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Schutz der Antarktis

Letzte Änderung: 25.08.2010

Internationale Berichterstattung

Das Gesetz zum Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP) verlangt, dass Deutschland über das Auswärtige Amt an die übrigen Vertragsstaaten jährlich Bericht erstattet. Dieser Bericht informiert über die von Deutschland ausgehenden Aktivitäten in der Antarktis. Er besteht derzeit aus drei Teilen:

  1. die „Pre-Season Information”, in dem alle in der nächsten Antarktis-Saison geplanten Aktivitäten dargestellt sind.
  2. der „Annual Report” an, der von der jeweils vergangenen Saison berichtet.
  3. die „Permanent Information” enthält alle dauerhaften Aktivitäten und Informationen.

Die aktuellen Berichte der einzelnen Antarktis-Konsultativstaaten sind beim Antarctic Treaty Secretariat (ATS) zu finden.

 

 

 

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