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Letzte Änderung: 06.02.2007
Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Jahr 1996 fand bis Juni 2005 eine schrittweise Abkehr von der Deponierung unbehandelter organischer Abfälle statt.
Im Nationalen Inventarbericht (NIR) werden dem Abfallbereich durch das Deponierungsverbot die Reduzierung von 20 Mio. t CO2-Äquivalenten zugerechnet. Bis 2012 wird eine weitere Einsparung von 8,4 Mio. t CO2-Äquivalenten durch die Schließung von Deponien prognostiziert.
Doch auch ein deutlicher Anstieg der getrennten Erfassung und Verwertung sowie effizientere Methoden zur Abfallbehandlung und Beseitigung tragen zum Klimaschutz bei, indem fossile Energieträger und Rohstoffe ersetzt werden.
Zum Thema Klimarelevanz der Abfallwirtschaft hat das Umweltbundesamt mehrere Workshops durchgeführt. Deren Dokumentationen finden Sie hier: