Letzte Änderung: 09.04.2007
Wesentliches Ziel des Vertrags zur Gründung der europäischen Gemeinschaft ist der Abbau von Handelshemmnissen innerhalb Europas. Auch Bauprodukte sollen vom Mauerstein bis zur Tapete frei gehandelt werden. Zur Realisierung des Binnenmarktes sieht die europäische Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BPR) PDF / 167 KB eine Harmonisierung nach dem "Neuen Ansatz" vor: Die Richtlinie selbst steckt nur den Rahmen ab und delegiert die Ausarbeitung technischer Details an das europäische Normungs- und Zulassungswesen. Versichert ein Hersteller, Bauprodukte nach den neuen harmonisierten Normen und Zulassungen produziert zu haben, darf er sie, mit der CE-Kennzeichnung versehen, europaweit in Verkehr bringen.
Dass Normen viele technische Details unseres Alltags regeln, wie z.B. die Standsicherheit oder den Brandschutz von Gebäuden, ist ein wesentliches und seit vielen Jahrzehnten etabliertes Element unserer technisch-ökonomischen Infrastruktur. Neu ist, dass die privatrechtlichen Normungsinstitute auf diesem Wege auch öffentliche Belange wie Umwelt- und Gesundheitsschutz in den Details definieren sollen. Nun basiert Normung auf dem Konsensprinzip aller betroffenen gesellschaftlichen Kreise, ist aber in der Praxis stark von den Interessen der Hersteller geprägt. Zudem sind selbst problematische Stoffe wie das Holzschutzmittel Pentachlorphenol oder das als Bindemittel und Konservierungsstoff in Baustoffen eingesetzte Formaldehyd bei weitem nicht in allen Mitgliedstaaten verboten oder in gleichem Maß geregelt. Auch gilt es zu vermeiden, dass in europäischen Normen nur kleinste gemeinsame Nenner vereinbart werden und hinsichtlich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes auf Anforderungen ganz verzichtet wird.
Einschränkungen des freien Handels sind laut Gründungsvertrag der EG zulässig, wenn der Schutz von Umwelt, Gesundheit oder Sicherheit dies erfordert. In diesem Sinne enthält die BPR die wesentliche Anforderung "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz". Die Mitgliedsstaaten haben außerdem das Recht, nationalstaatliche Einzelregelungen beizubehalten oder einzuführen, soweit dies zur Wahrung bestehender Schutzniveaus oder auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gerechtfertigt ist. Normen müssen daher Stufen und Klassen vorsehen, die den unterschiedlichen Verwendungsanforderungen gerecht werden. Sehen Normen diese nicht vor, können bis zur vollständigen Harmonisierung, zusätzliche nationale Anpassungsnormen die Lücken zur Wahrung der bestehenden Schutzniveaus schließen.
Die Konkretisierung der Umwelt- und Gesundheitsanforderungen wird sich in der ersten Generation der harmonisierten Normen und Zulassungen nur ansatzweise verwirklichen lassen. Gründe dafür sind die unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedsstaaten, die mangelnde Erfahrung mit Umwelt- und Gesundheitsanforderungen in den betroffenen Normungsgremien und die teilweise fehlenden oder uneinheitlichen Prüf- und Bewertungsmethoden.
Für die nächste Generation von Normen und Zulassungen sollten harmonisierte Prüfmethoden zur Verfügung stehen. Ein Mandat PDF / 92 KB (Normungsauftrag) der Europäischen Kommission zur Entwicklung der notwendigen Prüfmethoden wurde im April 2005 an das Europäische Komitee für Normung, CEN, erteilt. Im April 2006 hat das CEN ein neues technisches Komitee, CEN TC 351 „Bewertung der Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten“, das die mandatierten Aufgaben wahrnehmen wird, gegründet und einen Geschäftsplan PDF / 252 KB festgelegt. Im DIN spiegelt der Fachbereich KOA 03: „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ im Normenausschuss Bauwesen (NA005-53 FBR) die Arbeiten des CEN TC 351.
Insgesamt sind zur Umsetzung der BPR über 500 Produktnormen und etwa 200 Prüfnormen vorgesehen. Viele betreffen Produktgruppen mit potentiell kritischen Auswirkungen auf die Innenraumluft und Boden und Grundwasser, darunter Holzwerkstoffe, Bodenbeläge, Wandbeläge, Klebstoffe, Fußböden, Estriche, Wand- und Deckenverkleidungen, Putze, Mauersteine, Abdichtungen, Zemente und Betone. Bis 2012 sollte das CEN/TC 351 geeignete Prüfverfahren für alle Bauprodukte zur Verfügung stellen. Eine Übersicht über Stoffe und Parameter, die zumindest in einem Mitgliedstaat der EU Gegenstand einer Bauprodukte betreffenden Regelung sind, gibt die „Indicative list of regulated dangerous substances possibly associated with construction products under the CPD PDF / 990 KB “.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Auftrag des UBA ein Forschungsprojekt durchgeführt, das erstmals den Stand des Wissens zu ausgewählten Bauprodukten, gefährlichen Inhaltsstoffen, Emissionen, Prüf- und Bewertungsmethoden, gesetzlichen und freiwilligen Regelungen zu einem europaweiten Referenzwerk verknüpft. Die Studie kann der neuen Sachverständigengruppe der Europäischen Kommission zu Gefahrstoffen im Bereich der Bauprodukte als Hilfestellung dienen und in den Europäischen Normungsgremien Anwendung finden (Presse-Information 021/2005).