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Schutz der Antarktis

Letzte Änderung: 10.08.2010

Informationen für Antarktisbesucherinnen und Antarktisbesucher

Um die Zielsetzungen des Umweltschutzprotokolls zu konkretisieren, haben die Konsultativstaaten des Antarktisvertrages Empfehlungen zum Schutz der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt erarbeitet (XVIII. ATCM, Kyoto, 1994; Recommendation XVIII-1). Sie werden im Leitfaden für Besucher der Antarktis (Verhaltensrichtlinien) vorgestellt. Dieser Leitfaden enthält neben praktischen Tipps und Verhaltensregeln auch Hintergrundinformationen zur Antarktis. Er soll sicherstellen, dass Bestimmungen und Empfehlungen zur Antarktis bekannt sind und von den Besuchern eingehalten werden.

Zusätzlich haben die Antarktis-Vertragsstaaten für mittlerweile 18 verschiedene besonders stark frequentierte Anlandungsorte verbindliche Richtlinien für Besucherinnen und Besucher verabschiedet. Diese sind auf der Homepage des Antarctic Treaty Secretariat (ATS) herunterladbar.

Des Weiteren widmet sich die International Association of Antarctica Tour Operators (IAATO) dem Schutz der Antarktis. Die internationale Vereinigung der Antarktisreiseveranstalter (IAATO) wurde 1991 gegründet, um einen sicheren und umweltverträglichen Tourismus in der Antarktis zu fördern und zu gewährleisten. Die IAATO setzt sich heute aus mehr als 80 Mitgliedern zusammen, die sich freiwillig dazu bereit erklären, die Richtlinien dieser internationalen Vereinigung zum Schutz und zum Erhalt der Antarktis zu befolgen und zu unterstützen. Die aktuellen Regeln sehen zum Beispiel vor, dass sich jeweils nur 100 Menschen gleichzeitig an Land aufhalten und Schiffe mit mehr als 500 Fahrgästen nicht anlanden dürfen. Sofern Sie als Reiseveranstalter eine organisierte Reise in die Antarktis veranstalten möchten, setzen Sie sich bitte mit der IAATO rechtzeitig in Verbindung und bereiten Sie Ihr Personal und die Besucher durch Ausbildungs- und Informationsprogramme bereits vor dieser Reise auf die Besonderheiten und Bestimmungen des Antarktis-Vertragssystems vor.

Planen Sie, als Touristin oder Tourist an einer organisierten Antarktis-Kreuzfahrt teilzunehmen, vergewissern Sie sich, dass ihr Reiseveranstalter eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingeholt hat. Die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Kreuzfahrt, d.h. die einzelnen Reisegäste, müssen keinen Antrag stellen. Das Umweltbundesamt stellt speziell für Kreuzfahrttouristen ein Faltblatt mit Verhaltensregeln für den Antarktisbesuch bereit. Bitte beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort. So können Sie persönlich dazu beitragen,  Ihren Antarktisaufenthalt so umweltverträglich wie möglich zu gestalten.

Planen Sie dagegen eigenverantwortlich, als Touristin, Tourist, Journalistin, Journalist, Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler die Antarktis zu besuchen und organisieren Sie Ihre Reise selbst von Deutschland aus, dann müssen Sie beim Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau einen Antrag auf Genehmigung der von Ihnen geplanten Aktivität stellen. Dies gilt z.B. für eine Fahrt mit einer Yacht in die Antarktis, den Besuch einer Station, eine beabsichtigte Bergbesteigung, eine Filmdokumentation usw. Organisieren Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger Ihre Reise von einem anderen Staat aus, z.B. Chile oder Neuseeland, so findet diese Regelung dennoch Anwendung. Nähere Informationen finden Sie auf der Plattform für Antragstellerinnen und Antragsteller.

 

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