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Positionspapier zur Umweltdeklaration
von Bauprodukten
Letzte Änderung: 20.08.2007
Dieses Positionspapier wurde anlässlich eines Fachgesprächs
zur Umweltkennzeichnung von Bauprodukten am 24.04.2002 im Umweltbundesamt
diskutiert und von den Gesprächteilnehmern als Grundlage für
die weiteren Arbeiten akzeptiert. Am Gespräch haben Vertreter
des BMU, des BMVBW, des DIBT, des RAL, des DIN und von Herstellern
bzw. Herstellerverbänden sowie Experten aus der Forschung teilgenommen.
- Ziel der Umweltdeklaration von Bauprodukten ist die Mitteilung
und Bereitstellung von überprüfbaren, genauen und
nicht irreführenden Angaben zu Umweltaspekten von Bauprodukten.
Die Umweltdeklaration von Bauprodukten ist Bestandteil eines
Konzeptes eines Nachhaltigen Bauens. Sie verbessert den Kenntnisstand
zu den Produkten, erleichtert die Materialauswahl, ist Grundlage
für eine Dokumentation der im Gebäude verbauten Baustoffe
(z.B. mittels Gebäudepass) und liefert die Grundlage zur
ökologischen Optimierung von Planungen und Gebäuden
mittels Ökobilanzen. Hierzu gibt es eine Vielzahl privater
und auch behördlicher Aktivitäten.
- Die sachlichen und technischen Grundlagen der Umweltdeklaration
muss nachprüfbar sein und den Anforderungen des ISO - Technical
Report 14025 entsprechen. Sie soll aus den Bestandteilen Produktbeschreibung,
Ökobilanzangaben und Vorlage von notwendigen Nachweisen und
Prüfungen bestehen:
- Produktbeschreibung (Benennung und Charakterisierung des Produkts,
Inhaltsstoffangaben, Umwelt- und Gesundheitsbezogene Informationen
aus dem Produktlebensweg, insbesondere Auswirkungen während
der Nutzungsphase im eingebauten Zustand auf Innenraumluft,
Boden und Grundwasser, äußere Umwelt, ggf. Trinkwasser)
- Ökobilanzangaben (ausgewählte Parameter aus Sach-
und Wirkungsbilanz auf Basis abgestimmter funktioneller Einheiten,
Energie- und Transportmodelle, weiterer Systemgrenzen)
- Vorzulegende Nachweise, Prüfzeugnisse.
- Der Prozess der Erarbeitung einer Umweltdeklaration von Bauprodukten
soll in organisatorisch getrennten Stufen erfolgen:
Stufe I: Übergreifende Angelegenheiten werden in einem
Produktgruppen-Panel diskutiert und entschieden, insbesondere
über Produktbenennungen und Entscheidungen über Abgrenzungen
zu anderen Produkten oder Produktgruppen, ggf. notwendige Konkretisierungen
der zu deklarierenden Angaben und zur Ökobilanz, Festlegung
der vorzulegenden Prüfungen.
Das Produktgruppen-Panel ist offen für die interessierten
Kreise.
Stufe II: Bereitstellung der Informationen entsprechend den
allgemeinen Anforderungen für die konkreten Produkte oder
Produktgruppen durch Hersteller oder Herstellergruppen
Stufe III: Prüfung der Umweltdeklaration durch unabhängige
Dritte, Zusätzlich möglich ist eine Zertifizierung
der Umweltdeklaration durch eine Zertifizierungsstelle.
An die Ausgestaltung eines Umweltdeklarations-Programms sind
weitere Anforderungen zu stellen, wie:
- Die Prüfung der Ökobilanz-Daten sollte durch unabhängige
Dritte erfolgen;
- Eine kontinuierliche Berichterstattung und Veröffentlichung
des Programms und der Ergebnisse ist sicherzustellen;
- Festlegung einer zeitlichen Befristung der Programmanforderungen;
- Regelungen der Kosten und Beiträge für Anwender
und Programminhaber (Lizenzgeber).
- Das gesamte Verfahren kann privatrechtlich organisiert werden.
Eine Mitarbeit der öffentlichen Hand, z.B. in Stufe I durch
Mitarbeit in einem Beirat oder von Experten in den Produktgruppen-Panels
oder auch in Stufe III, kann erfolgen. Mit den unter 1 beschriebenen
Zielen ergibt sich ein öffentliches Interesse, um Transparenz,
Neutralität und Zuverlässigkeit der Umweltdeklarationen
zu unterstützen.