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Letzte Änderung: 25.08.2010
Das Gesetz zum Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP) verlangt, dass Deutschland über das Auswärtige Amt an die übrigen Vertragsstaaten jährlich Bericht erstattet. Dieser Bericht informiert über die von Deutschland ausgehenden Aktivitäten in der Antarktis. Er besteht derzeit aus drei Teilen:
Die aktuellen Berichte der einzelnen Antarktis-Konsultativstaaten sind beim Antarctic Treaty Secretariat (ATS) zu finden.