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Schutz der Antarktis

Letzte Änderung: 11.06.2008

Internationale Arbeit

Der Schutz der Antarktis ist eine internationale Aufgabe, die die jeweils zuständigen nationalen Einrichtungen der Vertragsstaaten auf der Basis des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) PDF / 304 KB gemeinsam wahrnehmen. So engagiert sich das Umweltbundesamt bei internationalen Tagungen und Kongressen oder richtet internationale Workshops aus (siehe auch Veranstaltungen bzw. Publikationen). Das UBA ist der nationale Ansprechpartner (CEP Contact Point) des Committee for Environmental Protection (Umweltausschuss, CEP) des Antarctic Treaty Consultative Meeting (ATCM). In diesem Gremium arbeitet es aktiv mit: leitet gemeinsam mit Chile die „International Working Group for the Fildes Peninsula Region” (IWG for Fildes Peninsula Region) sowie gemeinsam mit den Niederlanden das „Discussion Forum of Competent Authorities” (Forum der Antarktis-Genehmigungsbehörden, DFCA) und bringt z.B. Vorschläge oder Anträge in Form von zuvor national abgestimmten Informations- oder Arbeitspapieren ein (Information Paper, Working Paper). Auf diese Weise gelangen nationale Vorschläge und neue Erkenntnisse, z.B. aus Forschungsprojekten in die internationale Umweltschutzpolitik der Antarktis-Vertragsstaaten, siehe Schema PDF / 96 KB.

Antarktis-Vertragsstaatenkonferenz

Das Steuerungsgremium des Antarktis-Vertrages ist die seit 1993 jährlich stattfindende Konferenz der Vertragsstaaten mit Konsultativstatus (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM). Konsultativstaaten haben nach Artikel IX des Antarktis-Vertrages Stimmrecht. Den Status als Konsultativstaaten erhalten nur Vertragsstaaten, die ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck bringen. Auf den ATCM-Sitzungen findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den gegenwärtig 46 Vertragsstaaten, von denen 32 das Umweltschutzprotokoll ratifiziert und 28 den Konsultativstatus innehaben, sowie den teilnehmenden Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) statt. Ziel der Treffen ist es, Maßnahmen zum Schutz der Antarktis zu beschließen und diese den jeweiligen Regierungen der Konsultativstaaten zur Umsetzung zu empfehlen. Gemäß Artikel XI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) wurde der Umweltausschuss (CEP) eingerichtet, der sich ebenfalls einmal jährlich in Verbindung mit der ATCM trifft und Empfehlungen an die Vertragsstaaten zur Implementierung des USP und seiner Annexe in nationales Recht abgibt. Die auf der CEP-Sitzung gefassten Beschlüsse erfordern die Zustimmung des ATCM. So sind das USP einschließlich des Annex I „Umweltverträglichkeitsprüfung”, Annex II „Erhaltung der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt”, Annex III „Beseitigung und Behebung von Abfällen” und Annex IV „Verhütung der Meeresverschmutzung” am 14. Januar 1998 in Kraft getreten. Die XVI. ATCM beschloss in Bonn im Jahr 1991 Annex V „Schutz und Verwaltung von Gebieten”. Er trat am 24. Mai 2002 in Kraft. Die XXVII. ATCM beschloss in Stockholm im Jahr 2005 Annex VI – den sogenannten Haftungsannex – den bisher jedoch nur Schweden in nationales Recht umsetzte.

Forum der Antarktis- Genehmigungsbehörden

Um die nationale Praxis bei der Bewertung von Tätigkeiten international diskutieren zu können, suchte das UBA Kontakt zu den Genehmigungsbehörden/-stellen anderer Antarktis-Vertragsstaaten. Die positive Resonanz mündete 2005 in einer gemeinsamen Initiative der Niederlande und Deutschland: dem Forum der Antarktis-Genehmigungsbehörden (Discussion Forum of Competent Authorities, DFCA). Ziel dieses von den Niederlanden und Deutschland gemeinsam geleiteten Forums ist es, einen offenen und umfassenden Informationsaustausch zwischen den Genehmigungsbehörden der Antarktis-Vertragsstaaten zu ermöglichen.

Am 27./28. November 2006 fand ein Workshop der Antarktis-Genehmigungsbehörden auf Einladung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Berlin statt. Die teilnehmenden Vertragsstaaten stellten zunächst die Umsetzung des USP in nationales Recht vor. Daraus ging z.B. hervor, dass die Vertragsstaaten das USP entweder durch direkte Anwendung des Protokolls, durch Schaffung eines Gesetzes oder durch Übernahme in die bestehende Gesetzgebung umgesetzt haben. So akzeptieren die meisten Vertragsstaaten die Genehmigungen anderer Vertragsstaaten und unterscheiden zwischen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Aktivitäten. Auch bestehen in der Praxis hinsichtlich der Bewertung möglicher Umweltwirkungen länderspezifische Auffassungen. Alle Anwesenden sahen Koordinierungsbedarf bei Genehmigungsverfahren in Bezug auf multilaterale Aktivitäten unter Beteiligung mehrerer Vertragsstaaten bei der Bewertung der Auswirkungen kumulativer Effekte und der Umsetzung der Leitlinien für touristische Anlandungen in der Antarktis. Ein NGO-Vertreter hatte auch Gelegenheit, die kritische Sicht seines Umweltverbandes zur Frage des defizitären Umgangs einzelner Vertragsstaaten mit den Bestimmungen des Umweltschutzprotokolls darzulegen. Die Anwesenden sahen das Forum als geeignetes Instrument zum Informationsaustausch zwischen den Genehmigungsbehörden an und begrüßten einhellig seine Weiterführung. Die auf dem Workshop zusammengetragenen Informationen und Fakten bilden dafür eine gute Grundlage. Weitere Treffen zur Fortsetzung der Diskussion der Genehmigungsbehörden sollten am Rande von CEP-Sitzungen stattfinden, um allen Vertragsstaaten die Teilnahme zu ermöglichen.

Tourismus-Arbeitsgruppe der ATCM

Die Arbeitsgruppe „Tourismus” der ATCM diskutiert die mögliche Regulierung touristischer Aktivitäten in der Antarktis. Auf der 30. Sitzung in New Delhi im Jahr 2007 verabschiedeten die Vertragsstaaten erstmalig zwei ATCM-Resolutionen zur Begrenzung des Tourismus.

Eine Resolution gilt dem schiffsgebundenen Tourismus, obwohl sich eine Minderheit der Vertragsstaaten – vor allem Japan und Argentinien – gegen eine politische Entscheidung auf Grundlage des Vorsorgeansatzes aussprach. Die Resolution besagt, dass keine Schiffe mit mehr als 500 Fahrgästen anlanden dürfen. Außerdem darf nur ein Schiff am selben Landungsplatz festmachen, es dürfen nie mehr als 100 Menschen gleichzeitig an Land gehen, und es muss für 20 Menschen mindestens ein geschulter Guide zur Verfügung stehen, um sie an Land zu begleiten. Diese Resolution ist nur als ein erster Schritt zur Begrenzung des Kreuzschifffahrttourismus zu betrachten, um die bereits von der IAATO für ihre Mitglieder verbindlich festgelegten Richtlinien im ATCM umzusetzen.

Zur Begrenzung neuer dauerhafter touristischer Infrastruktur in der Antarktis gibt es deutliche Meinungsverschiedenheiten. So lehnt die überwiegende Mehrzahl der Vertragsstaaten die Schaffung einer touristischen Infrastruktur (z.B. Hotels) ab. Dagegen möchte Argentinien den verfügbaren Stationsraum für touristische Zwecke nutzen, wobei unklar blieb, ob damit auch Neubaumaßnahmen gemeint sind, die von den meisten Antarktis-Vertragsstaaten abgelehnt werden. Dies führte zu deutlichen Protesten der anderen Vertragsstaaten. Trotzdem erzielte die Konferenz als Kompromiss eine zweite Resolution. Diese Resolution empfiehlt, alle touristischen Aktivitäten, die substanziell zur langfristigen Degradation (Zerstörung) der antarktischen Umwelt und deren abhängigen und verbundenen Ökosystemen führen, zu vermeiden.

Mit den beiden Resolutionen ist ein erster Schritt zur Begrenzung des Tourismus und zum Schutz der antarktischen Umwelt eingeleitet. Allerdings müssen weitere – vor allem verbindliche Schritte auf den nächsten ATCM folgen – um negative Auswirkungen des Tourismus zu minimieren.

Ein weiteres wichtiges Thema in der Tourismus-Arbeitsgruppe war angesichts jüngster Unfälle die Schiffssicherheit in der Antarktis. Hierzu ist eine Verbesserung der Zusammenarbeit auch mit anderen zuständigen internationalen Organisationen (z.B. IMO) notwendig, um Regelungen zu erarbeiten.

SCAR (Scientific Committee on Antarctic Research)

Das Wissenschaftliche Komitee für die Antarktis-Forschung besteht seit Februar 1958, um die im Internationalen Geophysikalischen Jahr 1957/58 erfolgreich begonnene Zusammenarbeit in der Antarktisforschung in der Zukunft fortzusetzen. Diese internationale NGO gehört der ICSU (International Council of Scientific Unions) an und ist wissenschaftliche Beraterin der Antarktis-Vertragsstaaten. Aufgabe von SCAR ist es, wissenschaftliche Programme für die Antarktis zu entwickeln, zu koordinieren und zu fördern. Die Beratung der Antarktis-Vertragsstaaten geschieht mittels Empfehlungen. Diese Empfehlungen sind jedoch erst dann verbindlich, sofern sie durch die Konsultativstaaten per Beschluss angenommen werden. Mehr dazu unter SCAR.

An der Spitze der Organisation steht das SCAR-Exekutivkomitee (SCAR Executive Committee), dem der SCAR-Präsident (Chris Rapley, BAS, Cambrigde) vorsteht. Das SCAR-Sekretariat ist im Gebäude des Scott Polar Research Institute in Cambridge, UK, untergebracht.

IAATO (International Association of Antarctica Tour Operators)

Der internationale Verband der Antarktis-Reiseveranstalter, 1991 von sieben Unternehmen zur Förderung und Gewährleistung eines sicheren und umweltverträglichen Tourismus in der Antarktis gegründet, vereint mehr als 80% aller weltweiten Anbieter. Die IAATO besteht derzeit aus mehr als 80 Mitgliedern aus verschiedenen Staaten. Sie schützen die einzigartige Umwelt der Antarktis, indem sie ambitionierte Umwelt- und Sicherheitsrichtlinien formulieren und sich selbst verpflichten, diese einzuhalten. Die IAATO-Vorschriften regeln z.B. die Maximalanzahl von Besuchern, den Mindestabstand zu Brutvögeln und den Schutz der heimischen Fauna und Flora. Diese Regeln gehen teilweise über die Vorschriften des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag hinaus. Die Selbstregulierung der IAATO war in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich und führte dazu, dass der von IAATO-Mitgliedern praktizierte Tourismus vergleichsweise wenig Spuren in dem empfindlichen Ökosystem hinterließ. Mehr dazu unter IAATO.

 

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