Sie sind hier: Startseite > Raumbezogene Umweltplanung - Aktuelles
Letzte Änderung: 09.05.2012
Ziel der Bundesregierung ist, bis 2020 die Zersiedelung auf 30 ha pro Tag zu begrenzen. Das UBA empfiehlt, jeder Kommune eine Obergrenze für die künftige jährliche Siedlungsausweitung zuzuteilen. Diese Flächenkontingentierung - analog den Emissionsrechten im Klimaschutz - sowie der Handel mit den Kontingenten soll die Zersiedelung bremsen und in vertretbare Bahnen lenken. Das UBA hat die rechtlichen, planerischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für den Handel mit Kontingenten untersuchen lassen.
Genau wie unsere Haut braucht Boden Luft zum Atmen. In Europa werden aber täglich 275 Hektar fruchtbarer Boden versiegelt, zum Beispiel durch den Bau von Häusern oder Straßen. Alle zehn Jahre kommt so eine Fläche in der Größe von Zypern zusammen. Wie wichtig Bodenschutz ist, zeigen zwei aktuelle Berichte der Europäischen Kommission.
BMU und UBA haben den Wettbewerb „Lust op dat Meer“ des Landes Schleswig-Holstein über zwei Jahre hinweg gefördert. Die Ergebnisse der Modellprojekte belegen, dass informelle Prozesse einer integrierten Küstenzonenentwicklung rechtlich verankerte Planungsverfahren sinnvoll ergänzen und dass ein problemorientiertes IKZM in der Praxis vor Ort Wirkung entfaltet. Die Empfehlungen sind auch für andere Küstenregionen von Nutzen.
Angesichts der Standortvorteile des Küstenraumes konkurrieren zahlreiche Nutzungsansprüche – wie Hafenwirtschaft, Verkehr, Windenergiegewinnung, Tourismus und Siedlungsentwicklung – um die knappe Ressource „Fläche“. Mit Blick auf die Möglichkeiten eines integrierten Küstenzonenmanagements liefert die Studie Handlungsempfehlungen für eine sparsame und umweltschonende Flächeninanspruchnahme.
Das BMU hat den nationalen Bericht zur Umsetzung des integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) in Deutschland im März 2011 der EU-Kommission zugeleitet. Der mit fachlicher Unterstützung des UBA erstellte Bericht informiert die über die Fortschritte in den Jahren 2006-2010. Die IKZM-Berichte der einzelnen EU-Küstenstaaten bilden für die EU-Kommission eine wichtige Grundlage für Optionen zur Weiterentwicklung des IKZM in Europa (Follow-up zur Empfehlung 2002/413/EG).
Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 haben die Regierungsparteien vereinbart, gemeinsam mit den Kommunen einen Modellversuch zum Flächenhandel zu initiieren. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wird derzeit im Dialog mit Akteuren und Praktikern aus Bund, Ländern, Regionen und Gemeinden untersucht, wie der Handel mit Flächenzertifikaten praktisch durchgeführt werden könnte.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland hat im 4-Jahres-Zeitraum 2007 bis 2010 um durchschnittlich 87 Hektar pro Tag zugenommen. Die krisenbedingt schwächelnde Baukonjunktur bremste in den Jahren 2009 und 2010 die Zersiedelung. Allerdings zeichnet sich ab, dass ab dem Jahr 2011 die Bautätigkeit wieder Fahrt aufgenommen hat. Das Ziel der Bundesregierung, im Jahr 2020 nur 30 Hektar pro Tag neu zu verbrauchen, kann so nur schwerlich erreicht werden.
Das Forschungsprogramm REFINA des BMBF, BMVBS und BMU verfolgt eines der Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie: Flächensparen. Das UBA war an der Auswahl der Projekte, an Expertenworkshops und Forschungsbegleitkreisen beteiligt. Der neue, vierte Band der REFINA-Schriftenreihe stellt die entwickelten und erprobten Ansätze zur Kommunikation einer nachhaltigen Flächennutzung aus der Perspektive unterschiedlicher Akteure vor.
Der hohe Flächenverbrauch in Deutschland kann eingedämmt werden, wenn wir für neue Bauvorhaben auf Brachflächen statt auf die „Grüne Wiese“ gehen. Um diese wieder neu zu nutzen, müssen vorab die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Ein Sanierungsplan nach Bundes-Bodenschutzgesetz kann diesen Prozess beschleunigen. Das UBA hat gemeinsam mit der Fa. HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG im Rahmen eines Forschungsvorhabens des BMBF eine Broschüre erarbeitet, in der dafür geworben wird.
Auf ihrer 10. Sitzung am 10.November 2011in Kiel haben sich die Mitglieder der IKZM-Beirats auf ihre zukünftigen Aufgaben verständigt. Der Beirat tauscht Informationen und Erfahrungen aus, ist darüber hinaus Impuls- und Ideengeber für eine nachhaltige Entwicklung an der deutschen Küste. Dem informellen Gremium gehören die betroffenen Bundesressorts-/behörden, die fünf Küstenländer und die drei kommunalen Spitzenverbände an.