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Letzte Änderung: 17.09.2009
Anlaufstellen-Leitlinien dokumentieren die gemeinsame Auffassung aller Mitgliedstaaten zur Auslegung der VVA. Die Leitlinien werden von den Anlaufstellen auf einer gemäß Artikel 57 VVA durchgeführten Versammlung vereinbart. Sie sind nicht rechtsverbindlich.
Folgende Leitlinien sind bisher vereinbart worden: