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4.4 Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)


Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wurde im Jahr 1990 gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern.


Mit der Aufnahme der Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt im Jahr 1991 wurden die bisherigen "Leitlinien für die Förderung durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt" entwickelt und seitdem unverändert angewandt. Im September 1998 hat das Kuratorium die neuen Förderleitlinien verabschiedet. Sie gelten seit dem 01. Januar 1999 und lösen die bisherigen Förderleitlinien ab.
Die neuen Förderleitlinien bauen auf dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung auf und nennen in der Präambel die Grundsätze für die Förderung. Sie gliedern sich in 12 Förderbereiche in den Abschnitten Umwelttechnik, Umweltforschung/Umweltvorsorge und Umweltkommunikation.
Die Förderleitlinien werden auch weiterhin durch zeitlich beschränkte Förderschwerpunkte ergänzt. Diese Förderschwerpunkte werden gesondert veröffentlicht oder ausgeschrieben.

Ziel und Gegenstand


Es ist ein zentrales Anliegen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, die Entwicklung und Nutzung neuer umweltentlastender Technologien und Produkte im Sinne eines vorsorgenden integrierten Umweltschutzes intensiv voranzutreiben und das Umweltbewußtsein der Menschen durch Maßnahmen der Umweltbildung mit dem Ziel der Verhaltensänderungen - insbesondere durch die Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen - zu fördern.
Im Vordergrund steht die Förderung von Umweltpionieren mit innovativen Ideen, außerdem sind Verbundvorhaben zwischen kleinen/mittleren Unternehmen und Forschungs-einrichtungen ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus können auch Projekte von Institutionen, Verbänden und Interessengruppen, die in ihrer Funktion als Multiplikatoren wichtige Vermittler für die Umsetzung von Ergebnissen aus Forschung und Technik in die Praxis sind, unterstützt werden.

Antragsberechtigte


- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
- Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert.

Voraussetzungen


- Die Förderung ist in drei thematische Abschnitte - Umwelttechnik, Umweltforschung/ Umweltvorsorge und Umweltkommunikation - aufgeteilt, wobei jeder Abschnitt in einzelne Förderbereiche untergliedert ist.

I. Umwelttechnik


- Förderbereich 1: Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte
- Förderbereich 2: Energietechnik
- Förderbereich 3: Architektur und Bauwesen
- Förderbereich 4: Kreislaufführung und Emissionsminderung

II. Umweltforschung/Umweltvorsorge


- Förderbereich 5: Angewandte Umweltforschung
- Förderbereich 6: Umweltgerechte Landnutzung
- Förderbereich 7: Stipendienprogramm
- Förderbereich 8: Umweltmanagement in mittelständischen Unternehmen

III. Umweltkommunikation


- Förderbereich 9: Umweltkommunikation in der mittelständischen Wirtschaft
- Förderbereich 10: Umweltinformationsvermittlung
- Förderbereich 11: Umweltbildung
- Förderbereich 12: Umwelt und Kulturgüter
- Für die Förderentscheidung ist der Grad der Umweltentlastung maßgeblich.

Art und Höhe der Förderung


- Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
- Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt.
- In Ausnahmefällen kann die Förderung auch als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen. Die Bedingungen werden im Einzelfall im Bewilligungsschreiben festgesetzt.

Antragsverfahren


- Die Anträge auf die Gewährung einer Förderung sind schriftlich an die Geschäftsstelle der
Deutschen Bundesstiftung Umwelt zu richten.

Quelle


- Förderleitlinien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt vom Oktober 1998.

Wichtige Hinweise


- Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert jährlich Promotions- und in begrenztem Umfang Habilitationsvorhaben junger Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen, im Bereich der angewandten, praxisorientierten Umweltforschung, die aktuelle Umweltprobleme aufgreifen und zu deren Lösung beitragen.
- Zu den Aufgaben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gehört die jährliche Vergabe eines Umweltpreises. Mit der Vergabe des Deutschen Umweltpreises sollen Einsatz und Leistungen ausgezeichnet werden, die entscheidend und in vorbildhafter Weise zum Schutz und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit unserer Umwelt beigetragen haben bzw. in Zukunft zu einer deutlichen Umweltentlastung beitragen werden.

Hinweise zur Antragstellung


- Zur Antragstellung sind entsprechend den Förderleitlinien natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts berechtigt.
- Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen Zuschusses. Der Antragsteller hat einen Eigenanteil zu erbringen. Der Zuschuss kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Die Obergrenze orientiert sich für Unternehmen und am Markt tätige Institutionen an den Regelungen des EU-Beihilferechts.
- Zur ersten Einschätzung eines Vorhabens sollte zunächst eine knappe, aussagefähige Projektskizze vorgelegt werden (Schritt 1 des Entscheidungsschemas). Die Projektskizze sollte insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Auskunft über den Antragsteller
- Gegenstand und die Ziele des Projektes
- Stand des Wissens und der Technik
- Kosten und Finanzierung des Projektes
- Eigenanteil
- Beginn und Dauer
- Weiterführung des Projektes
- Von besonderer Bedeutung für die Bewertung des Vorhabens durch die Geschäftsstelle (Schritt 2) ist der innovative Charakter des Projektes und die über bestehende Konzepte hinausgehende konkrete Umweltentlastung. Weitere Kriterien sind die Modellhaftigkeit, die Möglichkeiten der Umsetzung und die Praxisnähe.
- Bei erkennbarer Übereinstimmung des Vorhabens mit Förderzweck und Fördermöglich-keiten der Stiftung regt die Geschäftsstelle von sich aus die Einreichung eines vollständigen Antrages an (Schritt 3).
- Bei der Bewertung des Antrages werden in der Regel Gutachter beteiligt (Schritt 4).
- Gegebenenfalls wird der Antragsteller zur Ergänzung oder Überarbeitung des Antrages aufgefordert (Schritt 5).
- Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln fällt das Kuratorium oder der Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (Schritt 6).
- Anregungen zur Gliederung einer Projektskizze sowie Hinweise zur Erstellung des Kosten- und Finanzierungsplans erhalten Sie auf Anfrage. Darüber hinaus stehen zahlreiche Publikationen über die Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Verfügung (siehe Publikationsliste).

Weitere Informationen


Adressen
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Telefon: (0541) 96 33 - 0
Fax.: (0541) 96 33 19 0
Websites
Deutsche Bundesstiftung Umwelt www.dbu.de


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