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Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wurde im Jahr 1990 gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern.
Mit der Aufnahme der Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt im Jahr 1991 wurden die bisherigen "Leitlinien für die
Förderung durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt" entwickelt und seitdem
unverändert angewandt. Im September 1998 hat das Kuratorium die neuen
Förderleitlinien verabschiedet. Sie gelten seit dem 01. Januar 1999 und
lösen die bisherigen Förderleitlinien ab.
Die neuen Förderleitlinien bauen auf dem Leitbild der nachhaltigen
Entwicklung auf und nennen in der Präambel die Grundsätze für
die Förderung. Sie gliedern sich in 12 Förderbereiche in den
Abschnitten Umwelttechnik, Umweltforschung/Umweltvorsorge und
Umweltkommunikation.
Die Förderleitlinien werden auch weiterhin durch zeitlich beschränkte
Förderschwerpunkte ergänzt. Diese Förderschwerpunkte werden
gesondert veröffentlicht oder ausgeschrieben.
Es ist ein zentrales Anliegen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, die
Entwicklung und Nutzung neuer umweltentlastender Technologien und Produkte im
Sinne eines vorsorgenden integrierten Umweltschutzes intensiv voranzutreiben
und das Umweltbewußtsein der Menschen durch Maßnahmen der
Umweltbildung mit dem Ziel der Verhaltensänderungen - insbesondere durch
die Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen - zu
fördern.
Im Vordergrund steht die Förderung von Umweltpionieren mit innovativen
Ideen, außerdem sind Verbundvorhaben zwischen kleinen/mittleren
Unternehmen und Forschungs-einrichtungen ausdrücklich erwünscht.
Darüber hinaus können auch Projekte von Institutionen, Verbänden
und Interessengruppen, die in ihrer Funktion als Multiplikatoren wichtige
Vermittler für die Umsetzung von Ergebnissen aus Forschung und Technik in
die Praxis sind, unterstützt werden.
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten
und öffentlichen Rechts.
- Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen
gefördert.
- Die Förderung ist in drei thematische Abschnitte - Umwelttechnik,
Umweltforschung/ Umweltvorsorge und Umweltkommunikation - aufgeteilt, wobei
jeder Abschnitt in einzelne Förderbereiche untergliedert ist.
- Förderbereich 1: Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und
Produkte
- Förderbereich 2: Energietechnik
- Förderbereich 3: Architektur und Bauwesen
- Förderbereich 4: Kreislaufführung und Emissionsminderung
- Förderbereich 5: Angewandte Umweltforschung
- Förderbereich 6: Umweltgerechte Landnutzung
- Förderbereich 7: Stipendienprogramm
- Förderbereich 8: Umweltmanagement in mittelständischen Unternehmen
- Förderbereich 9: Umweltkommunikation in der mittelständischen
Wirtschaft
- Förderbereich 10: Umweltinformationsvermittlung
- Förderbereich 11: Umweltbildung
- Förderbereich 12: Umwelt und Kulturgüter
- Für die Förderentscheidung ist der Grad der Umweltentlastung
maßgeblich.
- Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen,
nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
- Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in
unterschiedlicher Höhe gewährt.
- In Ausnahmefällen kann die Förderung auch als Darlehen oder
Bürgschaft erfolgen. Die Bedingungen werden im Einzelfall im
Bewilligungsschreiben festgesetzt.
- Die Anträge auf die Gewährung einer Förderung sind schriftlich
an die Geschäftsstelle der
Deutschen Bundesstiftung Umwelt zu richten.
- Förderleitlinien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt vom Oktober 1998.
- Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert jährlich Promotions- und
in begrenztem Umfang Habilitationsvorhaben junger Nachwuchswissenschaftler
aller Fachrichtungen, im Bereich der angewandten, praxisorientierten
Umweltforschung, die aktuelle Umweltprobleme aufgreifen und zu deren
Lösung beitragen.
- Zu den Aufgaben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gehört die
jährliche Vergabe eines Umweltpreises. Mit der Vergabe des Deutschen
Umweltpreises sollen Einsatz und Leistungen ausgezeichnet werden, die
entscheidend und in vorbildhafter Weise zum Schutz und zur Erhaltung der
Funktionsfähigkeit unserer Umwelt beigetragen haben bzw. in Zukunft zu
einer deutlichen Umweltentlastung beitragen werden.
- Zur Antragstellung sind entsprechend den Förderleitlinien
natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen
Rechts berechtigt.
- Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen
Zuschusses. Der Antragsteller hat einen Eigenanteil zu erbringen. Der Zuschuss
kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe
gewährt werden. Die Obergrenze orientiert sich für Unternehmen und am
Markt tätige Institutionen an den Regelungen des EU-Beihilferechts.
- Zur ersten Einschätzung eines Vorhabens sollte zunächst eine
knappe, aussagefähige Projektskizze vorgelegt werden (Schritt 1 des
Entscheidungsschemas). Die Projektskizze sollte insbesondere folgende Angaben
enthalten:
- Auskunft über den Antragsteller
- Gegenstand und die Ziele des Projektes
- Stand des Wissens und der Technik
- Kosten und Finanzierung des Projektes
- Eigenanteil
- Beginn und Dauer
- Weiterführung des Projektes
- Von besonderer Bedeutung für die Bewertung des Vorhabens durch die
Geschäftsstelle (Schritt 2) ist der innovative Charakter des Projektes und
die über bestehende Konzepte hinausgehende konkrete Umweltentlastung.
Weitere Kriterien sind die Modellhaftigkeit, die Möglichkeiten der
Umsetzung und die Praxisnähe.
- Bei erkennbarer Übereinstimmung des Vorhabens mit Förderzweck und
Fördermöglich-keiten der Stiftung regt die Geschäftsstelle von
sich aus die Einreichung eines vollständigen Antrages an (Schritt 3).
- Bei der Bewertung des Antrages werden in der Regel Gutachter beteiligt
(Schritt 4).
- Gegebenenfalls wird der Antragsteller zur Ergänzung oder
Überarbeitung des Antrages aufgefordert (Schritt 5).
- Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln fällt
das Kuratorium oder der Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt (Schritt 6).
- Anregungen zur Gliederung einer Projektskizze sowie Hinweise zur Erstellung
des Kosten- und Finanzierungsplans erhalten Sie auf Anfrage. Darüber
hinaus stehen zahlreiche Publikationen über die Fördertätigkeit
der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Verfügung (siehe Publikationsliste).
Adressen
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Telefon: (0541) 96 33 - 0
Fax.: (0541) 96 33 19 0
Websites
Deutsche Bundesstiftung Umwelt www.dbu.de
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