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Schutz der Antarktis

Letzte Änderung: 12.06.2008

Gebietsmanagement (Schutz und Verwaltung von Gebieten, historischen Stätten und Denkmälern)

Das Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) PDF / 304 KB unterscheidet drei Schutzkategorien:

  1. „Besonderes antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protected Area, ASPA)
    Gebiete dieser Kategorie besitzen höchsten ökologischen, wissenschaftlichen, historischen oder ästhetischen Wert. Ihr Betreten, Befahren oder Überfliegen ist strikt verboten, sofern hierfür keine gesonderte Genehmigung vorliegt. Gegenwärtig sind 67 Gebiete in der Antarktis als ASPAs deklariert.
  2. „Besonderes antarktisches Verwaltungsgebiet” (Antarctic Specially Managed Area, ASMA)
    Mit dem Instrument der besonderen Verwaltung wird die Nutzung solcher Gebiete umweltgerecht organisiert, bei denen wegen vielfältiger menschlicher Aktivitäten die Gefahr besteht, dass sich Tätigkeiten gegenseitig stören oder kumulative Umweltauswirkungen verursachen. ASMAs können ein oder mehrere ASPAs oder Stätten und Denkmäler von historischem Wert enthalten. Für das Betreten dieser Gebiete ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Gegenwärtig sind sechs Gebiete dieser Kategorie in der Antarktis ausgewiesen.
  3. „Historische Stätten und Denkmäler” (Historic Sites and Monuments, HSM)
    Stätten und Denkmäler dieser Schutzkategorie besitzen einen historischen Wert und dürfen nicht beschädigt, entfernt oder zerstört werden. Historische Stätten und Denkmäler können sich innerhalb eines ASPAs oder eines ASMAs befinden. Gegenwärtig sind 82 historische Stätten und Denkmäler gelistet.

Die Ausweisung eines Schutzgebietes nach einer der drei Schutzkategorien erfolgt auf Beschluss der jährlich tagenden Konsultativstaaten (Vertragsstaatenkonferenz, ATCM). Die Liste benannter Gebiete ist auf Antrag eines oder mehrerer Vertragsstaaten erweiterbar.

Die aktuelle Liste der „Besonderen antarktischen Schutz- und Verwaltungsgebiete” einschließlich der dazugehörigen Managementpläne sowie der „Historischen Stätten und Denkmäler” ist beim Antarctic Protected Areas Information Archive einsehbar. Eine kurze Beschreibung dieser Gebiete auf Deutsch enthält die Verordnung über besonders geschützte Gebiete, besonders verwaltete Gebiete, historische Stätten und Denkmäler (AntSchV)PDF / 141 KB sowie die erste Änderungsverordnung PDF / 70 KB und zweite Änderungsverordnung PDF / 38 KB.

 

 

 

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