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Abfallwirtschaft

Beiträge zur Ressourcenschonung

Letzte Änderung: 14.02.2012

Ressourcenschonungsaspekte

Das 6. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union aus dem Jahr 2002 zielt hinsichtlich des Umgangs mit natürlichen Ressourcen und Abfällen darauf, das Gesamtabfallaufkommen zu verringern und Ressourcen effektiver zu nutzen. Die thematische Strategie der EU zum Abfallrecycling vom Dezember 2005 schlägt hierzu vor, Maßnahmen zur Förderung der Abfallvermeidung, der Verwertung und der Wiederverwendung zu ergreifen, die den gesamten Lebensweg eines Produktes/einer Ressource einbeziehen. Eine verbesserte Wissens- und Informationsbasis soll demnach als wichtige Grundlage für die künftige ressourcenschutzorientierte Gestaltung von Verwertungs- und Entsorgungskonzepten dienen. Ressourcenschonung soll durch den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur umweltmedienübergreifend erzielt werden und somit zu einer dauerhaft umweltverträglichen Entwicklung beitragen. „Hierbei geht es nicht nur um die Endlichkeit der Rohstoffe, sondern auch darum, dass alle natürlichen Lebensräume durch vielfältige menschliche Aktivitäten übermäßig und in weiter steigendem Maß in Anspruch genommen und belastet werden.” [1]

Beispielsweise trägt die effektive Nutzung der in Biomassereststoffen und -abfällen enthaltenen Wertstoffe maßgeblich zum Klimaschutz und zur Schonung mineralischer Ressourcen, insbesondere Phosphor, bei. Um bisher noch ungenutzte Potenziale zu identifizieren, ist die Betrachtung des gesamten Biomassepotenzials notwendig.

Die Konzeption einer nahezu vollständigen und hochwertigen Verwertung aller Siedlungsabfälle bis spätestens zum Jahre 2020 ist eine wichtige Ausgangsbasis für die aktuelle Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft hin zu einer ressourcenschonenden Stoff- bzw. Materialwirtschaft. Das Umweltbundesamt untersucht derzeit eine Erweiterung dieser geschlossenen Konzeption auf andere Abfallfraktionen als Siedlungsabfälle, z.B. auf mineralische Abfälle und Biorestmassen. Dabei steht nicht die Vollständigkeit, sondern die Optimierung der Verwertung und damit die Erschließung nicht genutzter Ressourcenschonungspotenziale im Vordergrund. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung einer europäischen „Recyclings- und Verwertungsgesellschaft”.

Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland

 

Dreiländer-Tagung „Re-source 2009”, Ressourcen- und Recyclingstrategien – von der Idee zum Handeln, Berlin, 23. bis 24. Juni 2009

 

Die Strategie „Ziel 2020”

Ressourcenschutz durch umweltverträgliche Verwertung von Siedlungsabfällen

Seit 1999 verfolgt das Umweltbundesamt das Ziel, Siedlungsabfälle bis spätestens zum Jahr 2020 so hochwertig zu verwerten, dass ihre direkte Ablagerung aus Klimaschutzgründen und unter Nachhaltigkeitsaspekten beendet werden kann ("Ziel 2020"). Die Abfallablagerungsverordnung verbietet inzwischen seit Juni 2005 die Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle. Nun gilt das Hauptaugenmerk der Erhöhung der Ressourceneffizienz durch eine Optimierung der stofflichen oder energetischen Verwertung. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung strenger Anforderungen an den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Boden (schutzgutbezogene Anforderungen). Das Ergebnis der vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Studie "Strategie für die Zukunft der Siedlungsabfallentsorgung (Ziel 2020)" zeigt: Ohne ökologische Abstriche können Siedlungsabfälle bereits unter geringen Modifikationen heutiger Entsorgungssysteme nahezu vollständig verwertet werden und damit ihren Beitrag zum Ressourcenschutz leisten.

Die Studie zeigt exemplarisch sieben Szenarien (Verfahrenskombinationen) auf, die eine möglichst hochwertige Verwertung der Restabfallfraktion aus den Haushalten gewährleisten können. Für deren Bewertung wurden folgende Kriterien ausgewählt:

1. Vollständigkeit der Verwertung des Primärabfalls im Szenario unter

2. Einhaltung aller schutzgutbezogenen Anforderungen.

3. Technische Machbarkeit unter Anlehnung an die "beste verfügbare Technik" (BVT) und

4. zugleich Wahrung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit.

Die aus verschiedenen Verfahrenskombinationen ausgewählten Szenarien wurden dann im Hinblick auf die erreichten Qualitäten der Sekundärrohstoffe, die Energieausbeute sowie die technische Zuverlässigkeit bewertet.

Anschaulich wird belegt, dass eine nahezu vollständige Verwertung von Siedlungsabfällen auf verschiedenen Wegen erreicht werden kann. Dazu gehört eine hocheffiziente Verbrennung unter Nutzung von Strom und Dampf sowie eine Aufbereitung der Verbrennungsschlacken ebenso wie eine stofflich hochwertige Verwertung sortenrein sortierter Kunststoffe, der Eisen- und Nichteisenfraktionen sowie weiterer Wertstoffe im Abfall. Verbrennungsstäube können schließlich als Schadstoffsenke unter Einhaltung bauphysikalischer Anforderungen langzeitsicher im bergbaulichen Versatz verwertet werden. Die Auswahl des für den jeweiligen Entsorgungsträger geeigneten Entsorgungssystems wird dann im Wesentlichen durch Wirtschaftlichkeitsaspekte und lang laufende vertragliche Bindungen sowie durch die Entwicklungsfähigkeit bereits vorhandener Entsorgungsinfrastrukturen entschieden.

Weitere Informationen zur Strategie Ziel 2020

 

 

[1]  UBA: Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Die Zukunft dauerhaft umweltgerecht gestalten. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. Berlin, 2002 - zurück zum Text

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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