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10.1 Niederlande


10.1.1 Öffentliche Förderprogramme

10.1.1.1 WBB- und ISV-Fonds

Altlastensanierung kann unter bestimmten Randbedingungen aus Mitteln des staatlichen WBB-Fonds (Wet Bodem Bescherming: über 350 Mio Gld in 1998) finanziert werden, der in erster Linie den Provinzen zur Verfügung steht. Zwei Randbedingungen sind für die Bewilligung von Fördermitteln aus diesem Programm entscheidend:
- aufgrund der Altlastensituation besteht dringender Handlungsbedarf
- die Antragsteller verfügen über keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen
Neben der Tatsache, dass der Fonds relativ gering ausgestattet ist, gestaltete sich die Umsetzung dieses Förderprogramms schwierig. Die zweite Randbedingung löste eine Vielzahl von Verhandlungen und juristischen Verfahren aus, welche die Nutzung der Fördermittel verzögerten. In der Praxis konnte daher nur eine kleine Anzahl von Projekten von diesem Förderprogramm profitieren.
Ab dem 1.1.2000 wurde in 30 Städten das ISV-Programm (Investitionsbudget für Stadt-erneuerung) mit dem Anspruch eines integrierten Konzeptes für die verschiedenartigen Problemstellungen von Städten eingeführt. Teile des WBB-Fonds wurden in den ISV Fond übernommen.
Der ISV-Fonds unterstützt die Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen, innerhalb derer die Altlastensanierung als ein Aspekt von vielen finanziert werden kann. Auch wenn die Altlastensanierung hierbei nicht länger als isoliertes Problem betrachtet wird, fordert die Regierung bis zum Jahr 2004 eine detaillierte Inventarisierung sowie einen Maßnahmenplan.
Kleineren Kommunen, die nicht zum Kreis der 30 Städte gehören, steht weiterhin das WBB-Förderprogramm zur Finanzierung von Altlastensanierungsprojekten zur Verfügung.

10.1.1.2 Ko-Finanzierung durch die Länder

Gemäß den Zuwendungsvoraussetzungen des WBB-Fonds kann die Bewilligungsbehörde im Falle, dass der Grundstückseigentümer nicht Verursacher der Kontamination ist, Zuschüsse zur Altlastensanierung gewähren, wobei dem Grundstückseigentümer in jedem Falle ein Eigenanteil bleibt. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Fördermaßnahmen liegt bei den Provinzen. Nach wie vor verläuft die Nutzung dieses Förderprogramms aufgrund ungelöster juristischer Fragestellungen sehr schleppend:
- Haftung des Grundstückseigentümers
- Nachweis und Zuordnung möglicher Verursachung
- Konflikte mit EU-Richtlinien
- Höhe der Zuwendung
Zur Zeit wird der Entwurf einer neuen Förderrichtlinie, die einige der juristischen Probleme lösen soll, diskutiert.
Dennoch lässt sich von einigen ausgeführten Projekten berichten. Die Provinzen Gelderland, Süd-Holland und Friesland haben eigene Förderprogramme zur Altlastensanierung geschaffen. Friesland fördert die Altlastensanierung der Kommunen, Gelderland und Süd-Holland geben Zuschüsse an Unternehmen und Organisationen. Die Chancen der Unternehmen und Organisationen zur Erlangung von Zuschüssen steigen in dem Maße je geringer jeweils der prozentuale Anteil der Provinz an der Gesamtfinanzierung ausfällt. In Gelderland wurden bisher ca. 50 Maßnahmen gefördert. Weitere Provinzen, wie Overijsel, arbeiten zur Zeit an der Aufstellung eigener Förderrichtlinien.

10.1.1.3 Weitere Förderprogramme

Altlastensanierung kann teilweise aus Programmen finanziert werden, welche den Umzug von Industriebetrieben aus innerstädtischen Bereichen in Industriegebiete fördern. Sollte der ehemalige Standort kontaminiert sein, können die Sanierungskosten als Teil der Gesamtkosten des Standortwechsels definiert werden. Solche Förderprogramme existieren in einigen Provinzen.
Ein weiteres Förderprogramm, StiREA, wird vom Wirtschaftsministerium im Rahmen der Städtebauförderung angeboten. Förderziele dieses Programms sind die Schaffung von neuen "High-Quality"-Gewerbegebieten sowie die Aufwertung bereits bestehender. Die Förderhöhe kann bis zu 20% der Gesamtkosten betragen. Altlastensanierung ist förderfähig bis zu einem max. Anteil von 20% an den Gesamtkosten, vorausgesetzt es werden noch keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen.
Die EU unterstützt mit ihren Förderprogrammen bestimmte benachteiligte Regionen. Das generelle Förderziel ist die Förderung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. In diesem Zusammenhang ist die Altlastensanierung als Hemmnis einer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung förderbar. Zur Zeit werden die Einzelprogramme seitens der EU neu überarbeitet.

10.1.2 Kredit-Programme

Die niederländische Investitions Bank (NIB) bietet ein Kreditprogramm mit dem Titel "Bodemsaneringskrediet van de Regeling Bijzondere Financiering" (RBF) für Unternehmen, welche Standorte mit erheblichem Gefährdungspotential sanieren wollen. Diese Darlehen werden als "nachrangige Darlehen" vergeben, was in der Praxis bei einem Unternehmenskonkurs bedeutet, dass die NIB in der Reihenfolge der Schuldner als letzte auftritt. Das erleichtert es den Unternehmen, weitere Kredite auf dem freien Kapitalmarkt zu beschaffen.
Die Mindesthöhe für ein Darlehen beträgt 1 Mio. Gld., maximal werden 75% der Altlastensanierung finanziert. Der Zinssatz liegt im üblichen Rahmen. Maximal 2/3 des Darlehens werden als nachrangiges Darlehen vergeben. Der niederländische Staat bürgt der NIB für diesen Betrag.
Ein ähnliches Kreditprogramm existiert für kleinere Unternehmen (weniger als 100 Beschäftigte), das sogenannte "Borgstelling MKB Krediet"-Programm (BMKB). In diesem Falle bürgt der niederländische Staat für 90% der Kreditausfallsumme.
Obwohl diese beiden Kreditprogramme schon eine Anzahl von Jahren existieren, hat die Wirtschaft bisher nur geringen Gebrauch davon gemacht. Das BMKB-Programm wurde von ca. 20 Unternehmen in Anspruch genommen, das RBF-Programm von keinem einzigen! Dies liegt vermutlich daran, dass kein Unternehmen eine Altlastensanierung zum reinen Selbstzweck durchführt, sondern dass Sanierungsmaßnahmen stets nur im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder Grundstücksverkäufen stattfinden. In diesen Fällen ist die Altlastensanierung Teil einer Gesamtmaßnahme, welche über unterschiedliche Finanzierungskonzepte realisiert werden kann.

10.1.3 Steuerliche Vereinbarungen

Das niederländische Finanzministerium hat zwei steuerliche Möglichkeiten zur Finanzierung der Altlastensanierung geschaffen:
- "De Voorziening". Dies bedeutet, dass eine für 2010 geplante Sanierungsmaßnahme vollständig bereits im Jahr 1999 abgeschrieben werden kann. Die Steuerersparnis fällt also direkt an. Wird die Sanierung im Jahr 2010 dann tatsächlich ausgeführt, können die Kosten nicht mehr steuerlich wirksam gemacht werden. Voraussetzung ist das Vorliegen einer behördlichen Sanierungsanordnung.
- "De Kosten Egalisatie Reserve". Plant ein Unternehmen die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme im Jahre 2008, z.B. in Höhe von 10 Mio. Gld., so kann das Unternehmen bis dahin jährlich 1 Mio. Gld. von der Steuer absetzen. Das Unternehmen hat die Ernsthaftigkeit der geplanten Sanierungsmaßnahme zu belegen. Der wesentliche Unterschied zur "Vorziening"-Option liegt in der fehlenden Notwendigkeit einer Sanierungsanordnung. Die Altlastensanierung erfolgt freiwillig.

Im allgemeinen scheint es so, dass die Steuerbehörden bei der Bewertung der beschriebenen Steuersparmodelle keine besondere Strenge an den Tag legen. Als Ergebnis dieser Politik kommt es natürlich zu Situationen, dass Unternehmen bei Herannahen des Durchführungszeitpunktes der Sanierung noch keine Entscheidung hierüber getroffen haben. Allzu großen Erwartungen in die Wirkungen dieser steuerlichen Optionen auf die Förderung der Altlastensanierung können daher nicht gesetzt werden.

10.1.4 Branchen-orientierte Vereinbarungen

1994 wurde das SUBAT-Programm als Kooperationsmodell zwischen Staat und Mineralölindustrie ins Leben gerufen. Grundidee des Programmes ist, dass die Bodensanierung öffentlicher Tankstellen von SUBAT und auf Kosten von SUBAT durchgeführt wird. Der Eigentümer, sofern Mitglied bei SUBAT, erhält ein saniertes Grundstück mit der Einschränkung zurück, dort keine Tankstelle mehr betreiben zu dürfen. Jede andere Aktivität muss über einen Zeitraum von 10 Jahren durch SUBAT genehmigt werden. Finanziert wird das Programm durch eine Abgabe von 1 Cent pro Liter verkauften Kraftstoff. Insgesamt wurden ca. 2.100 Tankstellen in die Liste aufgenommen. Das Programm läuft mit Erfolg und man erwartet, dass alle sanierungsbedürftigen Tankstellen in wenigen Jahren ihren Besitzern saniert zurückgegeben werden können.
Aus technischer Sicht bleibt festzustellen, dass die von SUBAT durchgeführten Sanierungsmaßnahmen mit gewissen Einschränkungen zu bewerten sind. Unter Straßen und Gebäuden wird z.B. kein Boden ausgehoben, so dass ein Teil des Problems am Standort zurückbleibt. Dies könnte dazu führen, dass der Eigentümer gewisse Nutzungseinschränkungen in Kauf nehmen muss bzw. z.B. beim Neubau von Gebäuden mit weiteren Sanierungskosten zu rechnen hat.
Zur Zeit laufen Gespräche mit den Verbänden der Autowerkstätten und der chemischen Reinigungen. Da diese Branchen im Einzelfall über weitaus geringere finanzielle Möglichkeiten verfügen als die Mineralölindustrie, wird hier noch über geeignete Finanzierungsmodelle nachgedacht.

10.1.5 Politische Entwicklungen

Im sogenannten "BEVER"-Programm diskutierten Experten verschiedener Interessensgruppen (Behörden, Industrie und Ingenieurbüros) über die Zukunft der Altlastensanierung. Die Arbeitsgruppe B5 beschäftigte sich mit den "Finanziellen Anreizen für die Altlastensanierung". In ihrem Bericht vom Juli 1999 präsentierte die Gruppe eine Reihe von Vorschlägen, die mit dazu beitragen sollen, dass die Altlastensanierung beschleunigt und die wesentlichen Probleme innerhalb der nächsten 25 Jahre beseitigt werden:
- Verbesserung steuerlicher Anreize, um auch Unternehmen, für die keine gesetzliche Pflicht zur Altlastensanierung besteht, in den Genuss dieser Vorteile zu bringen.
- Günstigere Kreditkonditionen für Altlastensanierungsprojekte.
- Schaffung eines Altlastensanierungsfonds. Dieser Fonds sollte eine zentrale Rolle bei allen Fördermaßnahmen, auch in Ergänzung zu den Programmen der Ko-Finanzierung, spielen


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