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Boden und Altlasten

EU Bodenrahmenrichtlinie - BRRL

Letzte Änderung: 23.04.2012

Einschätzung der nationalen Erfordernisse und möglicher Nachteile

Hintergrund

Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau Foto: UBA
Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau
Foto: UBA
Am 22. September 2006 hat die EU-Kommission ihre Thematische Bodenstrategie mit einem Vorschlag für eine Bodenrahmenrichtlinie vorgelegt.

Ziele der Bodenrahmenrichtlinie sind,

Diese Ziele bauen auf vier Säulen auf:

Die Rahmenrichtlinie befindet sich zurzeit in der Abstimmung.

Das EU-Parlament hat mehrheitlich einem Entwurf der BRRL zugestimmt.

Gleiches gilt für den Ausschuss der Regionen.

Auf der Tagung des EU-Ministerrats am 20.12.07 teilten neben Deutschland vier weitere Mitgliedstaaten (MS) ihre ablehnende Haltung mit (UK, NL, AU, F [in abgeschwächter Form]), die 21 anderen MS signalisierten Zustimmung und waren teilweise zu großen Zugeständnissen bereit, um doch noch eine politische Einigung pro BRRL zu erzielen. Da diese nicht möglich war, hat der Portugiesische Ratsvorsitz nicht abstimmen lassen.

Somit kam es nicht zu einer politischen Einigung, welche die Vorstufe für den „Gemeinsamen Standpunkt” im Rat dargestellt hätte. Für die Erreichung des Gemeinsamen Standpunkts gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Die durchschnittliche Zeitdauer bei Richtlinien betrug bisher 15 Monate, bei sensiblen Themen teilweise mehrere Jahre. Die Kommission hat nicht die Absicht, den Richtlinienentwurf zurückzuziehen, somit liegen die notwendigen Arbeiten weiter beim Rat.

Slowenien hatte danach das Thema während seiner Ratspräsidentschaft nicht aufgegriffen, Frankreich hatte in der 2. Jahreshälfte 2008 aktiv weiter an Entwürfen eines Richtlinienvorschlags gearbeitet. Auch Tschechien war sehr aktiv, besonders in der Diskussion mit dem Vereinten Königreich und Frankreich.

Es ist aber nicht gelungen, die ablehnende Meinung der o. g. Mitgliedstaaten zu ändern. Die Schwedische Präsidentschaft hat angekündigt, das Thema im 2. HJ 2009 aus Zeitmangel nicht zu behandeln. Die folgenden Präsidentschaften Spanien und Belgien – beides Befürworter der BRRL – haben eine Weiterbearbeitung des Themas bereits jetzt angekündigt.

Verwaltungsaufwand

Für Deutschland ist kein bedeutender zusätzlicher Verwaltungsaufwand zu erkennen. Insbesondere führen die vorgesehenen Regelungen nicht zu gewichtigen Änderungen des geltenden deutschen Bodenschutzrechts. Im einzelnen sind die folgenden Punkte zu nennen:

Es ist möglich, dass die Berichterstattung an die Kommission – falls die Daten wie bei den Altlasten nicht bereits vorliegen - mit einem höheren Aufwand verbunden sind.

Neben den ökologischen Gründen sollte zusätzlich die Wettbewerbsfähigkeit für ein Interesse Deutschlands an der Umsetzung sprechen, damit sich die Bodenschutzanforderungen in Europa den Zielen in Deutschland annähern.

Nachteile aus Sicht des Umweltbundesamtes

Informationen

 

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