentiellen Belastungsschwerpunkten. Je nach Bewertungsergebnis soll der Standort in nachfolgenden Untersuchungsschritten technisch untersucht, aus der weiteren Bearbeitung entlassen oder zur Wiedervorlage bei Erkenntniszuwachs belassen werden. Ggf. sind Sofortmaßnahmen durchzuführen.
Technische Untersuchung
Bei der technischen Untersuchung eines (Rüstungs-)Altlastverdachtsstandortes wird entsprechend der zeitlichen Abfolge, dem Umfang und der Bearbeitungstiefe zwischen Orientierender und Detailuntersuchung differenziert. Sie liefert auf der Grundlage von Probennahmen und den Ergebnissen der analytischen Untersuchungen der Proben die Grundlage für eine fundierte Entscheidung über das Vorliegen und Ausmaß von Altlasten.
Aufgabe der technischen Untersuchung ist die Prognose/Ermittlung und Abschätzung/Beurteilung des maßgeblichen Schadstoffinventars, der Ausbreitungsmöglichkeiten der Schadstoffe, der bestehenden Einwirkungen auf Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der für diese bestehenden Gefahren. Ziel dabei ist es, den zuständigen Landesbehörden eine fachliche Grundlage zur Entscheidung über den bestehenden Handlungsbedarf zu geben [SAN 1996].
Die technischen Untersuchungen erfolgen gewöhnlich in mehreren ineinanderfließenden Schritten bzw. in sich teilweise wiederholenden Arbeitsabläufen. Dieser schrittweise angepaßte Ablauf dient einer gesicherten Einstufung des vom (Rüstungs-) altlastverdachtsstandort ausgehenden Gefährdungspotentials.
Abbildung 1: Methodischer Ablauf der systematischen Bearbeitung von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten
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* Orientierende Untersuchung
Die Orientierende Untersuchng stellt i. d. R. eine Maßnahme zur Gefahrerforschung dar. Sie dient der Erhärtung des Altlastverdachts und einem Nachweis von auf der Grundlage der Historischen Erkundung zu vermutenden Verunreinigungen. Die Orientierende Untersuchung hat mit angemessenem Aufwand Erkenntnisse über das Schadstoffpotential und über die Beeinträchtigung der Schutzgüter zu liefern, um prognostisch den Umfang der von dem Rüstungsaltlastverdachtsstandort ausgehenden Gefährdung abschätzen zu können. Auf der Grundlage der Orientierenden Untersuchung ist es möglich zu entscheiden, ob der Verdachtsstandort weiter zu untersuchen ist oder ob er aus dem Altlastverdacht entlassen werden kann.
* Detailuntersuchung
In der Detailuntersuchung werden umfassender als in der Orientierenden Untersuchung die vertikale und horizontale Verteilung der Schadstoffe, die Ausbreitungsmöglichkeiten sowie die bestehenden und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Einwirkungen auf die Schutzgüter ermittelt und beurteilt (Expositionsabschätzung). Es erfolgen erste toxikologische Bewertungen. Ziel ist die Schaffung einer Grundlage für die fachliche und rechtliche Bewertung durch die entscheidungsbefugte Behörde [LUA NRW 1995].
Sanierungsuntersuchung
Hat sich aus den durchgeführten technischen Untersuchungen die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen ergeben, ist eine Sanierungsuntersuchung erforderlich. Hierbei werden u. a.
* Sanierungstechniken geprüft
* Variantenstudien erarbeitet
* ggf. Vorschläge für Sanierungszielwerte unterbreitet sowie
* Kostenschätzungen und Kostenwirksamkeitsanalysen durchgeführt.
Die Sanierungsuntersuchung muß die technische Umsetzung der Sanierung als Basis für die Entwurfsplanung hinreichend beschreiben. Sie dient als Grundlage für die behördliche Entscheidung über geeignete und verhältnismäßige Sanierungsmaßnahmen [LUA NRW 1995 ].


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