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Positionspapier zur Umweltdeklaration von Bauprodukten

Letzte Änderung: 20.08.2007

Dieses Positionspapier wurde anlässlich eines Fachgesprächs zur Umweltkennzeichnung von Bauprodukten am 24.04.2002 im Umweltbundesamt diskutiert und von den Gesprächteilnehmern als Grundlage für die weiteren Arbeiten akzeptiert. Am Gespräch haben Vertreter des BMU, des BMVBW, des DIBT, des RAL, des DIN und von Herstellern bzw. Herstellerverbänden sowie Experten aus der Forschung teilgenommen.

  1. Ziel der Umweltdeklaration von Bauprodukten ist die Mitteilung und Bereitstellung von überprüfbaren, genauen und nicht irreführenden Angaben zu Umweltaspekten von Bauprodukten. Die Umweltdeklaration von Bauprodukten ist Bestandteil eines Konzeptes eines Nachhaltigen Bauens. Sie verbessert den Kenntnisstand zu den Produkten, erleichtert die Materialauswahl, ist Grundlage für eine Dokumentation der im Gebäude verbauten Baustoffe (z.B. mittels Gebäudepass) und liefert die Grundlage zur ökologischen Optimierung von Planungen und Gebäuden mittels Ökobilanzen. Hierzu gibt es eine Vielzahl privater und auch behördlicher Aktivitäten.
  2. Die sachlichen und technischen Grundlagen der Umweltdeklaration muss nachprüfbar sein und den Anforderungen des ISO - Technical Report 14025 entsprechen. Sie soll aus den Bestandteilen Produktbeschreibung, Ökobilanzangaben und Vorlage von notwendigen Nachweisen und Prüfungen bestehen:
    • Produktbeschreibung (Benennung und Charakterisierung des Produkts, Inhaltsstoffangaben, Umwelt- und Gesundheitsbezogene Informationen aus dem Produktlebensweg, insbesondere Auswirkungen während der Nutzungsphase im eingebauten Zustand auf Innenraumluft, Boden und Grundwasser, äußere Umwelt, ggf. Trinkwasser)
    • Ökobilanzangaben (ausgewählte Parameter aus Sach- und Wirkungsbilanz auf Basis abgestimmter funktioneller Einheiten, Energie- und Transportmodelle, weiterer Systemgrenzen)
    • Vorzulegende Nachweise, Prüfzeugnisse.
  3. Der Prozess der Erarbeitung einer Umweltdeklaration von Bauprodukten soll in organisatorisch getrennten Stufen erfolgen:

    Stufe I: Übergreifende Angelegenheiten werden in einem Produktgruppen-Panel diskutiert und entschieden, insbesondere über Produktbenennungen und Entscheidungen über Abgrenzungen zu anderen Produkten oder Produktgruppen, ggf. notwendige Konkretisierungen der zu deklarierenden Angaben und zur Ökobilanz, Festlegung der vorzulegenden Prüfungen.
    Das Produktgruppen-Panel ist offen für die interessierten Kreise.

    Stufe II: Bereitstellung der Informationen entsprechend den allgemeinen Anforderungen für die konkreten Produkte oder Produktgruppen durch Hersteller oder Herstellergruppen

    Stufe III: Prüfung der Umweltdeklaration durch unabhängige Dritte, Zusätzlich möglich ist eine Zertifizierung der Umweltdeklaration durch eine Zertifizierungsstelle.

    An die Ausgestaltung eines Umweltdeklarations-Programms sind weitere Anforderungen zu stellen, wie:

    • Die Prüfung der Ökobilanz-Daten sollte durch unabhängige Dritte erfolgen;
    • Eine kontinuierliche Berichterstattung und Veröffentlichung des Programms und der Ergebnisse ist sicherzustellen;
    • Festlegung einer zeitlichen Befristung der Programmanforderungen;
    • Regelungen der Kosten und Beiträge für Anwender und Programminhaber (Lizenzgeber).
  4. Das gesamte Verfahren kann privatrechtlich organisiert werden. Eine Mitarbeit der öffentlichen Hand, z.B. in Stufe I durch Mitarbeit in einem Beirat oder von Experten in den Produktgruppen-Panels oder auch in Stufe III, kann erfolgen. Mit den unter 1 beschriebenen Zielen ergibt sich ein öffentliches Interesse, um Transparenz, Neutralität und Zuverlässigkeit der Umweltdeklarationen zu unterstützen.

 

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