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Altlastensanierung
kann unter bestimmten Randbedingungen aus Mitteln des staatlichen WBB-Fonds
(Wet Bodem Bescherming: über 350 Mio Gld in 1998) finanziert werden, der
in erster Linie den Provinzen zur Verfügung steht. Zwei Randbedingungen
sind für die Bewilligung von Fördermitteln aus diesem Programm
entscheidend:
- aufgrund der Altlastensituation besteht dringender Handlungsbedarf
- die Antragsteller verfügen über keine ausreichenden Mittel zur
Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen
Neben der Tatsache, dass der Fonds relativ gering ausgestattet ist, gestaltete
sich die Umsetzung dieses Förderprogramms schwierig. Die zweite
Randbedingung löste eine Vielzahl von Verhandlungen und juristischen
Verfahren aus, welche die Nutzung der Fördermittel verzögerten. In
der Praxis konnte daher nur eine kleine Anzahl von Projekten von diesem
Förderprogramm profitieren.
Ab dem 1.1.2000 wurde in 30 Städten das ISV-Programm (Investitionsbudget
für Stadt-erneuerung) mit dem Anspruch eines integrierten Konzeptes
für die verschiedenartigen Problemstellungen von Städten
eingeführt. Teile des WBB-Fonds wurden in den ISV Fond übernommen.
Der ISV-Fonds unterstützt die Durchführung von
Stadterneuerungsmaßnahmen, innerhalb derer die Altlastensanierung als ein
Aspekt von vielen finanziert werden kann. Auch wenn die Altlastensanierung
hierbei nicht länger als isoliertes Problem betrachtet wird, fordert die
Regierung bis zum Jahr 2004 eine detaillierte Inventarisierung sowie einen
Maßnahmenplan.
Kleineren Kommunen, die nicht zum Kreis der 30 Städte gehören, steht
weiterhin das WBB-Förderprogramm zur Finanzierung von
Altlastensanierungsprojekten zur Verfügung.
Gemäß
den Zuwendungsvoraussetzungen des WBB-Fonds kann die Bewilligungsbehörde
im Falle, dass der Grundstückseigentümer nicht Verursacher der
Kontamination ist, Zuschüsse zur Altlastensanierung gewähren, wobei
dem Grundstückseigentümer in jedem Falle ein Eigenanteil bleibt. Die
Zuständigkeit für die Umsetzung der Fördermaßnahmen liegt
bei den Provinzen. Nach wie vor verläuft die Nutzung dieses
Förderprogramms aufgrund ungelöster juristischer Fragestellungen sehr
schleppend:
- Haftung des Grundstückseigentümers
- Nachweis und Zuordnung möglicher Verursachung
- Konflikte mit EU-Richtlinien
- Höhe der Zuwendung
Zur Zeit wird der Entwurf einer neuen Förderrichtlinie, die einige der
juristischen Probleme lösen soll, diskutiert.
Dennoch lässt sich von einigen ausgeführten Projekten berichten. Die
Provinzen Gelderland, Süd-Holland und Friesland haben eigene
Förderprogramme zur Altlastensanierung geschaffen. Friesland fördert
die Altlastensanierung der Kommunen, Gelderland und Süd-Holland geben
Zuschüsse an Unternehmen und Organisationen. Die Chancen der Unternehmen
und Organisationen zur Erlangung von Zuschüssen steigen in dem Maße
je geringer jeweils der prozentuale Anteil der Provinz an der
Gesamtfinanzierung ausfällt. In Gelderland wurden bisher ca. 50
Maßnahmen gefördert. Weitere Provinzen, wie Overijsel, arbeiten zur
Zeit an der Aufstellung eigener Förderrichtlinien.
Altlastensanierung
kann teilweise aus Programmen finanziert werden, welche den Umzug von
Industriebetrieben aus innerstädtischen Bereichen in Industriegebiete
fördern. Sollte der ehemalige Standort kontaminiert sein, können die
Sanierungskosten als Teil der Gesamtkosten des Standortwechsels definiert
werden. Solche Förderprogramme existieren in einigen Provinzen.
Ein weiteres Förderprogramm, StiREA, wird vom Wirtschaftsministerium im
Rahmen der Städtebauförderung angeboten. Förderziele dieses
Programms sind die Schaffung von neuen "High-Quality"-Gewerbegebieten sowie die
Aufwertung bereits bestehender. Die Förderhöhe kann bis zu 20% der
Gesamtkosten betragen. Altlastensanierung ist förderfähig bis zu
einem max. Anteil von 20% an den Gesamtkosten, vorausgesetzt es werden noch
keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen.
Die EU unterstützt mit ihren Förderprogrammen bestimmte
benachteiligte Regionen. Das generelle Förderziel ist die Förderung
der regionalen Wirtschaftsentwicklung. In diesem Zusammenhang ist die
Altlastensanierung als Hemmnis einer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung
förderbar. Zur Zeit werden die Einzelprogramme seitens der EU neu
überarbeitet.
Die
niederländische Investitions Bank (NIB) bietet ein Kreditprogramm mit dem
Titel "Bodemsaneringskrediet van de Regeling Bijzondere Financiering" (RBF)
für Unternehmen, welche Standorte mit erheblichem
Gefährdungspotential sanieren wollen. Diese Darlehen werden als
"nachrangige Darlehen" vergeben, was in der Praxis bei einem
Unternehmenskonkurs bedeutet, dass die NIB in der Reihenfolge der Schuldner als
letzte auftritt. Das erleichtert es den Unternehmen, weitere Kredite auf dem
freien Kapitalmarkt zu beschaffen.
Die Mindesthöhe für ein Darlehen beträgt 1 Mio. Gld., maximal
werden 75% der Altlastensanierung finanziert. Der Zinssatz liegt im
üblichen Rahmen. Maximal 2/3 des Darlehens werden als nachrangiges
Darlehen vergeben. Der niederländische Staat bürgt der NIB für
diesen Betrag.
Ein ähnliches Kreditprogramm existiert für kleinere Unternehmen
(weniger als 100 Beschäftigte), das sogenannte "Borgstelling MKB
Krediet"-Programm (BMKB). In diesem Falle bürgt der niederländische
Staat für 90% der Kreditausfallsumme.
Obwohl diese beiden Kreditprogramme schon eine Anzahl von Jahren existieren,
hat die Wirtschaft bisher nur geringen Gebrauch davon gemacht. Das
BMKB-Programm wurde von ca. 20 Unternehmen in Anspruch genommen, das
RBF-Programm von keinem einzigen! Dies liegt vermutlich daran, dass kein
Unternehmen eine Altlastensanierung zum reinen Selbstzweck durchführt,
sondern dass Sanierungsmaßnahmen stets nur im Zusammenhang mit
Baumaßnahmen oder Grundstücksverkäufen stattfinden. In diesen
Fällen ist die Altlastensanierung Teil einer Gesamtmaßnahme, welche
über unterschiedliche Finanzierungskonzepte realisiert werden kann.
Das
niederländische Finanzministerium hat zwei steuerliche Möglichkeiten
zur Finanzierung der Altlastensanierung geschaffen:
- "De Voorziening". Dies bedeutet, dass eine für 2010 geplante
Sanierungsmaßnahme vollständig bereits im Jahr 1999 abgeschrieben
werden kann. Die Steuerersparnis fällt also direkt an. Wird die Sanierung
im Jahr 2010 dann tatsächlich ausgeführt, können die Kosten
nicht mehr steuerlich wirksam gemacht werden. Voraussetzung ist das Vorliegen
einer behördlichen Sanierungsanordnung.
- "De Kosten Egalisatie Reserve". Plant ein Unternehmen die Durchführung
einer Sanierungsmaßnahme im Jahre 2008, z.B. in Höhe von 10 Mio.
Gld., so kann das Unternehmen bis dahin jährlich 1 Mio. Gld. von der
Steuer absetzen. Das Unternehmen hat die Ernsthaftigkeit der geplanten
Sanierungsmaßnahme zu belegen. Der wesentliche Unterschied zur
"Vorziening"-Option liegt in der fehlenden Notwendigkeit einer
Sanierungsanordnung. Die Altlastensanierung erfolgt freiwillig.
Im allgemeinen scheint es so, dass die Steuerbehörden bei der Bewertung der beschriebenen Steuersparmodelle keine besondere Strenge an den Tag legen. Als Ergebnis dieser Politik kommt es natürlich zu Situationen, dass Unternehmen bei Herannahen des Durchführungszeitpunktes der Sanierung noch keine Entscheidung hierüber getroffen haben. Allzu großen Erwartungen in die Wirkungen dieser steuerlichen Optionen auf die Förderung der Altlastensanierung können daher nicht gesetzt werden.
1994
wurde das SUBAT-Programm als Kooperationsmodell zwischen Staat und
Mineralölindustrie ins Leben gerufen. Grundidee des Programmes ist, dass
die Bodensanierung öffentlicher Tankstellen von SUBAT und auf Kosten von
SUBAT durchgeführt wird. Der Eigentümer, sofern Mitglied bei SUBAT,
erhält ein saniertes Grundstück mit der Einschränkung
zurück, dort keine Tankstelle mehr betreiben zu dürfen. Jede andere
Aktivität muss über einen Zeitraum von 10 Jahren durch SUBAT
genehmigt werden. Finanziert wird das Programm durch eine Abgabe von 1 Cent pro
Liter verkauften Kraftstoff. Insgesamt wurden ca. 2.100 Tankstellen in die
Liste aufgenommen. Das Programm läuft mit Erfolg und man erwartet, dass
alle sanierungsbedürftigen Tankstellen in wenigen Jahren ihren Besitzern
saniert zurückgegeben werden können.
Aus technischer Sicht bleibt festzustellen, dass die von SUBAT
durchgeführten Sanierungsmaßnahmen mit gewissen Einschränkungen
zu bewerten sind. Unter Straßen und Gebäuden wird z.B. kein Boden
ausgehoben, so dass ein Teil des Problems am Standort zurückbleibt. Dies
könnte dazu führen, dass der Eigentümer gewisse
Nutzungseinschränkungen in Kauf nehmen muss bzw. z.B. beim Neubau von
Gebäuden mit weiteren Sanierungskosten zu rechnen hat.
Zur Zeit laufen Gespräche mit den Verbänden der Autowerkstätten
und der chemischen Reinigungen. Da diese Branchen im Einzelfall über
weitaus geringere finanzielle Möglichkeiten verfügen als die
Mineralölindustrie, wird hier noch über geeignete
Finanzierungsmodelle nachgedacht.
Im
sogenannten "BEVER"-Programm diskutierten Experten verschiedener
Interessensgruppen (Behörden, Industrie und Ingenieurbüros) über
die Zukunft der Altlastensanierung. Die Arbeitsgruppe B5 beschäftigte sich
mit den "Finanziellen Anreizen für die Altlastensanierung". In ihrem
Bericht vom Juli 1999 präsentierte die Gruppe eine Reihe von
Vorschlägen, die mit dazu beitragen sollen, dass die Altlastensanierung
beschleunigt und die wesentlichen Probleme innerhalb der nächsten 25 Jahre
beseitigt werden:
- Verbesserung steuerlicher Anreize, um auch Unternehmen, für die keine
gesetzliche Pflicht zur Altlastensanierung besteht, in den Genuss dieser
Vorteile zu bringen.
- Günstigere Kreditkonditionen für Altlastensanierungsprojekte.
- Schaffung eines Altlastensanierungsfonds. Dieser Fonds sollte eine zentrale
Rolle bei allen Fördermaßnahmen, auch in Ergänzung zu den
Programmen der Ko-Finanzierung, spielen
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