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4.3 Deutsche Ausgleichsbank (DtA)


4.3.1 DtA-Umweltprogramm

Gegenstand der Förderung

Vorhaben zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen, die der Zielsetzung des ERP-Umwelt- und Energiesparprogramms entsprechen. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, Umweltbelastungen auf Dauer deutlich zu verringern.

Zuwendungsempfänger


- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberuflich Tätige
Bevorzugt gefördert werden:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU- oder EIF-Definition
- Unternehmen, die in Biogas, Biomasse, Erdwärme, Photovoltaik, Solarthermie, Wasserkraft, Wärmepumpen investieren
- Unternehmen, deren Vorhaben von den zuständigen Bundesministerien als besonders umweltpolitisch förderungswürdig anerkannt werden
Zuwendungsvoraussetzungen
Maßnahmen zur Altlastensanierung können aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm mitfinanziert werden, wenn sie als Voraussetzung für weitere betriebliche Investitionen durchgeführt werden.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen


- Zuwendungsart : Projektförderung
- Finanzierungsart : Anteilfinanzierung
- Zuwendungsform : Darlehen
- Finanzierungsanteil:
- 75,0%
- 100,0% bei KMU und Unternehmen, die in Biogas etc. investieren
- Auszahlung: 96%
- Kredithöchstbetrag: 5 Mio EUR
Die Darlehen sind grundsätzlich mit allen anderen Fördermitteln unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen kombinierbar. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Maßnahme nicht aus mehreren ERP-Programmen finanziert werden kann.

Kreditkonditionen


- Maßgeblich ist der jeweils am Tage der Zusage gültige Zinssatz.
- Die Kreditlaufzeiten betragen:
- bis zu 10 Jahren, davon bis zu 2 Freijahre, Festzins für die gesamte Laufzeit.
- bis zu 20 Jahren, davon bis zu 3 Freijahre, Festzins für die ersten 10 Laufzeitjahre,
Neufestlegung am Ende des 10. Jahres.
- 15 Jahre, rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit, Festzins für die ersten 10 Laufzeitjahre, Neufestlegung am Ende des 10. Jahres.


Bei Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU- oder EIF-Definition ermäßigt sich der Zinssatz um 0,75%-Punkte.

Bearbeitende Stelle für Anträge auf Förderung


Hausbank des Antragstellers.

Antrags- und Bewilligungsverfahren


Die DtA gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen.

Der Antrag ist mit dem bei den Kreditinstituten vorrätigen DtA-Formular vor Beginn der Investition bei der Hausbank zu stellen.

Die Anträge müssen auf jeden Fall vor Vorhabensbeginn gestellt werden, also noch bevor für das Vorhaben wesentliche Verpflichtungen eingegangen werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben.

Die DtA kann auf Antrag der Hausbank eine 50%ige Haftungsfreistellung gewähren.
- bundesweit für Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß EIF-Definition (u.a. weniger als 100 Beschäftigte) - ohne Mehrkosten für diese Unternehmen - bei Darlehen bis zu 1 Mio EUR.
- in den neuen Ländern und Berlin (Ost) bei Darlehen bis zu 2 Mio EUR . Bei Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung erhöht sich der Zinssatz um 0,75%-Punkte. Bei der endfälligen Laufzeitvariante ist keine Haftungsfreistellung möglich.

4.3.2 ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm


Zinsgünstige ERP-Mittel gewährt die Deutsche Ausgleichsbank für alle Investitionen zum Schutz der Umweltbereiche Boden, Wasser und Luft sowie zur Energieeinsparung; insbesondere zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen.

Gegenstand der Förderung

Vorhaben zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen, die der Zielsetzung des ERP-Umwelt- und Energiesparprogramms entsprechen. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, Umweltbelastungen auf Dauer deutlich zu verringern.

Zuwendungsempfänger


- Private gewerbliche Unternehmen, insbesondere KMU
- Freiberuflich Tätige (ohne Heilberufe)
Zuwendungsvoraussetzungen
Aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens können Darlehen für die Finanzierung von Investitionen gewährt werden u.a. auf den Gebieten der:
- Abfallverwertung und Abfallbeseitigung
Zu den förderfähigen Investitionen gehören auch die in direktem Zusammenhang mit den Investitionen anfallenden Grunderwerbskosten, z.B. zur Errichtung einer Deponie, Baunebenkosten, Sammel- und Transportfahrzeuge/-behälter.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen


- Zuwendungsart : Projektförderung
- Finanzierungsart : Anteilfinanzierung
- Zuwendungsform : Darlehen
- Finanzierungsanteil:
- 50,0%
- 100,0% bei KMU und Unternehmen, die in Biogas etc. investieren
- Auszahlung: 100%
- Kredithöchstbetrag: 1,0 Mio EUR in den neuen Bundesländern
0,5 Mio EUR in den alten Bundesländern
Bei besonderer umweltpolitischer Förderungswürdigkeit können diese Höchstbeträge überschritten werden.

Ein ERP-Darlehen kann mit einem Darlehen aus dem DtA-Umweltprogramm kombiniert werden.
- Finanzierungsanteil:
- von ERP- und DtA-Umweltdarlehen zusammen grundsätzlich bis zu 75%
- für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 100%

Kreditkonditionen


Neue Bundesländer:
- Maßgeblich ist der jeweils am Tage der Zusage gültige Zinssatz.
- Die Kreditlaufzeiten betragen:
- bis zu 15 Jahren, davon bis zu 5 Freijahre, Festzins für die ersten 10 Laufzeitjahre, Neufestlegung am Ende des 10. Jahres.
- bis zu 20 Jahren für Bauvorhaben, davon bis zu 5 Freijahre, Festzins für die ersten 10 Laufzeitjahre, Neufestlegung am Ende des 10. Jahres.


Alte Bundesländer:

- Maßgeblich ist der jeweils am Tage der Zusage gültige Zinssatz.
- Die Kreditlaufzeiten betragen:
- bis zu 10 Jahren, davon bis zu 2 Freijahre, Festzins für die ersten 10 Laufzeitjahre,
- bis zu 15 Jahren für Bauvorhaben, davon bis zu 2 Freijahre, Festzins für die ersten 10 Laufzeitjahre, Neufestlegung am Ende des 10. Jahres.

Bearbeitende Stelle für Anträge auf Förderung


Hausbank des Antragstellers.

Antrags- und Bewilligungsverfahren


Die DtA gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen.

Der Antrag ist mit dem bei den Kreditinstituten vorrätigen DtA-Formular vor Beginn der Investition bei der Hausbank zu stellen.

Die Anträge müssen auf jeden Fall vor Vorhabensbeginn gestellt werden, also noch bevor für das Vorhaben wesentliche Verpflichtungen eingegangen werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben.

4.3.3 Umweltschutz-Bürgschaftsprogramm

Ziel und Gegenstand


Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die innovative umweltfreundliche Produkte entwickelt haben, bei der Herstellung und Markteinführung dieser Produkte. Die Unternehmen erhalten eine Kombination aus einem zinsverbilligten Förderkredit zu ERP-Konditionen und einer 80%igen Risikoübernahme für Investitionen und Anlaufkosten.

Gegenstand der Förderung

- Mit den von der Hausbankhaftung freigestellten DtA-Umweltdarlehen werden Investitionen einschließlich Betriebsmittel in angemessenem Umfang mitfinanziert, die erforderlich sind, um innovative umweltfreundliche Produkte (Konsumgüter, Produktionsanlagen und sonstige Umwelttechnik) herstellen zu können. Voraussetzung ist dabei, dass diese Produkte von den Herstellern bereits bis zur Marktreife entwickelt wurden und dass für diese Produkte nachhaltige Vermarktungschancen bestehen.

Zuwendungsempfänger


- Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
- Ein Rechtsanspruch auf Haftungsfreistellung besteht nicht.

Zuwendungsvoraussetzungen


- Die Produkte und Produktionsanlagen müssen geeignet sein, Umweltbelastungen von vornherein zu vermeiden oder auf Dauer zu vermindern (präventiver, integrierter Umweltschutz).
- Die Produkte müssen vom Hersteller bereits bis zur Marktreife entwickelt worden sein.
- Für die Produkte müssen nachhaltige Vermarktungschancen bestehen.

Art und Höhe der Förderung


- Darlehenshöhe:
- Die Deutsche Ausgleichsbank gewährt in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundesfinanzministerium eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80% des Kreditbetrages. Der Darlehensbetrag kann bis zu 100% der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 EUR (oder in DM entsprechend), betragen.
Zusätzlich können u.U. Darlehen aus dem DtA-Umweltprogramm unter voller Hausbankhaftung in Anspruch genommen werden.
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten gemäß Nr. 2
- Laufzeit: bis zu 12 Jahre, davon bis zu 3 Freijahre
- Auszahlung: 100%
- Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
- Provision: 0,5% p.a. auf den von der Haftungsfreistellung erfassten
Kreditbetrag (Freistellungsbetrag)
- einmalige Bearbeitungsgebühr: 1% des Freistellungsbetrages
- Bereitstellungsprovision: 0,25% pro angefangenem Monat, sofern die Darlehen
nicht spätestens bis zum Ultimo des auf die Zusage
folgenden Monats bei der Deutschen Ausgleichsbank
abgerufen werden.
- Sicherheiten: An den Sicherheiten, die sich die Hausbank für das mit
Haftungsfreistellung gewährte Darlehen stellen lässt, partizipiert
die Deutsche Ausgleichsbank gleichrangig und quotal.
Sicherheiten für andere Forderungen der Hausbank haften
nachrangig für das mit Haftungsfreistellung gewährte Darlehen.

Antragsverfahren


- Anträge über jedes Kreditinstitut an die Deutsche Ausgleichsbank (DtA)
- Anträge auf Haftungsfreistellung sind auf den von der Deutschen Ausgleichsbank bereitgehaltenen Vordrucken von den Hausbanken zu stellen.
- Den Anträgen sind beizufügen:
- Vorhabensbeschreibung
- Stellungnahme einer unabhängigen, fachlich kompetenten Stelle zu den
Umweltschutzeffekten und zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- die letzten drei Jahresabschlüsse des Unternehmens (Bilanzen, G+V-Rechnungen, Erläuterungen), ggf. Bilanzeckdaten verbundener Unternehmen bei wesentlicher Beteiligung
- Angaben über zukünftige Erfolgserwartungen mit Finanzplanung des Unternehmens für die nächsten zwei Jahre.


Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise


- Neu in diesem Programm:
- Nach der bisherigen Spruchpraxis konnten nur solche mittelständischen Unternehmen gefördert werden, die ein innovatives umweltfreundliches Produkt erstmals in Deutschland herstellen. Künftig wird die "Innovation" im Umweltschutz-Bürgschaftsprogramm unternehmensbezogen definiert.
- Durch das Innovationsvorhaben sollen neue Unternehmen bis dahin noch nicht angewendete Techniken einsetzen.

- Das neue Produkt unterscheidet sich in seinen wesentlichen Funktionen von den bisherigen Produkten des Unternehmens.


- Mit dem neuen Produkt sind Wettbewerbsvorteile (Funktion, Qualität, Preis) und Marktchancen auf dem für das Unternehmen einschlägigen Markt (regional, national, europäisch, Welt) verbunden.
- Neu im Umweltschutz-Bürgschaftsprogramm: Ab sofort beträgt die maximale Darlehenshöhe 100% der förderfähigen Kosten (bisher 80%). Neu ist auch die Mitfinanzierung von Betriebsmitteln in angemessenen Umfang, um für den Antragsteller eine Finanzierung aus "einer Hand" zu ermöglichen. Dies betrifft z.B. Aufwendungen für Personal, Miete und Warenausstattung.
- Künftig wird es für Vorhaben im gesamten Bundesgebiet nur noch die Möglichkeit einer teilweisen Haftungsfreistellung für die gesamte Kreditlaufzeit geben. Die Variante der teilweisen Haftungsfreistellung für die ersten fünf Jahre der Kreditlaufzeit, die nie sehr rege in Anspruch genommen wurde, entfällt. Bei der Gewährung einer teilweisen Haftungsfreistellung wird ab dem 1. Januar 1999 pro Jahr ein Zuschlag von 0,75 % auf den Endkreditnehmerzinssatz erhoben. Die im Falle einer teilweisen Haftungsfreistellung vorzunehmende Reduzierung der Bankenmarge bleibt unverändert.
- Neben Mitteln aus diesem Programm können auch Darlehen aus dem DtA-Umwelt-programm in Anspruch genommen werden.
- Die Laufzeit wurde aktuell bis zum 31. Dezember 2002 verlängert.

Weitere Informationen


Literatur
/1/ Deutsche Ausgleichsbank (1999): Broschüre: "Wir fördern Existenzgründungen, Umweltschutz und neue Technologien"
Adressen
Deutsche Ausgleichsbank (DtA)
Wielandstr. 4
53173 Bonn
Telefon: (0228) 8 31 - 0
Fax.: (0228) 8 31 22 55
Websites
Deutsche Ausgleichsbank www.dta.de


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